08.05.2020

G.​ST Antivirals: Sechsstelliges Investment für Wiener Biotech-Startup

Das 2019 gegründete Spin-Off der Medizinischen Universität Wien G.​ST Antivirals konnte sich ein sechsstelliges Investment sichern. G.​ST Antivirals rund um die Gründer Guido Gualdoni und Johannes Stöckl hat sich auf wirtszellbasierte Therapien gegen virale Erkrankungen spezialisiert.
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G.​ST Antivirals
Die Gründer Guido Gualdoni und Johannes Stöckl | © G.​ST Antivirals

Das Wiener BioTech Startup G.​ST Antivirals wurde im Jahr 2019 gegründet und konzentriert sich auf die Entwicklung von Produkten gegen respiratorische Viren, die Schnupfen sowie grippale Infekte auslösen. Zudem ging G.​ST Antivirals laut eigenen Angaben erst kürzlich eine Kooperation mit dem japanischen Pharamakonzern Takeda ein, um gemeinsamen antivirale Produkte gegen COVID-19 zu erforschen.

IST cube ist Lead-Investor

Wie nun bekannt wurde, konnte sich G.​ST Antivirals in einer ersten Finanzierungsrunde ein Investment im mittleren sechsstelligen Bereich sichern. Die Beteiligung erfolgt durch ein Syndikat, das durch IST cube angeleitet wird.

IST cube ist ein Investment Fund, der vom Institute of Science and Technology Austria gemeinsam mit weiteren Investoren ins Leben gerufen wurde. Er fokussiert sich auf Startups mit akademischem Hintergrund, sowie junge High-Tech-Unternehmen aus Österreich, denen Finanzmittel in frühen Entwicklungsphasen, sowie Anschlussfinanzierungen zur Verfügung gestellt werden.

Startu-Up Labs der Wirtschaftsagentur Wien

Derzeit ist G.​ST Antivirals in Laboratorien der MedUni Wien angesiedelt, soll jedoch in Kürze die Aktivitäten in die Start-Up Labs der Wirtschaftsagentur Wien verlagern. Mit dem nun gesicherten Investment möchte das Startup das Produkt- und Anwendungsportfolio ausbauen sowie weitere klinische Forschung finanzieren.

Der Ansatz von G.​ST Antivirals

G.​ST Antivirals verfolgt in seiner Arbeit eine innovative Strategie, die darin besteht, dem viralen Erreger die Nährstoffprodukte der Wirtszelle vorzuenthalten. Nachdem jedes Virus ausschließlich auf die von der Wirtszelle zur Verfügung gestellten Bausteine angewiesen ist, wird das Virus so innerhalb der Zelle ausgehungert.

Guido Gualdoni, Co-Gründer und CEO von G.​ST Antivirals, betont: „Die Weiterentwicklung innovativer Konzepte zur antiviralen Therapie erscheint nun wichtiger denn je. Mit unseren neuen Investoren haben wir ein breites nationales und internationales Netzwerk sowie umfangreiches Know-how, speziell im Bereich von Uni Spin-Offs, an Bord geholt. Zusammen mit der Erweiterung unseres Teams und dem Bezug unserer neuen Labors in den erst kürzlich eröffneten Start-Up Labs leitet dieses Investment eine neue Phase in der Entwicklung von G.​ST ein.“


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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