30.05.2017

Future Camp: Accenture eröffnet Innovationszentrum in Wien

Das Technologie- und Consulting-Unternehmen Accenture baut in der ehemaligen Börse eine "Werkstatt für digitale Innovation und Inspiration“ auf. Mit Design Thinking und Rapid Prototyping sollen disruptive Konzepte schnell zur Marktreife gebracht werden.
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(c) Accenture/Krewenka: In der alten Wiener Börse (Ansicht Innenhof) werden im Future Camp neue Technologien entstehen.
(c) Accenture: Michael Zettel

„Wir bringen das Silicon Valley nach Wien und setzen digitale Innovation gemeinsam mit unseren Kunden und Startups um“, sagt Michael Zettel, Country Managing Director von Accenture Österreich. Genau so einen Raum will das weltweit tätige Consulting- und Technologieunternehmen nun in Wien anbieten. Mit dem Future Camp, das am 31. Mai im ehemaligen Börse-Gebäude an der Wiener Ringstraße eröffnet, verfolgt Accenture ein klares Ziel: Kunden und Partnern des Unternehmens sollen Expertise und Werkzeuge geboten werden, neue Ideen zu entwickeln und unmittelbar zu testen. Mit einem Open Innovation-Ansatz soll ein intensiver Austausch von etablierten Unternehmen mit Startups und Accenture-Experten zum Erfolg führen.

+++ Design Thinking: Besser mit der Ungewissheit umgehen +++

In wenigen Stunden zum Prototypen

Konkret sollen mit Design Thinking und Rapid Prototyping disruptive Innovationen schnell zur Marktreife gebracht werden. Innovationsabteilungen etablierter Unternehmen und Startups können sich im Future Camp im Rahmen von Workshops auf ein Team von Experten stützen. „Vormittag Workshop, Nachmittag Werkstatt, und am Abend ist der Prototyp fertig. Nach dem Motto ‚Show – don’t tell’, entwickeln wir in Stunden und Tagen statt in Wochen und Monaten“, erläutert der Accenture-Österreich-Chef.“ Neue digitale Anwendungen wie Virtual Reality oder Artificial Intelligence werden so erlebbar. Diese neuen Technologien unterstützen im Kreativprozess und beim Prototyping. In der technischen Umsetzung kommen Cloud-Technologien und Plattformen, Rapid Application-Development-Methoden, intelligente Automatisierung, Software-Frameworks und Plug-and-Play sowie auf Microservices basierende Architekturen zum Einsatz.

(c) Accenture: Die neuesten Technologien dienen im Future Camp als Werkzeug und Inspiration.

„thinking out of the box“ nicht nur als leere Phrase

Im Future Camp entstehen nicht nur neue Ideen und Konzepte, sondern dank Rapid Prototyping können digitale Prototypen binnen kürzester Zeit Vorort entwickelt werden. „Wir haben die Möglichkeit, global Ideen zu sammeln, und diese lokal rasch umzusetzen. Das machen wir in einem Netzwerk mit Kunden, Startups und unseren weltweiten Technology Labs,“ so Michael Zettel. Als Devise gilt dabei “thinking out of the box”. Und bei Accenture legt man Wert darauf, dass man diesen Spruch nicht nur als leere Phrase nutzt. „Mit dem Future Camp machen wir unsere Kunden zu digitalen Champions, leben Innovation vor und schaffen gleichzeitig unmittelbar über 300 hochqualifizierte Arbeitsplätze in den nächsten zwei Jahren in Österreich“, so Zettel abschließend.

„Im digitalen Zeitalter gibt es nicht den einen Weg, wie Dinge funktionieren“

Beschleunigung verlangt mehr Risikobereitschaft

So ist es auch zu verstehen, wenn Mike Sutcliff, Group Chief Executive von Accenture Digital sagt: „Im digitalen Zeitalter gibt es nicht den einen Weg, wie Dinge funktionieren“. Dass man sich in Konzernen so oft auf einen Lösungsweg versteife, sei eines der großen Hindernisse im Innovationsprozess. Um disruptiv agieren zu können, brauche es eine risikofreundliche Unternehmenskultur. Denn Vorgänge, die früher Tage oder Wochen dauerten, passierten heute oft innerhalb von Minuten. „Wenig überraschend ändert diese Entwicklung im IT-Bereich alles“, sagt Sutcliff. Doch die Herausforderungen gingen eben noch weit über die rein technologische Komponente hinaus.

(c) Accenture/Krewenka: Ein Blick ins Innere des Future Camps.

+++ In der Digitalisierung gilt: Mut zum Ausprobieren +++

Ohne Open Innovation geht es nicht mehr

Daher sei das zentrale Thema Open Innovation, also eine Philosophie, die sowohl interne als auch externe Impulse als Wege zum Erfolg am Markt einbezieht. „In einer Welt, in der Wissen so weitläufig verteilt ist, können es sich Unternehmen nicht mehr leisten, sich nur auf die eigene Innovationsabteilung zu verlassen“, sagt Sutcliff.  Accenture wolle seine Kunden bei diesem Prozess unterstützen und durch extrem schnelle Umsetzung der Geschwindigkeit des Markts im digitalen Zeitalter gerecht werden. Davon sollen sowohl die Unternehmen als auch die beteiligten Startups wirtschaftlich profitieren.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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