26.07.2018

Generation Grundeinkommen startet Crowdfunding – ist die Zeit in Österreich reif?

Der Verein "Generation Grundeinkommen" ruft via Crowdfunding-Kampagne zur Unterstützung auf. In einer Videobotschaft stellt er einen Plan vor, was mit dem Geld passieren soll.
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Generation Grundeinkommen
(c) Stefan Bohrer. Der Verein bei einer Aktion in der Schweiz.

Wir alle können uns noch gut an die Abstimmung der SchweizerInnen über das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) erinnern. Überhaupt war die Schweiz das erste Land weltweit, das über das Grundeinkommen abstimmte. Manche erwarteten das Ergebnis mit Hochspannung, andere verfolgten die Debatte mit viel Skepsis. Schließlich stimmten 23,1 Prozent der SchweizerInnen dafür. In absoluten Zahlen: 568.905 Menschen. Die Debatte um das Grundeinkommen könnte sich nun auch in Österreich neu entzünden. Der Verein Generation Grundeinkommen hat nämlich vor Kurzem eine Crowdfunding-Campagne gestartet. Das ehrgeizige Ziel: 500.000 Euro bis Ende September. Gelingt es es dem Verein, mindestens 300.000 Euro zusammenzubringen, möchte er laut einer Videobotschaft mindestens ein Jahr Kampagnen-Arbeit leisten und eine Studie zum BGE in Auftrag geben. Wird das höhere Ziel von 500.000 Euro erreicht, soll der folgende fünf Punkte umfassende Plan umgesetzt werden.

+++ Grundeinkommen: Brot und Spiele für den neuen Plebs? +++

Der Fünf-Punkte-Plan von „Generation Grundeinkommen“

  1. Schon vor Ende der Crowdfunding-Kampagne findet ein Kongress mit Vetretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst statt. Dieser ist vom 19.-21. September 2018 in Kärnten und dort möchte man diskutieren, was das BGE für Österreich bedeutet.
  2. Eine Universität wird mit einer Studie zu Finanzierung und Machbarkeit des BGE beauftragt.
  3. Eine Roadshow durch ganz Österreich soll für die nötige Aufmerksamkeit in der Bevölkerung und die Verbreitung der Ergebnisse der Studie sorgen. Die BürgerInnen sollen außerdem ihre eigenen Meinungen, Ideen und Vorstellungen äußern.
  4. Auf dem Forum „Soziale Zukunft Österreich“, das der Verein 2019 gründen will, sollen diese Rückmeldungen mit allen Beteiligten und Betroffenen diskutiert werden und eine Vision davon entstehen, wie wir in Zukunft leben wollen.
  5. Enthält diese erarbeitete Vision das Bedingungslose Grundeinkommen, will Generation Grundeinkommen 2019 ein Volksbegehren, und 2022 eine Volksabstimmung zur Einführung des BGE anstoßen.

Über Generation Grundeinkommen

Der Verein Generation Grundeinkommen definiert sich selbst als eine Bürgerrechtsbewegung mit dem Ziel, eine Diskussion über das Bedingungslose Grundeinkommen und die Gesellschaft, in der wir leben wollen, anzustoßen. Er möchte für einen regelmäßigen Betrag für alle Mitglieder der Gesellschaft – ohne Gegenleistung – eintreten, der so hoch ist, dass man davon menschenwürdig leben kann. Im Positionspapier des Vereins heißt es: „In einer Zeit, in der Löhne oft nicht zum Leben reichen, befreit das BGE die Menschen von Zwängen und finanzieller Existenzangst und verringert damit verbundene psychische und physische Belastungen. Es lässt sich gut mit Forderungen wie Arbeitszeitverkürzung, Mindestlohn etc. verbinden.“


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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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