27.08.2021

Gavel: Das neue Startup der Gründer von Amabrush und Waytation

Exklusiv. Auf die "10-Sekunden-Zahnbürste" folgt die "10-Sekunden-Auktion". Marvin Musialek und Florian Bräuer gaben dem brutkasten einen ersten Einblick in ihr neues Projekt: Eine App für Pokémon-Karten-Live-Auktionen.
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Gavel: Die Gründer Florian Bräuer und Marvin Musialek
(c) Gavel: Die Gründer Florian Bräuer und Marvin Musialek

Der eine sorgte mit seiner „10 Sekunden-Zahnbürste“ Amabrush für die vielleicht spektakulärste Aufstieg- und Fall-Geschichte der heimischen Startup-Geschichte. Der andere probierte in den vergangenen Jahren mehrere Geschäftsideen aus, gründete unter anderem 2014 das Besucher-Tracking-Startup Waytation mit, bei dem er 2018 wieder ausstieg – Jahre bevor Corona ihm vor ein paar Monaten ein jähes Ende bereitete. Nun sind Marvin Musialek und Florian Bräuer gemeinsam mit einem neuen Projekt am Start, bei dem die zehn Sekunden wieder eine Rolle spielen. Und die ersten zwei Monate verliefen ausgesprochen vielversprechend, wie die beiden dem brutkasten erzählen. Dabei klingt ihr Produkt, die App Gavel (Anm. engl. für Auktionshammer), für Außenstehende nach Nische pur: Man kann mit ihr Live-Video-Auktionen für Pokémon-Karten durchführen.

Generation Z als Zielgruppe

„Wir haben zu Jahresanfang die Auktion von David Hasselhoffs KITT für 300.000 US-Dollar beobachtet, aber waren enttäuscht von der altmodischen Auktionsplattform. Da schlugen unsere Tech-Founder-Herzen höher und nach einer Woche hatten wir unseren ersten App-Prototypen für Livestream-Auktionen programmiert“, erzählt Bräuer. Man adressiere damit primär die Generation Z, also die ab dem Jahr 2000 Geborenen, ergänzt Musialek: „Sie sind es gewohnt, nicht warten zu müssen und alles, wie bei Streaming-Diensten, sofort zu bekommen. Bei uns können Verkäufer einen digitalen Raum eröffnen und Käufer während der Auktion direkt mit ihnen kommunizieren und dann live den Zuschlag bekommen“.

10 Sekunden für das nächste Gebot

Genau zehn Sekunden hat man dabei Zeit, ein weiteres Gebot abzugeben, bevor der Vorbieter zum Zug kommt. Damit treffe man die Präferenzen der jungen Generation weit besser, als etwa die in die Jahre gekommene Auktionsplattform eBay, auf der der Vorgang oft Wochen lang dauert. Zudem schütze das Gavel-System besser vor Etikettenschwindel.

Gleichzeitig biete man mit dem System Möglichkeiten, die es auf Streaming-Plattformen wie Twitch nicht gibt, sagt Bräuer: „Wir bieten nicht nur die Infrastruktur für das Streaming sondern kümmern uns um den Payment-Prozess, validieren die Identitäten der User, bauen die Community auf, damit die virtuellen Räume voll sind und unterstützen die Verkäufer beim Versand“. Noch mache man letzteres mit einem Guide, später soll der Prozess aber automatisiert werden.

Gavel: Ernüchterung im Fashion-Bereich – „Leidenschaft“ bei Pokémon-Karten

Dass in der Startphase über die App genau mit Pokémon-Karten gehandelt werden kann, war nicht von Beginn an klar, erzählen die Gründer. Sie kamen dort hin über einem Umweg. Schon im Jänner hatten sie begonnen, das Prinzip im Fashion-Bereich anzuwenden. „Wir haben Monate lang versucht Fuß zu fassen, es aber nicht geschafft“, erzählt Musialek. Und Bräuer ergänzt: „Wir haben mit Influencern, Designern und kleinen Läden zusammengearbeitet. Auch wegen Corona war der Need auf der Verkäufer-Seite eindeutig da, aber auf der User-Seite nicht“. Bei Thema Sammelkarten spüre man „viel Leidenschaft auf beiden Seiten“.

