03.10.2022

Gboard: Google präsentiert neue Co-Working Tastatur

Erst letztes Jahr im Oktober verkündete Google den Yunomi-Keyboard-Becher, der sowohl fürs Tippen als auch fürs Trinken dienen soll. Nun veröffentlichte der Suchmaschinen-Riese ein neues Video, das die einreihige Tastatur “Gboard” mit einer Länge von 1,65 Metern präsentiert.
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Gboard als neues Co-Working-Tool. © Google Japan

Ergonomische Tastaturen waren gestern, heute nutzt man einreihige Tastatur-Leisten. Die Gboard-Tastatur von Google wurde vor wenigen Tagen in Japan eingeführt. Obwohl die Tastatur-Leiste nicht zum Verkauf steht, lässt sich auf GitHub eine Reihe von Skizzen, Stromlaufplänen und Firmware für den Bau des Gboards finden. Wie auch Androidcentral und t3n berichten, zeichnet sich das neue Keyboard mit seinem einzigartigen Design von weiteren physischen Tastaturen im Markt aus. Denn laut Google sei der Schreibprozess mit modernen Tastaturdesigns ermüdend, da die Tasten auf einer flachen Oberfläche angeordnet sind und man gezwungen sei, in zwei Richtungen zu schauen – nach oben und unten sowie nach links und rechts. Dank des einreihigen Designs sei es somit leichter, Tasten zu finden. Die Buchstaben und Zeichen sind auf einer 1,65 Meter langen und 6.4 Zentimeter breiten Tastatur-Leiste im QWERTY-Layout aufgereiht. 

Gboard als neues Co-Working-Tool

Somit werde nicht nur Platz am Schreibtisch gespart. In einem Video zeigt der Suchmaschinen-Riese auch, dass das Gboard von Katzen auch weniger oft als Liegeplatz präferiert werde. Zudem sei die Tastatur-Bar auch optimal für Teamarbeit. Denn das Tastaturdesign ermögliche auch die Zusammenarbeit von zwei Personen an einem Keyboard. Das bedeutet: Durch die Switch-Funktion zum ASCII-Code-Layout erleichtert Gboard auch das Co-Working in überfüllten Büros. Für die Zukunft plane Google auch die Gamer-Version der Leisten-Tastatur – in passenden RGB-Farben. 

Letztes Jahr Keyboard-Becher verkündet

Bereits letztes Jahr im Oktober verkündete Google eine weitere skurrile Tastatur – den Yunomi-Keyboard-Becher. Diese Tastatur war dafür gedacht, dass das Problem des versehentlichen “Heißgetränk über das Keyboard”-schüttens eliminiert wird. Hierfür dient die Yunomi-Tastatur sowohl als Keyboard als auch als Becher, das einfach zur Tassenform gerollt wird.

Die Wahrheit hinter den beiden Produkten ist die, dass der Yunomi-Keyboard-Becher letztes Jahr als Aprilscherz dienen sollte. Aus pandemiebedingten Gründen musste der Suchmaschinen-Riese jedoch den Launch des Scherz-Videos auf Oktober 2021 verschieben. Daher entschied sich Google, das Aprilscherz-Video rund um das einreihige Gboard ebenfalls im Oktober zu veröffentlichen. 

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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