02.08.2023

Gen Alpha am Arbeitsmarkt: Flexibilität trotz Krise, wie soll das gehen?

Lieber weniger arbeiten und mehr leben. Wer will das nicht? Die Gen Alpha will genau das - und Arbeitgebende der Zukunft werden wohl oder übel nachgeben müssen. Warum der Arbeitsmarkt in Zukunft trotz Krisen flexibel bleiben muss und wie sich das umsetzen lässt.
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Wer heute noch hinter Smartphones schlummert, könnte bereits den Arbeitsmarkt von morgen revolutionieren. (c) Adobe Stock

Was die Gen Z kann, kann die Generation Alpha erst recht: Weniger arbeiten, mehr Flexibilität und dabei noch interkulturell und nachhaltig sein. Klingt selbstverständlich, ist in vielen Arbeitsstrukturen aber schwerer umsetzbar als gedacht. Was hinter dem Stereotyp “arbeitsscheu” steckt und warum die Gen Z und die darauffolgende, bald in den Arbeitsmarkt eintretende Generation Alpha damit (zu Unrecht) kämpfen muss, hat ein Forschungsprojekt der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) und der Jobplattform hokify herausgefunden.

Alphas sind vieles, aber vor allem “hyper”

Alphas, so die Kurzbezeichnung für zwischen 2010 und 2025 Geborene, folgen ihrer Vorgängergeneration (1997-2010) bald auf den Arbeitsmarkt. Um ihre Lebens- und Arbeitstätigkeit zu beschreiben, reicht nahezu ein Wort, nämlich “hyper”: Im Zuge des kürzlich abgeschlossenen Projektes stellte sich heraus, dass Alphas hyperdigital, hyperflexibel und “hypermäßig” nach Erfüllung in ihrer Arbeit suchen. Alles, was teilweise auch der Gen Z in ihrem Trachten nach einer werttreuen Work-Life-Balance nachgesagt wird.

Im Zuge des Forschungsprojektes wurden 180 Expert:inneninterviews abgehalten und verschiedene Trends analysiert. Das Ergebnis: Neo-Ökologie, also die Verbindung von Ökonomie und Ökologie, und der Umgang mit Migration werden den Arbeitsalltag von morgen intensiv prägen. Ein Hauptaugenmerk sollte dabei auf die Neo-Ökologie gelegt werden: Diese intendiert, ressourcenintensiven Konsum umweltbewusster und das Wirtschaftsgeschehen nachhaltig und ressourceneffizient zu gestalten.

Inwiefern die Neo-Ökologie in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zukünftig Einklang findet, wird auch zukünftige Arbeitsmarktdynamiken beeinflussen. Dementsprechend skizziert das Forschungsteam der WU und der Job-Plattform hokify diverse Szenarien, wie das Jobsuchverhalten der “Alphas” und der Arbeitsmarkt der Zukunft aussehen könnte.

Wirtschaftsabschwung und Naturkatastrophen erschweren Bedingungen

Ein Zukunftsszenario zeigt Folgendes: Aufgrund offener Migrationspolitik und hoher Neo-Ökologie wird der Arbeitsmarkt der Zukunft divers, international und von technologischem Fortschritt geprägt sein. Entscheidend für die Arbeitgeberwahl der Alphas sei vor allem Flexibilität, die Möglichkeit auf Weiterbildung und eine ausgeglichene Work-Life-Balance. Kurzum: Findet Umwelt und Migration einen positiven Einklang in Geo- und Wirtschaftspolitik, so könnte dies auch den Arbeitsmarkt im Sinne der Gen Alpha positiv beeinflussen.

Ein gegensätzliches Szenario prophezeit nicht so rosige Arbeitsumstände: Strenge Migrationspolitik und niedrige Neo-Ökologie könnte einen ausgedünnten Arbeitsmarkt bewirken, in dem talentierte Arbeitskräfte fehlen. Prophezeit wird hierbei neben einem Wirtschaftsabschwung auch das zunehmende Aufkommen von Naturkatastrophen, weshalb weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen bzw. im gegebenen Arbeitsmarkt einen Job suchen würden.

Einmal Zukunft “mit Alles”, bitte!

Was die Alphas am Arbeitsmarkt der Zukunft nun erwarten? Dynamik, Heterogenität und das Bewusstsein, dass politische Entscheidungen die Arbeitsmarktbedingungen beeinflussen werden – sowohl in puncto Migrations-, Geo- als auch Umweltpolitik. Wie Karl Edlbauer, Co-Founder und Geschäftsführer der mobilen Job-Plattform hokify erklärt, fordern Alphas den Umständen entsprechend vor allem Orientierung, Information und Sicherheit – und Arbeitgeber:innen müssen gewillt sein, ihnen dies zu bieten.

Eine Zukunft “mit Alles” sei für Arbeitgeber dahingehend fast schon utopisch: Geprägt von demographischem Wandel und technologischem Fortschritt würde es für hiesige Unternehmen weiterhin schwierig sein, offene Stellen besetzen zu können. Arbeitssuchende Alphas hätten es – trotz ihrer hohen Ansprüche an Arbeitgebende – einfacher, heißt es im Report.

Wie sich Alphas angeln lassen: Employer Branding als Wundermittel

Alphas arbeiten gerne kreativ und sind vielseitig, flexibel und anpassungsfähig, so die Ergebnisse der WU-hokify-Studie. Technologische Neuerungen und interkulturelle Zusammenarbeit sind für Alphas keine Herausforderung, gleichzeitig achten sie auf einen hohen Grad an Individualisierung und Digitalisierung.

Wie bereits von der Gen Z bekannt, muss das Wertesystem des potentiellen Arbeitgebers mit jenem der Alphas übereinstimmen – darunter vor allem Nachhaltigkeit in Form besagter Neo-Ökologie, Diversität und technologische Innovation. Edlbauer von hokify erklärt: “Unternehmen müssen schon jetzt Ressourcen in den Beziehungsaufbau mit der Generation Alpha investieren. Relevante Inhalte, Employer Branding und Nähe zur Zielgruppe helfen dabei, langfristige Beziehungen zur Gen Alpha aufzubauen, die in Zukunft wertvoll sein werden.”

Klar ist: “Die Generation Alpha wird neue Standards in der Jobsuche setzen”, schließt Edlbauer aus dem Forschungsprojekt. Dass sich Unternehmen angesichts der makroökonomischen Rahmenbedingungen an diese wohl oder übel anpassen müssen, sei nicht auszuschließen. “Die Analyse unterschiedlicher Szenarien aus dem Blickwinkel der Wirtschaftsexpert:innen hilft uns dabei, Jobsuche und Recruiting in Zukunft noch besser an die Bedürfnisse der Kandidat:innen anzupassen”, so Edlbauer.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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