27.06.2022

Generalversammlung: Die Zeit der Vollmacht ist (fast) vorbei

Wenn ein Gesellschafter nicht zur Generalversammlung kommen kann, musste er sich bis vor kurzem mit Vollmacht vertreten lassen. Nun gibt es aber eine weitere Option.
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Generalversammlung und Vollmacht - Notarsubstitut Nicolas Kotzmut
Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth | (c) Kanizaj
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Einmal im Jahr muss sie laut Gesetz stattfinden und auch sonst gibt es im Unternehmen Anlässe, zu denen sie notwendig wird: „Die Generalversammlung ist das Organ einer GmbH, wo die Gesellschafter zusammenkommen und wesentliche Entscheidungen über die GmbH beschließen“, erklärt Nicolas Kotzmuth, Notarsubstitut in Graz.

Sie würde wohl nicht „Generalversammlung“ heißen, wenn nicht alle Gesellschafter:innen (und ein:e Notar:in) dabei anwesend sein müssten. Doch das österreichische Recht bietet auch eine Ausnahme-Regelung: Wer nicht kommen kann, kann sich mit einer Vollmacht vertreten lassen. „Generell gab es bis vor kurzem bei der Einberufung von Generalversammlungen aus diesem Grund keine Spontanität, wenn nicht alle Gesellschafter zur gleichen Zeit am selben Ort sein konnten. Es dauert eine Zeit lang, bis alles organisiert ist, und es gibt eine gewisse Vorlaufzeit für Vollmachten“, erklärt Kotzmuth. Doch mittlerweile gibt es noch eine andere Möglichkeit.

Generalversammlung inzwischen komplett online möglich

„Der Gesetzgeber hat während der Coronakrise die Möglichkeit geschaffen, dass fast alle notariellen Dienstleistungen auch digital in Anspruch genommen werden können, und das mittlerweile auch in Dauerrecht umgesetzt. Wir haben jetzt die Möglichkeit, Generalversammlungen komplett online durchzuführen“, sagt Kotzmuth – schon vor Corona war dies übrigens bei der GmbH-Gründung möglich.

Der oder die Notar:in stelle bei der Online-Generalversammlung das Portal zu Verfügung. „Die Teilnehmer:innen brauchen dazu nur eine Kamera, ein Mikrofon, einen Lautsprecher und eine elektronische Signatur“, erklärt der Notarsubstitut. „Es bleiben trotzdem die selben Standards wie bei der Präsenzveranstaltung gewährleistet“.

Ergänzung zum bestehenden Angebot

Wer nicht die österreichische Staatsbürgerschaft hat, kann sich für den Zweck auch eine vorübergehende elektronische Signatur holen. Genau diese Teilhaber:innen aus dem Ausland sind auch eines der wichtigsten Argumente für das neue Service, meint Kotzmuth: „Insbesondere für Gesellschafter:innen aus dem Ausland stellte die persönliche Teilnahme oft eine Herausforderung dar“. Man habe sich daher häufig mit einer Vollmacht beholfen – und auch die zu bekommen sei mitunter umständlich gewesen.

Die Video-Generalversammlung soll die herkömmliche aber nicht ersetzen, sondern stelle ein weiteres Angebot dar, betont der Notarsubstitut. „Es soll eine weitere Erleichterung für Gesellschafter:innen sein. Wir sind als Notar:innen ja Dienstleister, die das beste für die Klient:innen wollen“. Während die Online-Dienste etwa von der Startup-Szene stark nachgefragt werden würden, sei für alteingesessene Unternehmen häufig noch immer die Präsenzveranstaltung die Wahl – „der persönliche Austausch ist nach wie vor sehr wichtig“, so Kotzmuth. Generell steige die Nachfrage nach der digitalen Version aber stetig.

Entwicklung noch nicht abgeschlossen

Dabei gibt es aktuell noch einen Wermutstropfen: Eine Mischung, also eine Hybrid-Generalversammlung, in der gleichzeitig Gesellschafter:innen offline und online teilnehmen, ist noch nicht möglich. „Die hybride Lösung ist ein Thema und die Zukunft wird das auch bringen“, ist der Notarsubstitut sicher. „Die Software-Seite wird konstant analysiert und stetig verbessert. Und auch auf gesetzgeberischer Seite muss sich noch einiges tun. Letztlich ist es für alle ein Lernprozess“.

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Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons
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„Mit der Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung legen wir das Fundament für die nächste Generation deutscher Weltmarktführer“, erklärt die deutsche Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, anlässlich des Beschlusses der Strategie im Bundeskabinett. Mit der Strategie will die deutsche Politik auf „geopolitische Verschiebungen, die digitale und grüne Transformation sowie der rasante Fortschritt in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz“ reagieren, wie es im Papier heißt. Dieses versteht sich als eine politische Arbeitsagenda, die insgesamt 152 Einzelmaßnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern bündelt. Das erklärte Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen entlang des gesamten Lebenszyklus innovativer Unternehmen zu verbessern – von der ersten Idee bis zur internationalen Expansion. Die Maßnahmen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass Budget für sie vorhanden ist.

Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

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