02.03.2026
PROJEKT "BEACONSAT"

Gate Space baut Österreichs größten Satelliten gegen GPS-Störungen

Das österreichische Satelliten-Startup Gate Space leitet mit dem Projekt Beaconsat die Entwicklung des bislang größten in Österreich gebauten Satelliten, der Störsignale globaler Navigationssysteme wie GPS oder Galileo aus dem All erkennen und analysieren soll.
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Das Team von Gate Space rund um CEO und Co-Founder Moritz Novak (Mitte) © Gate Space
Das Team von Gate Space rund um CEO und Co-Founder Moritz Novak (Mitte) © Gate Space

Wer Navigationssignale stören oder manipulieren kann, verschafft sich einen strategischen Vorteil – ohne einen einzigen Schuss abzugeben. Drohnen verlieren die Orientierung, Transporte verzögern sich, kritische Infrastruktur wird anfällig. Das Problem: Solche Angriffe bleiben häufig unsichtbar. Staaten sind betroffen, wissen jedoch oft nicht, woher eine Störung kommt oder wie systematisch sie eingesetzt wird.

Spätestens seit Berichten im Herbst 2025 über eine mutmaßlich absichtlich herbeigeführte Störung des satellitenbasierten Navigationssystems bei einem Flug von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist das Thema auch im politischen Zentrum Europas angekommen. Der Vorfall rückte zwei akute Gefahren für die moderne Luftfahrt ins öffentliche Bewusstsein: Spoofing und Jamming – also das gezielte Manipulieren oder Blockieren von Satellitensignalen.

Gate Space als Projektleitung

Genau hier setzt das Projekt Beaconsat an. Ein in diesem Rahmen gebauter Satellit soll Störsignale globaler Navigationssysteme wie GPS oder Galileo direkt aus dem All erkennen und analysieren. Ziel ist es, sichtbar zu machen, wann und wo Navigationssysteme gezielt beeinträchtigt werden.

Im Zentrum des Vorhabens steht Gate Space. Das Spin-off der TU Wien fungiert als Prime Contractor und trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt. Neben der Projektleitung liefert das Unternehmen das Antriebssystem, die Satellitenstruktur sowie das Thermalmanagement-System. Gefertigt und getestet wird in eigenen Anlagen in Wien und Niederösterreich.

„Wir freuen uns sehr, in diesem für Österreich und Europa so bedeutenden Projekt die Leitung eines internationalen Konsortiums übernehmen zu dürfen. Mit Beaconsat leisten wir einen direkten Beitrag zur Sicherheit Europas. Der Markt für solche Fähigkeiten ist riesig, und das Potenzial entsprechend groß“, sagt Moritz Novak, Geschäftsführer von Gate Space.

Das Satelliten-Startup Gate Space wurde im September 2023 in den Techstars Space Accelerator in Los Angeles aufgenommen, nachdem es zuvor bereits eine US-Niederlassung in San Francisco aufgebaut hatte. Gegründet im Juli 2022 als Spin-off der TU Wien, holte sich das Unternehmen kurz nach dem Start einen prominenten Investor an Bord.

Mit Franz Viehböck, Österreichs erstem und bislang einzigem Astronauten im Weltraum, beteiligte sich ein bekanntes Gesicht im Rahmen einer Finanzierungsrunde über 450.000 Euro. Insgesamt kommt das SpaceTech-Unternehmen nach eigenen Angaben mittlerweile auf eine Gesamtfinanzierung von mehr als zehn Millionen Euro (Stand November 2025).

Start im Februar 2027 mit SpaceX-Rakete

Mit Beaconsat entsteht der bislang größte in Österreich entwickelte Satellit und zugleich der erste des österreichischen Verteidigungsministeriums. Der Start ist für Februar 2027 mit einer Falcon-9-Rakete von SpaceX geplant. Die Mission ist als Technologiedemonstration angelegt, hat jedoch klare sicherheitspolitische Dimensionen: Wer Bedrohungen erkennt, kann politisch reagieren, diplomatisch handeln oder gezielte Schutzmaßnahmen setzen. Ohne eigene Fähigkeiten im Weltraum entstünden Abhängigkeiten von Drittstaaten, heißt es in einer Presseaussendung.

