24.06.2019

Gem2Go: Die App, die 600 österreichische Gemeinden als Kunden hat

Die App Gem2Go soll Bürgern nicht nur in Echtzeit wichtige Informationen zu ihrer Gemeinde bereitstellen, sondern bietet ihnen auch e-Government-Funktionen. Wir sprachen dazu mit Michael Kölbl, App-Erfinder und Geschäftsführer der Steyrer (OÖ) RIS GmbH, die hinter der App steht.
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RIS GmbH: Geschäftsführer und Gem2Go-Erfinder Michael Kölbl
(c) RIS GmbH: Geschäftsführer und Gem2Go-Erfinder Michael Kölbl
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In Sachen Digitalisierung der heimischen Gemeinden kann die RIS GmbH mit Sitz im oberösterreichischen Steyr einen beachtlichen Track Record vorweisen. Mehr als 1100 der insgesamt 2096 österreichischen Kommunen betreiben ihre Gemeinde-Website mit dem System RIS Kommunal des IT-Unternehmens. Und auch mit dem etwas jüngeren, 2013 gestarteten Produkt, der App Gem2Go, hat man mit mehr als 600 Gemeinden als zahlende Kunden schon einen beachtlichen Marktanteil im Land erreicht. In Südtirol liegt man mit beiden Produkten überhaupt bei fast 100 Prozent Abdeckung.

+++ Studie: Österreich bei E-Government vor Schweiz und Deutschland +++

„Eine Lösung, die wie ein Gemeindebediensteter tickt“

Das Erfolgsgeheimnis erklärt RIS-Gründer und Geschäftsführer Michael Kölbl im Gespräch mit dem brutkasten so: „Wir haben eine Branchenlösung geschaffen, die wie ein Gemeindebediensteter tickt. Wir bieten nicht das klassische CMS [Anm. Content Management System], sondern haben einen Aufbau, der sich an der Struktur der Gemeindeverwaltung orientiert“.

Neue Möglichkeit der Interaktion

Doch auch wenn man im B2B-Bereich, auf dem das Geschäftsmodell basiert, ganze Arbeit leistet – entscheidend sei es für RIS natürlich auch, mit Gem2Go die Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen, sagt der Geschäftsführer. „Unser Ziel ist es, dass Bürger durch die App mehr Informationen bekommen und zugleich eine neue Möglichkeit der Interaktion mit der Gemeinde haben“. Dabei wolle man keineswegs nur Negativ-Kommunikation à la Kummerbox für kaputte Straßenbeleuchtung bieten. „Mittels Push-Benachrichtigungen können wichtige Informationen wie Straßensperren, Wasserabschaltungen oder andere wichtige Zivilschutzmeldungen direkt und in Echtzeit an die Bürger übermittelt werden. Der Bürger wiederum kann direkt per App auch mit dem richtigen Ansprechpartner für sein Anliegen kommunizieren. Es geht aber auch um aktuelle Veranstaltungen oder andere Neuigkeiten, die für die Gemeindebürger relevant sind“, erklärt Kölbl.

Schnittstellen zu relevanten Services

Die derzeit rund 100.000 monatlich aktiven User können etwa auch Services wie den Müllkalender abonnieren und werden so automatisch benachrichtigt, bevor die Müllabfuhr kommt. Inhaltlich kann Gem2Go unter anderem von ausgewählten Redakteuren, also von Gemeindebediensteten selbst, sowie von Vereinen und direkt vom Bürger befüllt werden. Dazu gibt es Schnittstellen zu zahlreichen Kooperationspartnern in ganz Österreich. „Generell setzen wir auf ein sehr breites Netzwerk und haben etwa auch Schnittstellen zu help.gv.at, zum digitalen Fundamt, zu Job- oder Immobilien-Plattformen und zu Wetterservices“, sagt der Geschäftsführer.

Gem2Go Kiosk – nächster Schritt: Digitale Amtstafel

Auch e-Government-Funktionen werden immer stärker integriert. Erst dieses Jahr startete RIS mit dem Gem2Go Kiosk zudem eine Lösung für die „Digitale Amtstafel“. Die großen Touchscreens dazu (siehe Bild) liefert unter anderem das Wiener Unternehmen TableConnect. „Über den Kiosk können Gemeindebedienstete etwa verpflichtende Aushänge automatisiert mit den richtigen Fristen digital abbilden. Er dient aber auch als Informations-Terminal direkt am Gemeindeamt. Und dazwischen können z.B. aktuelle Veranstaltungen und viele weitere Infos als ‚Bildschirmschoner‘ angezeigt werden“, erklärt Kölbl. 20 Gemeinden nutzen das neue Produkt bislang – Tendenz, wie in allen Geschäftsfeldern, steigend.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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