26.07.2016

7 Mio Dollar für Codeship: „Fundraising nur Mittel zum Zweck“

In Wien gegründet ist das Startup Codeship seit einigen Jahren in den USA sehr erfolgreich. Nun gelang mit sieben Millionen Dollar Investment ein weiterer großer Schritt. Founder Moritz Plassnig erzählte dem Brutkasten, warum Codeship in die USA ging und warum man nicht um des Fundraisens Willen Fundraisen sollte.
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(c) Codeship: Das Team ist in den USA äußerst erfolgreich.

Codeship hat bereits vor einigen Jahren seine Marktlücke gefunden: Das Startup testet für Entwickler Software-Änderungen. Wenn dann alles fehlerfrei funktioniert, hilft es, die Updates möglichst schnell durchzuführen. Für die Developer geht der Vorgang dadurch deutlich schneller und billiger, als wenn sie selber testen. Über rund 2000 Kunden – vorwiegend in den USA – verfügt das Startup bereits. Mit den sieben Millionen Dollar aus der neuen Finanzierungsrunde soll das Kundennetz vergrößert und die bestehenden Services verbessert werden.

„Geld aufnehmen ist nicht per se positiv“

„Man hat zwei Möglichkeiten zum Ziel zu kommen“, sagt Founder und CEO Moritz Plassnig, „entweder man wächst nach und nach aus dem eigenen Umsatz, oder man holt sich ein Investment und macht einen schnelleren Schritt.“ Codeship hat sich für den zweiten Weg entschieden. Dabei räumt Plassnig ein: „Geld aufnehmen ist nicht per se positiv“ – es bedürfe eines soliden Plans. Einer der Gründe, weshalb sich Codeship fürs Investment entschieden hat, waren dabei die Fachkräfte: „Wir können jetzt die Leute anstellen, die wir uns wünschen. Das konnten wir uns vorher nicht leisten“, sagt Plassnig.

„Man darf nicht um den Fundraisens willen fundraisen. Es muss immer ein Mittel zum Zweck bleiben“

Mit Leidenschaft und dem richtigen Team zum guten Pitch

(c) codeship: Founder und CEO Moritz Plassnig
(c) codeship: Founder und CEO Moritz Plassnig

Mit diesem Hintergrund sind auch die Tipps zu verstehen, die Plassnig für die Investorensuche hat. „Man darf nicht um den Fundraisens Willen fundraisen. Es muss immer ein Mittel zum Zweck bleiben“, sagt er. Zweck sei für ihn immer gewesen, sein Produkt schnell weiter zu entwickeln und den Kunden bieten zu können – das müsse man auch in den Gesprächen zeigen.

Doch auch für Plassnig ist Leidenschaft allein noch nicht alles für einen guten Pitch. Gerade in der Anfangsphase sollte man vor dem Pitch mit Foundern reden, die schon erfolgreich Investoren gefunden haben. Und dann müsse man mit dem richtigen Team auftreten. Ein Zweierteam mit Technik- und Wirtschaftskompetenz habe sich für ihn bewärt.

+++ Der perfekte Pitch: Auswendiglernen oder nicht? +++

Codeship und der „American Dream“

Und dann wäre da noch ein Softskill, der vielen Leuten beim Pitchen schwer fallen würde: Eine gute Story, die man den potenziellen Investoren erzählen kann. „Denn am Ende des Tages betreibt man da Sales – man verkauft Anteile“, sagt Plassnig. Seine eigene Story erinnert jedenfalls an die alte Geschichte vom „American Dream“. Mit einem funktionierenden Konzept, einer Hand voll Kunden und einem ersten kleinen Investment ging Codeship Anfang 2013 in die USA. Nach kurzer Zeit wurden dort 2,6 Millionen Dollar Investment aufgestellt und der Kundenkreis enorm erweitert. Und der Erfolg reißt bis jetzt nicht ab.

„All in“ gehen, um Erfolg zu haben

Founder, die es in den USA versuchen wollen, hält Plassnig jedoch trotzdem an, das vorher gut zu überlegen: „Wenn du hier her kommst, musst du ‚All in‘ gehen. Halbe Sachen funktionieren nicht.“ Daher sei er nicht blindlings hinüber gezogen, sondern als schon etwas da war. Dort traf er auf Leute, wie er sie in Österreich nicht getroffen hatte – Menschen, die ihm halfen und Codeship weiterbrachten. Auch sein Konzept passte gut zum amerikanischen Markt.

„Nur weil ihr die besten in Österreich seid, heißt das nicht, dass bei euch wirklich alles funktioniert.“

„Vergleicht euch nicht nur mit Österreichischen Startups“

Doch das gelte ja nicht für alle Konzepte. Viele können auch in Österreich gut aufgehoben sein. Und mit den Entwicklungen in der hiesigen Startup-Szene sei er sehr zufrieden. Was es dabei zu bedenken gilt, formuliert Plassnig allerdings recht scharf: „Vergleicht euch nicht nur mit Österreichischen Startups. Nur weil ihr die besten in Österreich seid, heißt das nicht, dass bei euch wirklich alles funktioniert.“ In den USA ginge das ob der großen Konkurrenz schon deutlich besser.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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