20.09.2023

Generative KI in Echtzeit: Neue Geschäftspotenziale durch Integration von GPT und Daten-Streaming

Gastbeitrag. Michael Drogalis, Principal Technologist bei Confluent, erklärt die Möglichkeiten von generativer KI für Unternehmen. Wie zum Beispiel beim Echtzeit-Datenfluss.
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generative KI
(c) Unsplash - Michael Drogalis, Principal Technologist bei Confluent über generative KI.

Mit GPT-4 hat OpenAI einen intelligenten Chatbot eingeführt, der weltweit für großes Aufsehen gesorgt hat. Es handelt sich dabei um die sogenannte GenAI (aus dem Englischen „generative artificial intelligence“) oder generative KI, die aus automatisierter Sprachverarbeitung und Antwortgenerierung besteht. Diese Technologie hilft bei vielen Projekten in der realen Welt und vor allem in den Bereichen Kundenservice, Marketing und Sales, Softwareentwicklung und Forschung.

Damit eröffnet generative KI Unternehmen bahnbrechende Möglichkeiten. Dazu gehört auch die Integration mit Daten-Streaming, d. h. dem Echtzeit-Datenfluss innerhalb von Organisationen, um echte, produktionsreife Anwendungen mit noch nie dagewesenen Fähigkeiten zu schaffen.

Von der Datenfabriken bis zum Echtzeit-Training von Sprachmodellen

Mit Event-Streaming können Unternehmen ihre internen Datenspeicher nahtlos mit GPT-4 verbinden. Dadurch kann das KI-System nicht nur präzise auf Kundenanfragen reagieren, sondern auch das Verhalten des Modells an spezifische Geschäftsanforderungen anpassen. Ermöglicht wird dies durch „Kontextfenster“, ein Prinzip, das es GPT-4 erlaubt, Informationen aus früheren Teilen eines Chats zu speichern und sein Verhalten entsprechend anzupassen, um relevante und maßgeschneiderte Antworten zu geben.

Daten-Streaming ist bereits die Grundlage vieler GenAI-Infrastrukturen und Softwareprodukte. Dabei sind sehr unterschiedliche Szenarien denkbar: Daten-Streaming als Datenfabrik für die gesamte ML-Infrastruktur, Pattern Scoring mit Stream-Processing für Echtzeit-Vorhersagen, Streaming Data Pipeline Generation mit Text- oder Spracheingabe oder sogar Echtzeit-Online-Training von großen Sprachmodellen.

Aktuelle Grenzen von Generativer KI in Echtzeit

Wie bei jeder Innovation gibt es auch hier Grenzen. Der Ansatz von generativer KI in Echtzeit bringt zwei große Herausforderungen mit sich:

Einerseits ist die Antwortgenerierung von GenAI-Infrastrukturen, die Daten-Streaming unterstützen, durch die Breite der Kontextfenster begrenzt. Wenn diese nicht breit genug sind, können nicht alle Prompts der Benutzer beantwortet werden. Die Aussichten sind jedoch positiv, da KI-Systeme ständig weiterentwickelt werden und Entwickler kontinuierlich daran arbeiten, die Breite der Kontextfenster zu erweitern. Mittel- bis langfristig wird diese Einschränkung daher eher nicht mehr bestehen.

Andererseits ist generative KI in Echtzeit anfällig für sogenannte „Prompt-Injektion-Attacken“, eine neue Art von Schwachstellen bei KI- und ML-Systemen (Machine Learning), hierbei werden widersprüchliche Prompts so aneinandergereiht, dass das System nicht mehr in der Lage ist, sie zu unterscheiden und angemessen darauf zu reagieren. Auf diese Weise können Angreifer Befehle in Datenfelder unter ihrer Kontrolle einfügen und die Maschine zu unerwarteten Aktionen zwingen. Obwohl Prompt-Injektion derzeit meist nur für positive Zwecke genutzt wird, gibt es Szenarien, in denen eine böswillige Manipulation der Antwort zur Umgehung von Einschränkungen oder als Fingerprinting-Technik zur Erkennung von Software, Netzwerkprotokollen, Betriebssystemen oder Hardware-Geräten im Netzwerk verwendet werden könnte.

Generative KI + Daten Streaming: Relevanz und Mehrwert für Unternehmen

Es ist also klar, dass noch erhebliche Fortschritte gemacht werden müssen, bis das Potenzial generativer KI voll ausgeschöpft wird. Es lässt sich jedoch jetzt schon sagen, dass sich sowohl die Streaming-Modelle als auch die großen Sprachmodelle gegenseitig in ihrer Entwicklung vorantreiben werden. Denn generative KI bringt nur dann einen Mehrwert, wenn sie genaue und aktuelle Einsichten liefert, und hier haben Echtzeitdaten eindeutig Vorrang vor „langsamen“ Daten.

Über alle Branchen hinweg haben Early Adopter von generativer KI, die in Daten-Streaming-Technologien wie Apache Kafka und Apache Flink integriert ist, bereits bewiesen, dass diese Innovationeinen enormen Mehrwert für Unternehmen bietet.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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