27.06.2022

Generalversammlung: Die Zeit der Vollmacht ist (fast) vorbei

Wenn ein Gesellschafter nicht zur Generalversammlung kommen kann, musste er sich bis vor kurzem mit Vollmacht vertreten lassen. Nun gibt es aber eine weitere Option.
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Generalversammlung und Vollmacht - Notarsubstitut Nicolas Kotzmut
Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth | (c) Kanizaj
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Einmal im Jahr muss sie laut Gesetz stattfinden und auch sonst gibt es im Unternehmen Anlässe, zu denen sie notwendig wird: „Die Generalversammlung ist das Organ einer GmbH, wo die Gesellschafter zusammenkommen und wesentliche Entscheidungen über die GmbH beschließen“, erklärt Nicolas Kotzmuth, Notarsubstitut in Graz.

Sie würde wohl nicht „Generalversammlung“ heißen, wenn nicht alle Gesellschafter:innen (und ein:e Notar:in) dabei anwesend sein müssten. Doch das österreichische Recht bietet auch eine Ausnahme-Regelung: Wer nicht kommen kann, kann sich mit einer Vollmacht vertreten lassen. „Generell gab es bis vor kurzem bei der Einberufung von Generalversammlungen aus diesem Grund keine Spontanität, wenn nicht alle Gesellschafter zur gleichen Zeit am selben Ort sein konnten. Es dauert eine Zeit lang, bis alles organisiert ist, und es gibt eine gewisse Vorlaufzeit für Vollmachten“, erklärt Kotzmuth. Doch mittlerweile gibt es noch eine andere Möglichkeit.

Generalversammlung inzwischen komplett online möglich

„Der Gesetzgeber hat während der Coronakrise die Möglichkeit geschaffen, dass fast alle notariellen Dienstleistungen auch digital in Anspruch genommen werden können, und das mittlerweile auch in Dauerrecht umgesetzt. Wir haben jetzt die Möglichkeit, Generalversammlungen komplett online durchzuführen“, sagt Kotzmuth – schon vor Corona war dies übrigens bei der GmbH-Gründung möglich.

Der oder die Notar:in stelle bei der Online-Generalversammlung das Portal zu Verfügung. „Die Teilnehmer:innen brauchen dazu nur eine Kamera, ein Mikrofon, einen Lautsprecher und eine elektronische Signatur“, erklärt der Notarsubstitut. „Es bleiben trotzdem die selben Standards wie bei der Präsenzveranstaltung gewährleistet“.

Ergänzung zum bestehenden Angebot

Wer nicht die österreichische Staatsbürgerschaft hat, kann sich für den Zweck auch eine vorübergehende elektronische Signatur holen. Genau diese Teilhaber:innen aus dem Ausland sind auch eines der wichtigsten Argumente für das neue Service, meint Kotzmuth: „Insbesondere für Gesellschafter:innen aus dem Ausland stellte die persönliche Teilnahme oft eine Herausforderung dar“. Man habe sich daher häufig mit einer Vollmacht beholfen – und auch die zu bekommen sei mitunter umständlich gewesen.

Die Video-Generalversammlung soll die herkömmliche aber nicht ersetzen, sondern stelle ein weiteres Angebot dar, betont der Notarsubstitut. „Es soll eine weitere Erleichterung für Gesellschafter:innen sein. Wir sind als Notar:innen ja Dienstleister, die das beste für die Klient:innen wollen“. Während die Online-Dienste etwa von der Startup-Szene stark nachgefragt werden würden, sei für alteingesessene Unternehmen häufig noch immer die Präsenzveranstaltung die Wahl – „der persönliche Austausch ist nach wie vor sehr wichtig“, so Kotzmuth. Generell steige die Nachfrage nach der digitalen Version aber stetig.

Entwicklung noch nicht abgeschlossen

Dabei gibt es aktuell noch einen Wermutstropfen: Eine Mischung, also eine Hybrid-Generalversammlung, in der gleichzeitig Gesellschafter:innen offline und online teilnehmen, ist noch nicht möglich. „Die hybride Lösung ist ein Thema und die Zukunft wird das auch bringen“, ist der Notarsubstitut sicher. „Die Software-Seite wird konstant analysiert und stetig verbessert. Und auch auf gesetzgeberischer Seite muss sich noch einiges tun. Letztlich ist es für alle ein Lernprozess“.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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