27.06.2022

Generalversammlung: Die Zeit der Vollmacht ist (fast) vorbei

Wenn ein Gesellschafter nicht zur Generalversammlung kommen kann, musste er sich bis vor kurzem mit Vollmacht vertreten lassen. Nun gibt es aber eine weitere Option.
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Generalversammlung und Vollmacht - Notarsubstitut Nicolas Kotzmut
Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth | (c) Kanizaj
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Einmal im Jahr muss sie laut Gesetz stattfinden und auch sonst gibt es im Unternehmen Anlässe, zu denen sie notwendig wird: „Die Generalversammlung ist das Organ einer GmbH, wo die Gesellschafter zusammenkommen und wesentliche Entscheidungen über die GmbH beschließen“, erklärt Nicolas Kotzmuth, Notarsubstitut in Graz.

Sie würde wohl nicht „Generalversammlung“ heißen, wenn nicht alle Gesellschafter:innen (und ein:e Notar:in) dabei anwesend sein müssten. Doch das österreichische Recht bietet auch eine Ausnahme-Regelung: Wer nicht kommen kann, kann sich mit einer Vollmacht vertreten lassen. „Generell gab es bis vor kurzem bei der Einberufung von Generalversammlungen aus diesem Grund keine Spontanität, wenn nicht alle Gesellschafter zur gleichen Zeit am selben Ort sein konnten. Es dauert eine Zeit lang, bis alles organisiert ist, und es gibt eine gewisse Vorlaufzeit für Vollmachten“, erklärt Kotzmuth. Doch mittlerweile gibt es noch eine andere Möglichkeit.

Generalversammlung inzwischen komplett online möglich

„Der Gesetzgeber hat während der Coronakrise die Möglichkeit geschaffen, dass fast alle notariellen Dienstleistungen auch digital in Anspruch genommen werden können, und das mittlerweile auch in Dauerrecht umgesetzt. Wir haben jetzt die Möglichkeit, Generalversammlungen komplett online durchzuführen“, sagt Kotzmuth – schon vor Corona war dies übrigens bei der GmbH-Gründung möglich.

Der oder die Notar:in stelle bei der Online-Generalversammlung das Portal zu Verfügung. „Die Teilnehmer:innen brauchen dazu nur eine Kamera, ein Mikrofon, einen Lautsprecher und eine elektronische Signatur“, erklärt der Notarsubstitut. „Es bleiben trotzdem die selben Standards wie bei der Präsenzveranstaltung gewährleistet“.

Ergänzung zum bestehenden Angebot

Wer nicht die österreichische Staatsbürgerschaft hat, kann sich für den Zweck auch eine vorübergehende elektronische Signatur holen. Genau diese Teilhaber:innen aus dem Ausland sind auch eines der wichtigsten Argumente für das neue Service, meint Kotzmuth: „Insbesondere für Gesellschafter:innen aus dem Ausland stellte die persönliche Teilnahme oft eine Herausforderung dar“. Man habe sich daher häufig mit einer Vollmacht beholfen – und auch die zu bekommen sei mitunter umständlich gewesen.

Die Video-Generalversammlung soll die herkömmliche aber nicht ersetzen, sondern stelle ein weiteres Angebot dar, betont der Notarsubstitut. „Es soll eine weitere Erleichterung für Gesellschafter:innen sein. Wir sind als Notar:innen ja Dienstleister, die das beste für die Klient:innen wollen“. Während die Online-Dienste etwa von der Startup-Szene stark nachgefragt werden würden, sei für alteingesessene Unternehmen häufig noch immer die Präsenzveranstaltung die Wahl – „der persönliche Austausch ist nach wie vor sehr wichtig“, so Kotzmuth. Generell steige die Nachfrage nach der digitalen Version aber stetig.

Entwicklung noch nicht abgeschlossen

Dabei gibt es aktuell noch einen Wermutstropfen: Eine Mischung, also eine Hybrid-Generalversammlung, in der gleichzeitig Gesellschafter:innen offline und online teilnehmen, ist noch nicht möglich. „Die hybride Lösung ist ein Thema und die Zukunft wird das auch bringen“, ist der Notarsubstitut sicher. „Die Software-Seite wird konstant analysiert und stetig verbessert. Und auch auf gesetzgeberischer Seite muss sich noch einiges tun. Letztlich ist es für alle ein Lernprozess“.

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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