Dabei habe er selber davor nichts mit dem Thema zu tun gehabt, gesteht Bräuer. Im Gegensatz zu seinem Co-Founder. „Ich war früher wenn man so will der klassische Nerd und habe viel gesammelt – auch Pokémon-Karten“, so Musialek. Vor zwei Monaten ging Gavel genau damit als erste Kategorie online und erzielte seitdem wöchentlich zweistellige Wachtumsraten. Manche Verkäufer würden über die App bereits mehrere Tausend Euro pro Woche einnehmen. Und das Potenzial sei noch enorm, sind die beiden Gründer sicher. „Der Handel mit Sammelkarten läuft vielfach noch über Comic-Läden und dergleichen, die – wenn überhaupt – veraltete Websites und fast nie Online-Shops haben. Es gibt ein paar alte Internetforen, in denen mit Karten gehandelt wird, die aber nie über Ländergrenzen hinausgehen. Wir sind mit unserer digitalen Lösung alleine in Europa und führen dabei den fragmentierten Markt zusammen“, sagt Musialek.

Start mit Fünf-Milliarden-Markt – 200-Milliarden-Markt als Perspektive

Das jährliche Volumen im Handel mit Spielkarten wie etwa Pokémon-, Magic- oder Yu-Gi-Oh-Karten betrage schätzungsweise fünf Milliarden Euro. Im noch größere Sportkarten-Sektor kommen weitere 13 Milliarden Euro hinzu. Entsprechend sind die Expansionspläne von Gavel vorgezeichnet: Erstens sollen sukzessive weitere Spiel- und später Sportkarten-Segmente erschlossen werden. Zweitens soll eine rasche Internationalisierung erfolgen – zunächst mit der beschriebenen Zusammenführung des europäischen Markts.

Wenn der Plan aufgeht, wartet langfristig ein noch viel größerer Markt: Jener aller weiteren Sammelobjekte, der global nach Schätzungen ein Volumen von mehr als 200 Milliarden Euro hat. Um die nächsten Schritte zu finanzieren sind die Gründer gerade auf Investoren-Suche, um eine Pre-Seed-Runde aufzustellen – die laufenden Kosten können sie übrigens bereits jetzt nach acht Wochen aus dem Cashflow bezahlen.

Die größten Learnings der Gavel-Gründer aus Amabrush, Waytation und Co

Natürlich sollen ihnen auch ihre umfassenden Learnings aus den vorigen Startups beim angepeilten Aufstieg helfen. Man schöpfe nach mehreren Startup-Projekten gemeinsam aus einer „großen Trickkiste“, sagt Bräuer. Beide Gründer haben ja bekanntlich nicht nur gute Erfahrungen gemacht. Musialek sah sich mit Amabrush sogar mit Klagen und Shitstorms konfrontiert. „Zu Beginn habe ich mir das sehr zu Herzen genommen, aber dann damit umgehen gelernt. Man darf diese Kommentare nicht zu sehr an sich herankommen lassen. Die Leute schreiben in der Hitze des Gefechts auch Dinge, die sie später lieber zurücknehmen würden. Das muss man abschütteln“, so der Gründer.

Aus den Fehlern mit Amabrush habe er jedenfalls viel mitnehmen können. „Und es wäre so schade, diese Learnings einfach wegzuschmeißen. Mir war von Anfang an klar, dass ich sie in einem neuen Projekt anwenden will“. Sein vielleicht größtes Learning, so Musialek: „Dass zu schnell wachsen auch schlecht ist, wenn das Produkt noch nicht ausgereift ist. Diesmal war für mich klar, ich will es zuerst perfektionieren, bevor ich wieder voll auf Wachstum gehe“. Bräuer bringt das passende Gegenstück dazu als sein bislang größtes Learning ein: „Man muss trotzdem von Anfang an groß denken. Wenn ich in Österreich mit Gründern und Business Angels rede wird oft sehr klein gedacht. Ich habe mich damals bei Waytation über Fragen von deutschen Business Angels mit einem ganz anderen Mindset gewundert. Jetzt verstehe ich das und unsere Pläne sind entsprechend“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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