25.01.2024

G.​ST Antivirals: Wiener Biotech-Startup sammelt über sechs Millionen Euro ein

Der Betrag setzt sich aus einem Series-A-Investment in Höhe von vier Millionen Euro und einer FFG-Förderzusage im Rahmen von 2,2 Millionen zusammen.
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G.​ST Antivirals
Die Gründer Guido Gualdoni und Johannes Stöckl | © G.​ST Antivirals

Das 2019 gegründete Spin-Off der Medizinischen Universität Wien G.​ST Antivirals konnte sich bereits im Mai 2020 ein sechsstelliges Investment von IST Cube sichern. Nun folgte ein weitaus größere Kapitalspritze.

Zur Erklärung: G.ST Antivirals ist ein Biotechnologieunternehmen, das mittels einer neuartigen, Wirtszell-basierten Strategie antivirale Wirkstoffe gegen Atemwegsinfektionen entwickelt. Es teilte mit, dass es die Finanzierung für die anschließende klinische Phase II-Studie gesichert hat, die im ersten Halbjahr 2024 beginnen soll.

G.​ST Antivirals sammelt 6,2 Mio. Euro ein

G. ST hat Gelder in Höhe von insgesamt über sechs Millionen Euro für die Durchführung der klinischen Phase II-Studie eingeworben. Die Mittel setzen sich zusammen aus einer Serie-A-Runde in Höhe von vier Millionen Euro unter der Führung von Xista Science Ventures, mit Beteiligung der Lansdowne Investment Company, ein von der Lansdowne Partners Austria GmbH verwaltetes Investmentvehikel, sowie einer Förderzusage über 2,2 Millionen Euro aus dem Life Sciences Programm der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Medikament gegen RV

G.ST Antivirals hat konkret ein patentiertes Medikament gegen RV und andere Erreger der Atemwege entwickelt. Dieser Ansatz basiert auf der Manipulation des Stoffwechsels der Wirtszelle. Viren verfügen über keinen eigenen Stoffwechsel und sind zur Vermehrung auf die Wirtszelle angewiesen. Besonders Infektionen mit RV haben einen aufbauenden, anabolen Zustand der infizierten Zellen zur Folge.

Diese Hochregulierung von Stoffwechselprozessen der Wirtszelle, wie z.B. der Glykolyse, ermöglicht es dem Virus, sich schnell zu vermehren. Die Hemmung der Glykolyse durch das Glukoseanalogon „2-DG“ kehrt die durch das Virus verursachte, metabolische Umprogrammierung der Wirtszellen um und verhindert die Verwertung des Zuckers durch das Virus, wodurch seine Vermehrung erheblich eingeschränkt wird und es folglich aushungert.

„Die Ergebnisse der Phase I-Studie bestätigen die Sicherheit unseres innovativen Ansatzes, 2-DG zur Behandlung von Atemwegsinfekten einzusetzen. Dies kann eine Chance sein, das Leben von Millionen von Patienten zu verbessern, insbesondere von besonders gefährdeten Personen, Schulkindern, Eltern und Lehrern“, sagte Anna-Dorothea Gorki, CSO von G.ST Antivirals. „Indem wir auf die Wirtszelle abzielen, verringern wir nicht nur die Wahrscheinlichkeit einer Resistenzentwicklung, sondern ermöglichen außerdem eine breite Anwendbarkeit auf der Grundlage einer sicheren und verträglichen Behandlung, wodurch sich Einsparungen für das Gesundheitswesen und die Gesamtwirtschaft ergeben können.“

G.​ST Antivirals: „Virale Infektionen bisher unzureichend behandelbar“

Guido Gualdoni, Mitgründer und CEO von G.ST Antivirals, ergänzt: „Virale Infektionen der oberen Atemwege sind zwar allgegenwärtig, können derzeit aber nur unzureichend behandelt werden, und Rhinoviren sind für die meisten dieser Infektionen verantwortlich. Die Ergebnisse unserer Phase I-Studie stimmen uns sehr zuversichtlich sowohl für die Zukunft von 2-DG als auch die unseres Unternehmens. „Die jahrelange interne Entwicklung hat uns vom großen Potenzial unseres Ansatzes überzeugt, welcher zudem durch Investoren im Rahmen unserer Serie-A-Finanzierung sowie die Förderzusage der FFG unterstützt wird.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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