29.04.2026
GASTKOMMENTAR

Zwischen Vertrauen und Täuschung: Das VC-System kippt – und kaum jemand spricht es aus

Gastkommentar von Benjamin Ruschin: Warum das Venture-Capital-System gerade an seinem wichtigsten Fundament kippt – dem Vertrauen.
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Benjamin Ruschin | (c) K.Schiffl

Die Startup-Szene spricht gerne über Innovation, Disruption und Wachstum. Was sie deutlich weniger gerne anspricht: dass ein wachsender Teil des Systems auf geschönten Zahlen, taktischer Intransparenz und bewusst verzerrten Narrativen basiert. Genau dort entsteht der gefährlichste Bruch: nicht im Scheitern von Unternehmen, sondern im Verlust jener Grundprinzipien, auf denen Venture Capital überhaupt erst funktioniert.

Ein System, das Vertrauen voraussetzt – und genau daran scheitert

Venture Capital funktioniert nur unter einer Voraussetzung: Vertrauen. Investoren geben Kapital in Situationen, in denen es kaum belastbare Daten gibt. Sie investieren in Menschen, nicht in Sicherheiten. Dieses Vertrauen ist kein weicher Faktor, sondern die eigentliche Währung des Marktes. Wenn Gründer beginnen, dieses Vertrauen taktisch auszureizen, wird aus einem Hochrisiko-Investment ein strukturell beschädigtes Verhältnis.

Wenn Storytelling zur Täuschung wird

Storytelling ist essenziell für Gründer. Ohne eine starke Vision lässt sich kein Team aufbauen, kein Kapital gewinnen und kein Markt bewegen. Problematisch wird es dort, wo Storytelling nicht mehr erklärt, sondern verschleiert. KPIs werden selektiv dargestellt, Forecasts auf gewünschte Bewertungen hin konstruiert, Risiken weichgezeichnet oder schlicht zu spät kommuniziert. Investoren entscheiden dann nicht mehr auf Basis unternehmerischer Unsicherheit, sondern auf Basis falscher Annahmen.

Das Risiko wird verschoben – aber nicht geteilt

Immer häufiger entstehen Strukturen, in denen Investoren den Großteil des Downside-Risikos tragen, während Gründer ihre persönliche Situation frühzeitig absichern oder ihre Einflussmöglichkeiten taktisch ausbauen. Formal mag vieles davon zulässig sein. Substanziell widerspricht es dem Kern von Venture Capital: gemeinsam getragenes Risiko, gemeinsame Verantwortung und gemeinsame Anreize. Wenn dieses Gleichgewicht kippt, entsteht kein professioneller Markt, sondern ein Spiel asymmetrischer Informationsvorteile.

Frühes De-Risking: Der stille Systembruch

Wenn Gründer frühzeitig signifikante Anteile verkaufen, verschiebt sich die gesamte Anreizstruktur. Der Druck, das Unternehmen wirklich durch schwierige Phasen zu führen, sinkt. Gleichzeitig bleiben Investoren vollständig im Risiko. Das Problem ist nicht jeder Secondary an sich. Das Problem entsteht dort, wo Gründer finanziell bereits aus dem Risiko genommen werden, während das Unternehmen operativ noch weit entfernt von echter Stabilität ist.

Viele dieser Praktiken bewegen sich im rechtlich zulässigen Rahmen. Genau das macht sie so gefährlich. Wenn „gerade noch legal“ zum neuen Standard wird, verschiebt sich die Norm schleichend. Der Markt verliert dann nicht durch einzelne Skandale an Integrität, sondern durch Gewöhnung. Irgendwann wird Verhalten akzeptiert, das zwar vertraglich gedeckt ist, aber dem Geist einer fairen Zusammenarbeit fundamental widerspricht.

Was Gründer verstehen müssen

Transparenz ist keine Option, sondern Pflicht. Fokus ist nicht verhandelbar. Und wer sich zu früh absichert, arbeitet nicht mehr am gleichen Ziel wie seine Investoren. Gründer sollten Probleme nicht verstecken, sondern früh adressieren. Sie sollten Investoren nicht als Gegner betrachten, sondern als Partner, die nur dann sinnvoll helfen können, wenn sie die Realität kennen. Wer Vertrauen nachhaltig beschädigt, verliert nicht nur einen Investor – er verliert seine Reputation im Markt.

Was Investoren endlich lernen müssen

Vertrauen ersetzt keine Due Diligence. Narrative sind kein Investment Case. Und nur weil ein Deal verfügbar ist, heißt das nicht, dass er investierbar ist. Investoren müssen wieder konsequenter prüfen, stärker auf Muster achten und den Mut haben, auch scheinbar attraktive Deals abzulehnen. Bekannte Co-Investoren, professionelle Unterlagen oder ein starker Pitch dürfen nie die eigene Urteilsfähigkeit ersetzen. Die wichtigste Entscheidung ist oft nicht das Investment – sondern der Verzicht darauf.

Was jetzt auf dem Spiel steht

Wenn Vertrauen systematisch ausgehöhlt wird, wird Kapital vorsichtiger, langsamer und selektiver. Prozesse werden härter, Terms restriktiver und junge Unternehmen mit sauberer Arbeit zahlen am Ende den Preis für jene, die das System ausgereizt haben. Das ist die eigentliche Gefahr: Nicht die schlechten Deals verschwinden zuerst, sondern das Vertrauen in gute Gründer wird beschädigt.

Venture Capital funktioniert nur, solange Vertrauen funktioniert. Alles andere ist ein Kartenhaus.


Über den Autor Benjamin Ruschin ist Co-Founder & Executive Chairman von WeAreDevelopers. Über sein Family Office ist er an über 25 Startups und KMU beteiligt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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