12.05.2017

Generation Digital trifft auf Kammerzwang

Der Fachverband der Versicherungsmakler klagt das Vergleichsportal „durchblicker.at“. Kämpft da eine sterbende Branche verbittert ihren Überlebenskampf oder ist die Kritik gerechtfertigt?
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durchblicker.at
(c) facebook.com/durchblicker - Co-Founder Reinhold Baudisch und Michael Doberer mit erfolgreichem Geschäftsjahr 2018.

„Die eigene Kammer klagt uns“, schreibt Reinhold Baudisch, Geschäftsführer von durchblicker.at, in einem langen, sich erklärenden Facebook-Posting. Er wirft den Standesvertretern vor, Geheimgutachten zu erstellen, Unwahrheiten zu verbreiten. Besonders ärgert ihn, dass der Fachverband der Versicherungsmakler den direkten Kontakt mit seinem Unternehmen, dem Onlinetarifvergleich „durchblicker.at“, schlicht verweigert. Im Generalsekretariat des zuständigen Fachverbandes war auch für den Brutkasten bisher niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Aus heiterem Himmel kam ein Anwaltsschreiben mit einer 11-Punkte-starken Unterlassungserklärung. „Das war ruf- und kreditschädigend, deswegen haben wir nicht unterschrieben“, meint Baudisch. Bisher hätte das Unternehmen keine ernstzunehmende Chance bekommen, die Sache auszudiskutieren. Dabei hatte man das direkte Gespräch immer wieder gesucht. „Dass die eigene Standesvertretung nicht einmal dazu bereit ist, sich mit uns an einen Tisch zu setzen, sehe ich nicht ein“, so der Unternehmer.

Eingeschränkt oder intransparent?

Der Gründer gibt sich kampfbereit: „Wir werden nicht zulassen, dass uns ein paar Fachverbandsfunktionäre so schaden, dass die Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich nicht mehr selbst online vergleichen können“. durchblicker.at will „mündigen Konsumenten gerade in intransparenten Märkten Information bieten und die eigene Entscheidung erleichtern“, doch die Versicherungsmakler unterstellen ihnen „irreführende Dienstleistungen“ und werfen dem Startup Verstöße gegen die Gewerbeordnung und das Wettbewerbsrecht vor. Die Plattform sei „für Konsumenten nicht transparent“, lautet eine der Anschuldigungen. Unter den Anbietern seien auch jene großen Versicherungsunternehmen aufgelistet, die die Teilnahme abgelehnt hätten. „Damit wird auf durchblicker.at der Eindruck vermittelt, beim Versicherungsvergleich den gesamten Markt abzubilden, was bei den KonsumentInnen falsche Erwartungen weckt“, schreibt der Fachverband in einer Presseaussendung. Lediglich im Kleingedruckten erhalte man die „unzureichende Information, dass eine Tarifberechnung nicht möglich ist, da diese maßgeblichen Anbieter am Vergleich nicht teilnehmen wollen“. Die „spärlichen Vergleichsergebnisse“ böten keinen ausreichenden Marktüberblick.

„Wir halten mit der Information, dass nicht 100 Prozent des Marktes verglichen werden können, nicht hinter dem Berg“, entgegnet der Reinhold Baudisch. Das Ziel sei zweifellos, den ganzen Markt darzustellen, aber einzelne Anbieter versuchen, sich dem Vergleich zu entziehen. „Wir stellen auch einzelne Anbieter, die nicht verglichen werden möchten, dar. Im Vergleichsergebnis zeigen wir zusätzlich jene Anbieter an, die nicht berechnet werden können“, erklärt er. Der Konsument hätte schließlich das Recht zu wissen, was es sonst noch gibt und das sei klar ausgeschildert. „Gerade uns mangelnde Transparenz beim Marktvergleich vorzuwerfen, ist ein schlechter Witz.“

Vorwurf: Gegen die Standesregeln eines unabhängigen Versicherungsmaklers

Dem entgegnet Christoph Berghammer. Er ist Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der WKÖ und selbst Geschäftsführer der CEBCO Versicherungsmakler GmbH. In seiner Aussendung schreibt er: „Als Laie verlässt sich der Konsument naturgemäß darauf, dass beim Versicherungsvergleich der gesamte Markt abgebildet wird.“ Das sei nicht möglich, wenn mehr als fünf große Anbieter am Vergleich nicht teilnehmen. Jedenfalls widerspricht das den Standesregeln eines unabhängigen Versicherungsmaklers, der zur Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes – also zum „best advice“ – verpflichtet ist“, betont er.

