11.05.2023

Gegen die Wegwerfgesellschaft: Eine Bilanz des österreichischen Reparaturbonus

Im April 2022 wurde der Reparaturbonus in Österreich eingeführt. Die Nachfrage nach dem Zuschuss für Reparaturen sei groß, deshalb hat die Regierung die Mittel aufgestockt. Aber was bringt dieser Bonus? Brutkasten zieht Bilanz.
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Reparatur
Foto: unsplash

E-Waste oder Elektroschrott ist einer der am schnellsten wachsenden Abfallströme. Das mag zwar keine Überraschung sein, ein Problem ist es aber schon. Denn die Geräte enthalten nicht nur wertvolle Rohstoffe, sondern auch Materialien, die bei nicht fachgerechter Entsorgung gefährlich werden können.

Im Jahr 2020 hat jeder und jede EU-Bürger:in im Durchschnitt 10,3 Kilogramm Elektroschrott verursacht. Damit Elektroschrott erst gar nicht in diesem Ausmaß entsteht, sollten Elektro-Geräte so lange wie möglich genutzt werden. Doch teure und komplizierte Reparaturen senken die Motivation, genau das zu tun.

Abhilfe soll der im April 2022 eingeführte Reparaturbonus schaffen. Das ist eine Förderaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, bei der Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich bis zu 50 Prozent und maximal 200 Euro der Reparaturkosten von Elektrogeräten erstattet bekommen. Brutkasten hat beim Klimaschutzministerium (BMK) nachgefragt, welche Bilanz man nach einem Jahr Reparaturbonus ziehen kann.

Reparaturen attraktiv machen, ist das Ziel

Bis ein Smartphone in unseren Händen liegt, legt es meist einen weiten Weg zurück. In der Produktion werden viele Ressourcen benötigt und Emissionen ausgestoßen. Ein iPhone 13 verursacht laut Apple 64 Kilogramm CO2.

81 Prozent dieser Emissionen entstehen durch die Produktion. Diese Menge klingt nicht nach viel, aber laut CNN sei es so viel wie eine Autofahrt von LA nach San Diego verursacht. Denkt man daran, wie viele iPhones pro Jahr verkauft werden und wie viele andere Geräte energieintensiv hergestellt werden, wird klar, das CO2 Einsparungspotential dürfte groß sein.

Auf Nachfrage beim Klimaministerium, welches Potential der Reparaturbonus in Sachen CO2 Einsparung hat, kam die Antwort: Dazu gibt es keine Berechnungen. Grundsätzlich geht es beim Reparaturbonus um das wieder attraktiv machen von Reparaturen und so Geräte vor dem Wegwerfen zu bewahren und durch das Reparieren wertvolle Rohstoffe und Ressourcen zu sparen.”

Der Reparaturbonus und Arbeitsplätze

Bis 2026 stehen 130 Millionen aus dem Wiederaufbaufonds der EU für den Reparaturbonus zur Verfügung. Die Beantragung funktioniert unkompliziert. Auf der Homepage des Reparaturbonus reichen ein paar Klicks, um die Förderung zu erhalten. Innerhalb von drei Wochen kann man diese Förderung dann bei rund 3.538 in Österreich angesiedelten Partnerbetrieben einlösen.

Eine Berechnung, wie viele Arbeitsplätze durch diese Initiative entstehen könnten, gibt es nicht. “Aber viele, auch kleine Reparaturbetriebe, berichten uns, dass sich die Reparaturen im Vorjahr vervielfacht haben und es so zu verstärkter Personalaufnahme kommt. Der Reparaturbonus ist somit ein wichtiger Impuls für unsere kleinen Reparaturbetriebe und hilft, dass diese wertvollen Dienstleistungsbetriebe und das Knowhow erhalten bleiben“, so das Klimaschutzministerium.

Smartphones wurden am häufigsten repariert

Bis zum 17. April.2023 wurden in einem Jahr 567.076 Reparaturboni eingelöst. Am häufigsten werden Handys, Smartphones, Geschirrspüler, Kaffeemaschinen, Waschmaschinen und Laptops repariert. Von den 130 Millionen Euro wurden bis Mitte März 2023 bereits 51 Millionen Euro ausbezahlt.

Bis zum Jahr 2026 soll es den Reparaturbonus noch geben. Solange Mittel vorhanden seien, können laufend Reparaturbons beantragt werden. Auf die Frage, ob man sich vorstellen könne den Reparaturbonus über 2026 hinaus zu verlängern, kam keine Antwort. Man könne mit dieser Förderung aber beinahe allen Elektrogeräten des täglichen Bedarfs eine zweite Chance geben und das sei immer besser als Wegwerfen.

Der Reparaturbonus als Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft

Ein Reparaturbonus alleine wird das Problem der wachsenden Menge an Elektroschrott wohl kaum beheben können. Kund:innen wollen ihre Geräte laut Klimaministerium aber immer häufiger reparieren lassen.

Ein wesentliches Problem, das zu mehr Elektroschrott führe, sei eine vorzeitige Obsoleszenz. Das bedeutet, dass Geräte durch die Herstellungsweise nicht so lange halten, wie eigentlich möglich. “Zu wenige Produktinformationen über Geräte, aber auch geringe Erwartungen an die Langlebigkeit von Produkten, verbunden mit einer möglichen geringen Bereitschaft, Geräte reparieren zu lassen, führen dazu, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte deutlich weniger lange nutzen”, so das Ministerium.

Hersteller:innen und Verbraucher:innen würden sich somit gegenseitig beeinflussen, was Auswirkungen auf die Produktentwicklung und Konsummuster habe. “Dies erzeugt eine Abwärtsspirale. Das ist weder ökologisch noch sozial zielführend. Der Reparaturbonus setzt genau da an. Er ist ein wichtiges Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft.”

Laut Klimaministerium brauche es aber weitere Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen: Das reiche von der Neufassung der Ökodesign-Richtlinie, über verlängerte Garantien- und Gewährleistungszeiten bis zu Bewusstseinsbildungsmaßnahmen”, schildert das Klimaministerium.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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