Ein zentraler technischer Beitrag kommt vom Grazer Unternehmen Igaspin, das die Nutzlast zuliefert und auf die Detektion sowie Analyse von GNSS-Störungen in der Luft- und Raumfahrt spezialisiert ist. Weitere Komponenten, darunter der On-Board-Computer, stammen vom dänischen Unternehmen Space Inventor.

Der Beaconsat-Satellit. | © Gate Space

Unterstützung vom Verteidigungsministerium und ESA

Unterstützt wird das Projekt vom Österreichischen Bundesministerium für Landesverteidigung sowie von der European Space Agency. Ziel sei es laut Pressemitteilung, den Nutzen ziviler Technologien auch für militärische Anwendungen zu erproben und gleichzeitig den heimischen Hochtechnologiestandort zu stärken.

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner kommentiert: „Es ist wichtig, dass wir im Bedarfsfall in der Kommunikation und Navigation eigenständig agieren können. Das ist eine Frage der Resilienz und der militärischen Fähigkeiten. Der Weltraum ist ein wesentlicher Teil der militärischen Handlungsfähigkeit. Deshalb haben wir dieses Projekt gestartet und setzen es nun um.“

Das Verteidigungsministerium wird die von Beaconsat gelieferten Daten in seine Prozesse einbetten und deren Anwendung erproben. Innerhalb des Ressorts entsteht dafür eine eigene Organisationseinheit für Weltraumservices. 

Klaudia Tanner zu Besuch bei Gate Space. | © Gate Space

“Die drei Weltraumservices (Satelliten-Kommunikation, Satelliten-Navigation und satellitenbasierte Aufklärung) sind der Schlüssel für domänenübergreifende Einsatzführung der Verbände und leisten einen substantiellen Beitrag für den modernen Aufklärung- Führungs- und Wirkungsverbund des Bundesheeres. Damit unterstützt Beaconsat die Führungsfähigkeit des österreichischen Bundesheeres“, sagt Generalmajor Friedrich Teichmann vom Österreichischen Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV). „Der Weltraum ist heute ein zentraler Bestandteil der Sicherheits- und Verteidigungsstrategie Europas und auch Österreichs“.

340 Mio. Euro für die ESA

Auch Innovationsminister Peter Hanke betont die Bedeutung des Projekts für die zivile Luftfahrt: “Gate Space leistet mit der Teilnahme am Projekt Beaconsat einen wichtigen Beitrag, um Lösungen gegen Spoofing und Jamming zu finden und damit für eine sichere Luftfahrt zu sorgen. Für mich als Bundesminister für Innovation, Infrastruktur, Luftfahrt und Weltraum gleich aus mehreren Gründen ein enorm wichtiges Thema“.

Hanke verweist zudem auf die Erhöhung des österreichischen Beitrags zur ESA: „Trotz der budgetären schwierigen Lage ist es gelungen, durch Umschichtungen in meinem Ministerium den Beitrag von 260 auf 340 Mio. Euro zu erhöhen. Verbunden mit der Industriestrategie, in der Welt- und Luftfahrttechnologien als eine von neun Schlüsseltechnologien und Stärkefelder enthalten sind, ist das eine gezielte Unterstützung für eines der am stärksten wachsenden Wirtschaftsfelder unseres Landes.“

Peter Hanke zu Besuch bei Gate Space. | © Tobias Holzer

Satelliten im Fokus

Hinter all dem steht eine technologische Realität: Globale Satellitennavigationssysteme sind Schlüsseltechnologien für Autos, Flugzeuge, Schiffe und Drohnen. Sie bilden die Grundlage für Navigation, Sicherheitssysteme und autonomes Fahren. Werden ihre Signale gestört oder manipuliert, können Fahrzeuge ihre Position nicht mehr zuverlässig bestimmen – mit potenziell gravierenden sicherheitsrelevanten Folgen.

Satelliten sind damit längst kritische Infrastruktur für Kommunikation, Navigation und Erdbeobachtung und ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Sicherheits- und Verteidigungssysteme. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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