07.07.2022

Gas-Knappheit: Salzburg AG-Chef mahnt bei Regierung ehrliche Kommunikation ein

In einem ZIB 2-Interview zur Gas-Knappheit gibt sich (Noch-)Salzburg AG-Chef Leonhard Schitter alarmiert und sieht die Regierung in der Pflicht.
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Leonhard Schitter Salzburg AG Gas-Knappheit
Leonhard Schitter, Salzburg AG © Neumayr/Leo

Er halte es für realistisch, das irgendwann kein Gas mehr aus Russland komme, sagt Noch-Salzburg AG-Chef Leonhard Schitter (er wechselt mit Jahresende zur oberösterreichischen Energie AG) in einem ZIB 2-Interview zur Gas-Knappheit gestern. „Einige kurze Wochen können wir übertauchen“, meint er, doch wenn es soweit komme, das die Regierung die Energielenkungsmaßnahmen einleiten muss, würden die Sparmaßnahmen alle betreffen – auch die privaten Haushalte, die gesetzlich vor der Industrie priorisiert werden.

„Müssen den Leuten reinen Wein einschenken, wo die Reise hingeht“

„Daher braucht es eine offene und ehrliche Kommunikation und einen realitätsnahen Blick auf das Ganze. Wir müssen die Dinge schon beim Namen ansprechen und den Leuten reinen Wein einschenken, wo die Reise hingeht“, sagt Schitter in Richtung Regierung. Dabei räumt er ein, dass sich die Kommunikation der Regierung zur Gas-Knappheit zuletzt etwas verbessert habe. Jedenfalls sei damit zu rechnen, dass die Energiepreise bis auf weiteres auf einem hohen Niveau bleiben. „Das ist ja auch das russische Kalkül. Putin versucht ja durch die Verknappung der Energieflüsse die Märkte unter Druck zu setzen“, so der Salzburg AG-Chef.

Schitter zu Gas-Knappheit: Drittel lässt sich durch Öl ersetzen

Das Unternehmen konnte zuletzt durch Umstellungen ein Drittel ihres Gaseinsatzes in seinen Kraftwerken durch Öl ersetzen. Schitter meint: „In etwa kann man das auf Österreich hochrechnen“. Dabei spiele auch der aktuelle Öltransit-Stopp aus Kasachstan zumindest für die Salzburg AG selbst „keine große Rolle“, da man das Öl von internationalen Händlern beziehe und unterzeichnete Verträge habe. Den teilweisen Ausfall der OMV-Raffinerie in Schwechat wegen einer langwierigen Reparatur in den kommenden Monaten sieht er dagegen als „großes Problem“ in Sachen Versorgungssicherheit.

Erneuerbare Energie-Umstieg: Ziel 2030 „eigentlich nicht mehr möglich“

Insgesamt führe unabhängig von der Gas-Knappheit kein Weg am Umstieg auf erneuerbare Energien vorbei, wiederholt Schitter an dieser Stelle und fordert eine Erhöhung des Tempos seitens der Politik, etwa was Bewilligungsverfahren angeht. Auch mahnt er eine fossile Übergangsstrategie ein, um offene Fragen bei bestimmten fossilen Produkten zu klären. Das offizielle Ziel, die Energiewende in Österreich bis 2030 zu schaffen, hält er aber für nicht realistisch. Denn dafür müsse man jährlich zusätzlich 27 Terawattstunden über erneuerbare Energien bereitstellen. „Das ist der Gesamtjahresverbrauch von Dänemark. Wir reden hier von einer Aufgabe, die eigentlich in sieben, acht Jahren nicht mehr möglich ist“, meint Schitter.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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