Investor Hansi Hansmann schaltet sich ein

durchblicker.at-Investor Hansi Hansmann freut sich, dass das Startup als ernstzunehmende Konkurrenz am Markt auffällt und wundert sich, dass der Maklerverband nach sieben Jahren meint, es wäre nicht gesetzeskonform. durchblicker.at sei immerhin schon seit 2010 am Markt und vergleicht seither Versicherungen. Online hat sich die Plattform schon zum Marktführer in Sachen Strom- und Gaswechsel entwickelt. 2015 erfolgte jeder vierte Wechsel über durchblicker.at. Das sorgt natürlich für ordentlich Druck auf allen Märkten, bei denen Tarife eine Rolle spielen. Die Plattform vergleicht nicht nur Tarife für Strom und Gas, Telekommunikation, sondern auch Finanzprodukte wie Kredite, Girokonten und Sparzinsen. Und eben Versicherungen – für Baudisch klare „Innovationsnachzügler“. Während andere Branchen, wie die Reisebranche oder Finanzdienstleister, vertriebsorientierte Prozesse längst ins Digitale gehoben hätten, seien die Versicherungen noch vollauf damit beschäftigt, interne Prozesse zu digitalisieren. „Bei Versicherungen wird noch sehr viel mit Papier und mit Gesprächen zwischen Menschen gearbeitet“, sagt der Gründer.

In seinem Facebook-Posting richtet er sich auch an Makler-Kolleginnen und -Kollegen: Viele in der Branche hätten Angst vor der Digitalisierung, doch niemand könne den Fortschritt aufhalten. Das wäre auch nicht im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten, meint Baudisch. „Wir sind überzeugt, dass man den Fortschritt gestalten kann, und sind gerne bereit an Konzepten für die Zukunft des Berufsstandes mitzuarbeiten. Letztlich könne nur ein Miteinander die Branche weiterentwickeln. Hansmann bestärkt: Das werde noch ein langer Weg mit der Digitalisierung hierzulande. Er spricht von einer „sterbende Branche“ und bezieht sich dabei auf die alten Strukturen und Ansätze, wie Versicherungen bisher verkauft werden. Unterstützt würden diese in ihrem „Überlebenskampf“ von den „Kämmerern“ – in den Augen des Investors „stets Bewahrer alter Strukturen“.

Das Startup sucht den Diskurs: „Liebe Fachverbands-Funktionäre, wir laden euch nochmals ein, endlich mit uns zu reden, uns Eure von uns mitfinanzierten Gutachten zu zeigen und uns zu sagen, was Ihr eigentlich von uns wollt“, fordert Baudisch in seinem Posting einen fairen Interessensausgleich.

Zwangsmitgliedschaft, aber keine faire Vertretung

Letztlich geht es um die große Frage: Was darf Online-Beratung? „Der Verband vertritt da eher einen realitätsfernen Standpunkt und möchte den selbständigen Online-Vergleich für KonsumentInnen verhindern“, sagt Baudisch. Besonders bitter ist freilich, dass man sich in Österreich diese Vertretung gar nicht erst aussuchen kann. Es herrscht Mitgliedschaftszwang. „Wenn ich mir die rund 5.000 Euro Kammerumlage sparen kann, ist mir das egal, aber solange ich das zahlen muss, erwarte ich, dass die Vertreter an zukunftsfähigen Ideen arbeiten und nicht versuchen, den Fortschritt aufzuhalten“, sagt er. Selbstverständlich solle der Fachverband sicherstellen, dass sich jeder an die Spielregeln hält, meint der Gründer. Was ihn aber stört, ist das „parteiliche Vorgehen“ der Funktionäre. Er erzählt von einem Sonder-Newsletter des Wiener Fachverbands, im dem die Mitglieder informiert wurden, dass man gegen durchblicker.at rechtlich vorgehen wolle. Das Unternehmen selbst hat diese Email nicht erhalten, sondern erst aus den Medien vom Einreichen der Klage erfahren. „Man hat uns eindeutig von Information abgeschnitten“, meint Baudisch. „Das ist keine faire Behandlung und stellt keine objektive und ausgleichende Interessensvertretung dar.“

Bis Anfang 2018 möchte die Fachvertretung die Europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) umsetzen. „Fairer Wettbewerb und Informationspflicht der Versicherungsmakler gegenüber ihren Kunden“ sei darin ein wesentlicher Bestandteil. Dieser Rechtsstreit wird also richtungsweisend sein.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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