20.07.2022

„Unionsalarm“ sieht im Notfall Sparzwang für Gas vor

Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihren Notfallplan Gas vorgestellt. Bis zum kommenden Frühjahr sollen die EU-Staaten ihren Gasverbrauch um 15 Prozent senken.
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Van der Leyen
(c) EU-Kommission

„Save gas for a safe winter“ lautete der Titel für die Pressekonferenz der EU-Kommission, die am Mittwoch in Brüssel über die Bühne gegangen ist. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte dabei den Notfallplan Gas vor, der im Falle eines Gasengpasses schlagend wird. Gleich zu Beginn der Konferenz fand die Präsidentin klare Wort. „Russland erpresst uns, Russland nutzt seine Gaslieferungen als Waffe. Europa muss vorbereitet sein.“

Gasverbrauch um 15 Prozent senken

Im Kern umfasst der Plan, dass die Mitgliedsstaaten ihren Gasverbrauch bis zum nächsten Frühjahr um 15 Prozent verringern. Dazu heißt es in einer Aussendung der EU-Kommission: „Die neue Verordnung würde allen Mitgliedstaaten das Ziel vorgeben, die Gasnachfrage im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 um 15 Prozent zu senken.“ Die Zielvorgabe sei in einem ersten Schritt freiwillig.

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Unionsalarm sieht Verpflichtung vor

Sofern ein substanzielles Risiko einer Gasknappheit besteht, könnte allerdings auch ein sogenannter „Unionsalarm“ ausgerufen werden, der eine verbindliche Senkung vorsieht. Dazu heißt es: „Der Unionsalarm kann ausgelöst werden, wenn ein erhebliches Risiko einer gravierenden Gasknappheit besteht oder die Gasnachfrage außergewöhnlich hoch ist.“

Bis Ende September sollen die Mitgliedsstaaten nun ihre Gasnotfallpläne aktualisieren. Dies umfasst auch eine Darlegung, wie sie das Senkungsziel erreichen wollen. Zudem ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten der EU-Kommission alle zwei Monate über den Fortschritt Bericht erstatten.

Plan zur koordinierten Nachfragesenkung

Zudem hat die EU einen Plan zur Senkung der Gasnachfrage angenommen. Dieser beinhaltet Maßnahmen und Kriterien für eine koordinierte Nachfragesenkung. „Ziel ist die Sicherung der Versorgung von Haushalten und systemrelevanten Nutzern wie Krankenhäusern, aber auch von Branchen, die Produkte herstellen und Dienstleistungen erbringen, die für die Wirtschaft, die Lieferketten und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von zentraler Bedeutung sind“, so die EU-Kommission.

Die Ungewissheit rund um Nordstream 1

Im Zug der Pressekonferenz betonte Von der Leyen, dass eine vollständige Unterbrechung der Gaslieferung aus Russland ein „wahrscheinliches Szenario“ darstelle. Bislang ist noch unklar, ob Russland nach der geplanten Wartung von „Nord Stream 1“, die Leitungen am 21. Juli wieder aufdrehen wird. Erst am Mittwoch drohte Putin erneut mit einem Absenken der Gaslieferungen mit Ende Juli.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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