29.04.2026
GASTKOMMENTAR

Zwischen Vertrauen und Täuschung: Das VC-System kippt – und kaum jemand spricht es aus

Gastkommentar von Benjamin Ruschin: Warum das Venture-Capital-System gerade an seinem wichtigsten Fundament kippt – dem Vertrauen.
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Benjamin Ruschin | (c) K.Schiffl

Die Startup-Szene spricht gerne über Innovation, Disruption und Wachstum. Was sie deutlich weniger gerne anspricht: dass ein wachsender Teil des Systems auf geschönten Zahlen, taktischer Intransparenz und bewusst verzerrten Narrativen basiert. Genau dort entsteht der gefährlichste Bruch: nicht im Scheitern von Unternehmen, sondern im Verlust jener Grundprinzipien, auf denen Venture Capital überhaupt erst funktioniert.

Ein System, das Vertrauen voraussetzt – und genau daran scheitert

Venture Capital funktioniert nur unter einer Voraussetzung: Vertrauen. Investoren geben Kapital in Situationen, in denen es kaum belastbare Daten gibt. Sie investieren in Menschen, nicht in Sicherheiten. Dieses Vertrauen ist kein weicher Faktor, sondern die eigentliche Währung des Marktes. Wenn Gründer beginnen, dieses Vertrauen taktisch auszureizen, wird aus einem Hochrisiko-Investment ein strukturell beschädigtes Verhältnis.

Wenn Storytelling zur Täuschung wird

Storytelling ist essenziell für Gründer. Ohne eine starke Vision lässt sich kein Team aufbauen, kein Kapital gewinnen und kein Markt bewegen. Problematisch wird es dort, wo Storytelling nicht mehr erklärt, sondern verschleiert. KPIs werden selektiv dargestellt, Forecasts auf gewünschte Bewertungen hin konstruiert, Risiken weichgezeichnet oder schlicht zu spät kommuniziert. Investoren entscheiden dann nicht mehr auf Basis unternehmerischer Unsicherheit, sondern auf Basis falscher Annahmen.

Das Risiko wird verschoben – aber nicht geteilt

Immer häufiger entstehen Strukturen, in denen Investoren den Großteil des Downside-Risikos tragen, während Gründer ihre persönliche Situation frühzeitig absichern oder ihre Einflussmöglichkeiten taktisch ausbauen. Formal mag vieles davon zulässig sein. Substanziell widerspricht es dem Kern von Venture Capital: gemeinsam getragenes Risiko, gemeinsame Verantwortung und gemeinsame Anreize. Wenn dieses Gleichgewicht kippt, entsteht kein professioneller Markt, sondern ein Spiel asymmetrischer Informationsvorteile.

Frühes De-Risking: Der stille Systembruch

Wenn Gründer frühzeitig signifikante Anteile verkaufen, verschiebt sich die gesamte Anreizstruktur. Der Druck, das Unternehmen wirklich durch schwierige Phasen zu führen, sinkt. Gleichzeitig bleiben Investoren vollständig im Risiko. Das Problem ist nicht jeder Secondary an sich. Das Problem entsteht dort, wo Gründer finanziell bereits aus dem Risiko genommen werden, während das Unternehmen operativ noch weit entfernt von echter Stabilität ist.

Viele dieser Praktiken bewegen sich im rechtlich zulässigen Rahmen. Genau das macht sie so gefährlich. Wenn „gerade noch legal“ zum neuen Standard wird, verschiebt sich die Norm schleichend. Der Markt verliert dann nicht durch einzelne Skandale an Integrität, sondern durch Gewöhnung. Irgendwann wird Verhalten akzeptiert, das zwar vertraglich gedeckt ist, aber dem Geist einer fairen Zusammenarbeit fundamental widerspricht.

Was Gründer verstehen müssen

Transparenz ist keine Option, sondern Pflicht. Fokus ist nicht verhandelbar. Und wer sich zu früh absichert, arbeitet nicht mehr am gleichen Ziel wie seine Investoren. Gründer sollten Probleme nicht verstecken, sondern früh adressieren. Sie sollten Investoren nicht als Gegner betrachten, sondern als Partner, die nur dann sinnvoll helfen können, wenn sie die Realität kennen. Wer Vertrauen nachhaltig beschädigt, verliert nicht nur einen Investor – er verliert seine Reputation im Markt.

Was Investoren endlich lernen müssen

Vertrauen ersetzt keine Due Diligence. Narrative sind kein Investment Case. Und nur weil ein Deal verfügbar ist, heißt das nicht, dass er investierbar ist. Investoren müssen wieder konsequenter prüfen, stärker auf Muster achten und den Mut haben, auch scheinbar attraktive Deals abzulehnen. Bekannte Co-Investoren, professionelle Unterlagen oder ein starker Pitch dürfen nie die eigene Urteilsfähigkeit ersetzen. Die wichtigste Entscheidung ist oft nicht das Investment – sondern der Verzicht darauf.

Was jetzt auf dem Spiel steht

Wenn Vertrauen systematisch ausgehöhlt wird, wird Kapital vorsichtiger, langsamer und selektiver. Prozesse werden härter, Terms restriktiver und junge Unternehmen mit sauberer Arbeit zahlen am Ende den Preis für jene, die das System ausgereizt haben. Das ist die eigentliche Gefahr: Nicht die schlechten Deals verschwinden zuerst, sondern das Vertrauen in gute Gründer wird beschädigt.

Venture Capital funktioniert nur, solange Vertrauen funktioniert. Alles andere ist ein Kartenhaus.


Über den Autor Benjamin Ruschin ist Co-Founder & Executive Chairman von WeAreDevelopers. Über sein Family Office ist er an über 25 Startups und KMU beteiligt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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