08.11.2019

Future-Law: Das waren die Highlights von Österreichs größter LegalTech-Konferenz

Ein Fachpublikum aus 350 Teilnehmern traf sich am 6. November 2019 auf der Future-Law Legal Tech Konferenz in Wien, um sich über das Zusammenspiel aus juristischer und digitaler Welt auszutauschen. Im Jahr 2020 wird die Eventreihe fortgesetzt.
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Future-Law
(c) Future-Law
kooperation

„Die Digitalisierung ist gekommen um zu bleiben. Es hat sich einmal mehr herausgestellt, dass es einen klaren Plan und eine durchdachte Strategie für die Umsetzung von digitalen Projekten braucht. Und auch wie wichtig es ist, die Menschen durch diesen Prozess zu begleiten“, sagt Sophie Martinetz, Gastgeberin und Gründerin von Future-Law. Mit mehr als 350 Juristen und Experten aus Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien, der öffentlichen Hand und Justiz, sowie Legal Tech Unternehmen und Startups aus aller Welt gilt das Event laut Eigenangabe als größte LegalTech-Konferenz Österreichs. Die Legal Tech Konferenz Wien fand dieses Jahr bereits zum dritten Mal statt.

+++Future-Law: Wie Technologie den Rechtsbereich verändert+++

Das Team hat das ganze Jahr nach relevanten digitalen Anwendungsfällen in der Juristerei Ausschau gehalten. Das Event gab schließlich an einem kompakten Tag einen guten Einblick, welche digitalen Anwendungen hier und jetzt in Rechtsabteilungen, Anwaltskanzleien, der Justiz und bei LegalTech-Unternehmen bereits im Einsatz sind, ergänzt Martinez. Aus den besagten Branchen haben sich Meinungsmacher zusammengefunden, um die Herausforderungen der Zukunft und die Erfolge im Zusammenhang mit LegalTech und der Digitalisierung zu diskutieren, zu erklären und am Ende des Abends auch zu feiern.

„Legal Tech Use Cases“ als Motto für 2019

Die bis auf den letzten Platz gefüllte Veranstaltung im Park Hyatt stand 2019 unter dem Motto „Legal Tech Use Cases“ und zeigte auf, was konkret möglich ist und wo sich Anwendungsbereiche der Digitalisierung befinden. Außerdem wurden Anwendungsbeispiele aus erster Hand präsentiert. Folgende Themen wurden dabei etwa diskutiert: Mandantenspezifische Tools entwickeln, Changemanagement, Schnittstelle Recht und Technik, Digitalisierung des Property- und Banking/Finance-Sektors, digitale Geschäftsmodelle für Anwälte und vieles mehr.

Die Speaker des Banking und Finance Panels: v.l.n.r Philipp Nagel, Birgit Julia Wirth, Sophie Martinetz,, Armin Hendrich, Helmut Szabo. (c) Future-Law

Unter den Speakern befanden sich unter anderem: Anja Tretbar Bustorf (VP Legal, Rechtsabteilungsleiterin | Magenta Austria GmbH), Gudrun Stangl (COO | Schönherr), Anne Veerpalu (Partner | NJORD Law Firm Estonia), Markus Laurer (Leitung Recht | Wien Energie GmbH), Alberto Sanz de Lama (CEO | LexisNexis), Alric A. Ofenheimer (Partner | Eisenberger & Herzog),  Stefan Artner (Partner | DORDA), Dana Wilder (Business Lawyer – US Litigation / eDiscovery| Daimler AG), Benjamin Weissmann (Partner Forensic Technology & Discovery Services / Compliance Management Services | EY), Carmen Thornton (Rechtsanwältin & Kolumnistin | Thornton Law), Hermann Scheller (Geschäftsführer | safeREACH), Peter Guggenberger (Geschäftsführer | MANZ Verlag), Matthias Purkart (Oberstaatsanwalt & Leiter der IT-Experten | WKStA), Michael Kunz (Richter des Oberlandesgerichts Wien, Leiter der Präsidialabteilung 10 | justiz.gv.at), Alexandra Jirovsky (Executive Vice President Legal | Kapsch TrafficCom AG), Nikolaus Forgò (Institutsvorstand | Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht).

Workshops und Universitätscorner

Auf Grund der starken Nachfrage wurden auch dieses Jahr wieder von Branchenkennen geleitete Workshops für eine entsprechende „hands-on-Erfahrung“ und Wissensaustausch angeboten. Die Besucher konnten an bis zu zwei der,parallel zu den Vorträgen im Hauptsaal stattfindenden Workshops für Kleingruppen teilnehmen.

Die handverlesenen Future-Law Next Generation TeilnehmerInnen 2019. (c) Future-Law

Mit dem Universitätscorner wurde auf der Konferenz 2019 zudem erneut die Initiative ergriffen, um Universitätsvertretern, Rechtsanwälten, Corporates und Studierenden einen Austauschpunkt rund um ihre digitalen Wünsche und Aktivitäten zu bieten. Hier kamen Entscheidungsträger aus der Rechtsbranche, Wirtschaft und Politik in Kontakt mit den aktuellen Entwicklungen aus der Wissenschaft, Theorie traf auf Praxis. Eine der NextGeneration Besucherinnen fasst die Konferenz treffend zusammen: „Viele interessante Menschen, schönes Setting, gut organisiert, sehr cooler Einblick, welcher für Studierende so nicht so oft geboten wird. Danke für das NextGen Ticket.“

Das nächste Event dieser Art für die digitalen Vorreiter, Innovationstreiber, Early Adopter & Maker der Rechtsbranche findet im November 2020 statt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Future-Law: Das waren die Highlights von Österreichs größter LegalTech-Konferenz

Mit mehr als 350 Juristen und Experten aus Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien, der öffentlichen Hand und Justiz, sowie Legal Tech Unternehmen und Startups aus aller Welt gilt das Event laut Eigenangabe als größte LegalTech-Konferenz Österreichs. Die Legal Tech Konferenz Wien fand dieses Jahr bereits zum dritten Mal statt. Das Team hat das ganze Jahr nach relevanten digitalen Anwendungsfällen in der Juristerei Ausschau gehalten. Auf Grund der starken Nachfrage wurden auch dieses Jahr wieder von Branchenkennen geleitete Workshops für eine entsprechende „hands-on-Erfahrung“ und Wissensaustausch angeboten. Mit dem Universitätscorner wurde auf der Konferenz 2019 zudem erneut die Initiative ergriffen, um Universitätsvertretern, Rechtsanwälten, Corporates und Sudierenden einen Austauschpunkt rund um ihre digitalen Wünsche und Aktivitäten zu bieten. Das nächste Event dieser Art für die digitalen Vorreiter, Innovationstreiber, Early Adopter & Maker der Rechtsbranche findet im November 2020 statt.

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