27.03.2020

Keine “Geisterflüge” mehr in Zeiten des Coronavirus

Das EU-Parlament hat beschlossen, die Slot-Regeln auszusetzen. Wegen dieser Regelung waren im Rahmen sogenannter "Geisterflüge" teils leere Flugzeuge gestartet, damit die Airlines ihre Slots an den Flughäfen nicht verlieren.
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Keine Geisterflüge von Airlines mehr
(c) Adobe Stock / aapsky

Sie waren eine der größten bürokratischen Dummheiten in der aktuellen Coronakrise: Die sogenannten “Geisterflüge”, bei denen Airlines Flüge mit leeren Flugzeugen durchführten. Diese Flüge waren nötig waren, damit die Fluglinien ihre Slots behalten. Wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus blieben allerdings die Fluggäste aus: Es wurde also sinnlos CO2 in die Atmosphäre entlassen.

+++News und Fakten zum Coronavirus+++

Auf Druck von verschiedenen Seiten hin hat das EU-Parlament nun dafür gestimmt, die Slot-Regeln für Fluglinien in Zeiten der Coronakrise auszusetzen. Die Abstimmung erfolgte mit 686 Stimmen dafür, keiner Gegenstimme und zwei Enthaltungen.

Slot-Regelung und die “Geisterflüge”

Normalerweise müssen Airlines ihre Slots an den großen Flughäfen zu 80 Prozent tatsächlich nutzen, um auch in der Flugplanperiode des darauffolgenden Jahres ein Recht darauf zu haben – ansonsten verlieren sie die Slots an die Konkurrenz.

+++Kurzarbeit, Kinderbetreuung und Liquidität in Zeiten des Coronavirus+++

Nach der nun endgültig beschlossenen EU-weiten Regelung verlieren Fluglinien ihre bisherigen Start- und Landerechte auch dann nicht, wenn die Flugzeuge nicht abheben. Die Ausnahmeregelung gilt bis einschließlich Oktober.

Rückgang der Buchungen, Kurzarbeit bei der AUA

Die aktuelle Coronakrise hat massive Auswirkungen auf die Luftfahrtbranche: Die Internationale Luftverkehrsvereinigung (IATA) verzeichnete für die Monate März bis einschließlich Juni einen Rückgang der Buchungen um 40 bis 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

+++AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen+++

Österreichs größte Airline, Austrian Airlines, gab zuletzt bekannt, dass die Einstellung des eigenen Linienflugbetrieb bis 19. April 2020 verlängert wird. Vorerst bis zu diesem Tag sind auch alle rund 7000 Mitarbeiter der Austrian Airlines in Kurzarbeit. Rückholflüge werden weiterhin durchgeführt. Austrian hatte ihre temporäre Einstellung zunächst bis 28. März 2020 angekündigt.

So funktioniert Kurzarbeit bei Austrian Airlines

Die “Corona-Kurzarbeit” sieht eine Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 10 Prozent mit einem Gehalt von bis zu 90 Prozent vor. Die Differenz wird durch eine AMS-Förderung abgedeckt, bzw. durch Austrian aufgefüllt. Austrian Airlines hat diese Vereinbarung vorerst für einen Monat abgeschlossen, beginnend mit dem 20. März 2020 mit Verlängerungsoption auf weitere Monate, je nach weiterer Entwicklung der Situation. Maximal ist die Dauer der Kurzarbeit für sechs Monate möglich.

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Der KastlGreissler in Tulbing im Tullnerfeld
Der KastlGreissler in Tulbing im Tullnerfeld | Foto: KastlGreissler

Der Alpenländische Kreditorenverband (akv) gab bekannt, dass über KastlGreissler ein Konkursverfahren beim Landesgericht Krems an der Donau eröffnet wurde. Als Ursache wurde laut akv ein zu langsames Wachstum genannt und dass zu wenig Franchiseverträge abgeschlossen wurden. Vor allem sei es 2022 durch steigende Energiekosten zu einem Umsatzeinbruch gekommen.

Das 2020 gegründete Nahversorgungskonzept mit Nachhaltigkeits-Fokus KastlGreissler hatte den bis 2023 den ehemaligen “2 Minuten 2 Millionen”-Investor Martin Rohla an Board und kündigte 2021 die Expansion auf den deutschen Markt an. (brutkasten berichtete). Laut eigenen Angaben lief das Konzept von KastlGreissler unter dem Namen KistenKrämern an vier Standorten in Deutschland.

Das Versorgungskonzept war, dass in den sogenannten “Kastln” auf 15 Quadratmetern Fläche rund 450 unterschiedliche Produkte untergebracht werden. Mindestens 50 Prozent der Waren müssen dabei aus höchstens 30 Kilometer Entfernung kommen. Nach Angaben des Startups lag der reale Anteil an manchen Standorten sogar bei 70 bis 80 Prozent.

Standorte bleiben erhalten

Laut eigener Aussage hat die Insolvenz der KastlGreissler GmbH jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die einzelnen KastlGreissler Standorte. Sie bleiben weiterhin bestehen. Am Ende war jedoch das Wachstum des Franchising nicht ausreichend schnell.

“Das Expansionstempo war deutlich unter Plan und somit nicht mehr kostendeckend. Daher kann sie ihre vielfältigen Beratungs- und Dienstleistungen für die KastlGreissler:innen nicht mehr anbieten”, so Lena Harml, Kommunikation & Franchinse-Betreuung KastlGreissler.

Offen bleibt die Frage bezüglich der Verwendung des Markennamens, diese wird das eröffnete Insolvenzverfahren entscheiden.

Keine Fortführung geplant

Nach Angaben des akv sind vom Insolvenzverfahren 26 Standorte in Österreich und zehn Franchisenehmer betroffen. Eine Fortführung des Unternehmens ist keine geplant.

Laut Firmenbuchauszug hielt Martin Rohla mit seiner Goodshares Beteiligungs- und Beratungs GmbH rund 38 Prozent Anteil am Unternehmen, bis er im August 2023 ausstieg. Im Anschluss daran hielt Geschäftsführer Christoph Mayer mit seiner Gutta GmbH mit 75 Prozent den Großteil der Anteile. Die Alpex Beteiligungs GmbH hielt weitere 19 Prozent und Gerald Gross die verbleibenden knappen sechs Prozent.

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Keine “Geisterflüge” mehr in Zeiten des Coronavirus

  • Sie waren eine der größten bürokratischen Dummheiten in der aktuellen Coronakrise: Die sogenannten “Geisterflüge”, bei denen Airlines Flüge mit leeren Flugzeugen durchführten.
  • Das EU-Parlament hat nun beschlossen, dass die entsprechenden Slot-Regeln entfallen.
  • Die aktuelle Coronakrise hat massive Auswirkungen auf die Luftfahrtbranche: Die Internationale Luftverkehrsvereinigung (IATA) verzeichnete für die Monate März bis einschließlich Juni einen Rückgang der Buchungen um 40 bis 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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