25.01.2024

G.​ST Antivirals: Wiener Biotech-Startup sammelt über sechs Millionen Euro ein

Der Betrag setzt sich aus einem Series-A-Investment in Höhe von vier Millionen Euro und einer FFG-Förderzusage im Rahmen von 2,2 Millionen zusammen.
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G.​ST Antivirals
Die Gründer Guido Gualdoni und Johannes Stöckl | © G.​ST Antivirals

Das 2019 gegründete Spin-Off der Medizinischen Universität Wien G.​ST Antivirals konnte sich bereits im Mai 2020 ein sechsstelliges Investment von IST Cube sichern. Nun folgte ein weitaus größere Kapitalspritze.

Zur Erklärung: G.ST Antivirals ist ein Biotechnologieunternehmen, das mittels einer neuartigen, Wirtszell-basierten Strategie antivirale Wirkstoffe gegen Atemwegsinfektionen entwickelt. Es teilte mit, dass es die Finanzierung für die anschließende klinische Phase II-Studie gesichert hat, die im ersten Halbjahr 2024 beginnen soll.

G.​ST Antivirals sammelt 6,2 Mio. Euro ein

G. ST hat Gelder in Höhe von insgesamt über sechs Millionen Euro für die Durchführung der klinischen Phase II-Studie eingeworben. Die Mittel setzen sich zusammen aus einer Serie-A-Runde in Höhe von vier Millionen Euro unter der Führung von Xista Science Ventures, mit Beteiligung der Lansdowne Investment Company, ein von der Lansdowne Partners Austria GmbH verwaltetes Investmentvehikel, sowie einer Förderzusage über 2,2 Millionen Euro aus dem Life Sciences Programm der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Medikament gegen RV

G.ST Antivirals hat konkret ein patentiertes Medikament gegen RV und andere Erreger der Atemwege entwickelt. Dieser Ansatz basiert auf der Manipulation des Stoffwechsels der Wirtszelle. Viren verfügen über keinen eigenen Stoffwechsel und sind zur Vermehrung auf die Wirtszelle angewiesen. Besonders Infektionen mit RV haben einen aufbauenden, anabolen Zustand der infizierten Zellen zur Folge.

Diese Hochregulierung von Stoffwechselprozessen der Wirtszelle, wie z.B. der Glykolyse, ermöglicht es dem Virus, sich schnell zu vermehren. Die Hemmung der Glykolyse durch das Glukoseanalogon „2-DG“ kehrt die durch das Virus verursachte, metabolische Umprogrammierung der Wirtszellen um und verhindert die Verwertung des Zuckers durch das Virus, wodurch seine Vermehrung erheblich eingeschränkt wird und es folglich aushungert.

„Die Ergebnisse der Phase I-Studie bestätigen die Sicherheit unseres innovativen Ansatzes, 2-DG zur Behandlung von Atemwegsinfekten einzusetzen. Dies kann eine Chance sein, das Leben von Millionen von Patienten zu verbessern, insbesondere von besonders gefährdeten Personen, Schulkindern, Eltern und Lehrern“, sagte Anna-Dorothea Gorki, CSO von G.ST Antivirals. „Indem wir auf die Wirtszelle abzielen, verringern wir nicht nur die Wahrscheinlichkeit einer Resistenzentwicklung, sondern ermöglichen außerdem eine breite Anwendbarkeit auf der Grundlage einer sicheren und verträglichen Behandlung, wodurch sich Einsparungen für das Gesundheitswesen und die Gesamtwirtschaft ergeben können.“

G.​ST Antivirals: „Virale Infektionen bisher unzureichend behandelbar“

Guido Gualdoni, Mitgründer und CEO von G.ST Antivirals, ergänzt: „Virale Infektionen der oberen Atemwege sind zwar allgegenwärtig, können derzeit aber nur unzureichend behandelt werden, und Rhinoviren sind für die meisten dieser Infektionen verantwortlich. Die Ergebnisse unserer Phase I-Studie stimmen uns sehr zuversichtlich sowohl für die Zukunft von 2-DG als auch die unseres Unternehmens. „Die jahrelange interne Entwicklung hat uns vom großen Potenzial unseres Ansatzes überzeugt, welcher zudem durch Investoren im Rahmen unserer Serie-A-Finanzierung sowie die Förderzusage der FFG unterstützt wird.“

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Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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