11.07.2022

„Höhere Bezahlung als größter Motivator für Arbeitsplatzwechsel“

Die EY-Studie “Work Reimagines” zeigt, dass Arbeitnehmer:innen höhere Vergütung und flexible Arbeitsmodelle als größte Motivatoren für einen Arbeitsplatzwechsel sehen.
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Regina Karner, Leiterin People Advisory Services und Partnerin bei EY Österreich und Oliver Suchocki, Leiter HR-Consulting und Associate Partner im Bereich People Advisory Services bei EY Österreich. (c) EY/Christina Häusler und EY/Point of View
Regina Karner, Leiterin People Advisory Services und Partnerin bei EY Österreich und Oliver Suchocki, Leiter HR-Consulting und Associate Partner im Bereich People Advisory Services bei EY Österreich. (c) EY/Christina Häusler und EY/Point of View

Weltweit haben Arbeitnehmer:innen erkannt, dass sich der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren von einem Arbeitgeber:innenmarkt in einen Arbeitnehmer:innenmarkt verwandelt hat. Das zeigt die EY-Studie “Work Reimagined”, für die mehr als 1.500 Unternehmensleiter:innen und über 17.000 Arbeitnehmer:innen in 22 Ländern und 26 Branchen befragt wurden. Als Anlass dafür nennt EY den Fachkräftemangel, der es Unternehmen seit Jahren schwer macht, geeignete qualifizierte Mitarbeiter:innen zu finden. 

Genau aus diesem Grund sei es wichtig, die Ansichtsweise der Talente zu verstehen, erklärt Oliver Suchocki, Leiter HR-Consulting und Associate Partner im Bereich People Advisory Services bei EY. “Alle Unternehmen müssen die veränderte Ausgangslage und deren Auswirkungen jetzt rasch verstehen und umdenken, um sich Wettbewerbsvorteile zu sichern und junge Nachwuchstalente an sich zu binden”, erklärt Suchocki weiter. 

Gehaltserhöhung gegen Personalfluktuation

Die Ergebnisse der EY Work-Reimagined-Studie zeigen jedoch, dass Unternehmer:innen und Angestellte unterschiedliche Meinungen vertreten. Während 42 Prozent der Arbeitnehmer:innen Gehaltserhöhungen als Schlüssel zur Bekämpfung von Personalfluktuation sehen, teilen nur 18 Prozent der Unternehmer:innen diese Meinung. Zudem sehen 21 Prozent der Arbeitgeber:innen Weiterbildungsmöglichkeiten und das Schärfen von Fähigkeiten als Hilfsinstrument, um die Fluktuation im Unternehmen zu reduzieren. Jedoch gaben Arbeitnehmer:innen an, dass der Wunsch nach einer höheren Vergütung der Hauptmotivator für einen Arbeitsplatzwechsel sei. 

„Arbeitnehmer:innen auf der ganzen Welt fühlen sich ermächtigt, ihren Arbeitsplatz zu verlassen, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt werden. Da viele Arbeitgeber:innen zunehmend flexible Arbeitsmodelle anbieten, ist eine höhere Bezahlung nun die größte Motivation für einen Arbeitsplatzwechsel, insbesondere angesichts der steigenden Inflation und der unbesetzten Stellen“, erklärt Regina Karner, Leiterin People Advisory Services und Partnerin bei EY. Die Studie bestätigt zudem, dass 43 Prozent der befragten Arbeitnehmer:innen in den nächsten zwölf Monaten das derzeitige Unternehmen verlassen möchten. Besonders in den USA sind Mitarbeiter:innen der Generation Z und Millennials (53 Prozent) sowie Angestellte in der Technologie- und Hardware-Branche weltweit (60 Prozent) eher dazu geneigt, ihren aktuellen Arbeitsplatz noch in diesem Jahr zu kündigen.

Arbeitsplatzwechsel: „Alle Wege führen Richtung New Work“

Die Studie zeigt auch, dass Unternehmer:innen und Arbeitnehmer:innen teilweise gegensätzliche Präferenzen haben, wenn es um das Thema flexible Arbeitsmodelle geht. Denn rund ein Fünftel (21 Prozent) der Vorgesetzten geben an, dass ihre Angestellten bestenfalls an allen fünf Tagen im Büro arbeiten sollen. 80 Prozent der befragten Arbeitnehmer:innen gaben jedoch an, dass sie mindestens zwei Tage pro Woche “remote” arbeiten möchten. Drei Viertel (74 Prozent) der Arbeitgeber:innen würden zudem Talente aus dem Ausland holen und Remote Working akzeptieren, sofern diese über das benötigte Fachwissen verfügen. Weitere 85 Prozent der Unternehmer:innen gaben an, dass sie ihren Fokus auf die Anpassung von Talenten und Skills mit Bezug auf den künftigen Geschäftsbedarf legen möchten. 

Auch “Wellbeing”-Programme und gesundheitsfördernde Bemühungen eines Unternehmens seien motivierend für einen Arbeitsplatzwechsel – gaben 19 Prozent der Angestellten an. “Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsmarkt nachhaltig geprägt. Viele hatten nun mehr Zeit, sich damit zu befassen, was sie sich für ihr Arbeitsleben wünschen, welche Bedürfnisse der Job erfüllen und auch, wie viel Raum er im Alltag in Anspruch nehmen soll. Alle Wege führen in Richtung New Work“, erklärt Karner.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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