21.05.2019

Österreich bei Funding von Growth-Stage-Startups nur auf Platz 15

In drei Jahren haben sich die Investitionen in europäischen Growth-Stage-Startups laut einer aktuellen Studie verdoppelt. Österreich liegt im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern jedoch nur auf Platz 15.
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(c) fotolia/THANIT

Die Investitionen in europäische Technologie sind gewachsen: Sowohl die Gesamtinvestitionen in Growth-Stage-Startups als auch die Anzahl der Finanzierungen haben sich in den letzten drei Jahren etwa verdoppelt. Das Gesamtkapital, das zwischen 2016 und 2018 in europäische Growth-Stage-Startups investiert wurde, betrug 30 Milliarden Euro und verteilte sich auf mehr als 2.300 Finanzierungsrunden.

+++Österreich liegt bei VC-Deals im DACH-Raum weit zurück+++

Das ist eine der Kernaussagen des Reports „Life is Growth„, der von Tech.eu und der Payment-Plattform Stripe  veröffentlicht wurde. Insgesamt haben mehr als 2.000 Startups die Wachstumsphase erreicht., heißt es weiter in dem Report: Die mittlere Investitionssumme lag bei 10 Millionen Euro.

Österreich nur auf Platz 15

Bei einer Analyse der einzelnen Staaten, zeigt sich, dass das Vereinigte Königreich bei den Investitionen in der Wachstumsphase deutlich in Führung (8,82 Milliarden Euro) liegt. Gleichzeitig ist Frankreich sehr stark bei den Early-Stage-Investitionen.

(c) tech.eu/Stripe

Bei den Growth-Stage-Finanzierungen holen Frankreich (5,44 Milliarden Euro) und Deutschland (4,85 Milliarden Euro) aber schnell auf: Der Report von Stripe und Tech.eu zeigt, dass die Gesamtinvestitionen in Wachstumsgründungen in Frankreich und Deutschland zwischen 2017 und 2018 um rund 27 Prozent bzw. 26 Prozent gestiegen sind, während die Zahl in Großbritannien praktisch stagnierte.

Die Schweiz landet mit einem Plus von über 40 Prozent (2017-2018) auf Rang 5 in Europa und kommt auf insgesamt 1,26 Milliarden Euro investiertem Kapital in den vergangenen drei Jahren. Österreich liegt an 15. Stelle mit 246 Millionen Euro.

(c) tech.eu/Stripe

Zusammen machen die Finanzierungssummen der britischen, deutschen, französischen und schwedischen Wachstums-Startups mit 21 Milliarden Euro 70 Prozent der gesamten Investitionen aus: Es gibt also eine starke Konzentration auf diese Märkte.

Die stärksten Branchen: FinTech, MedTech, SaaS

Heruntergebrochen auf die einzelnen Branchen zeigt sich: Die Fintech-Branche ist in Großbritannien, Deutschland und Schweden mit Abstand die Nummer 1, während Medizintechnologie in Frankreich weit in Führung liegt. Software as a Service (SaaS) ist mit 2,54 Milliarden Euro Investitionsvolumen an dritter Position in den meisten europäischen Ländern.

Als besonders erfolgreiche Startups aus den genannten Sektoren werden Fintech-Startups wie Monzo (UK) und N26 (Deutschland), sowie Medtech-Startups wie PushDoctor (UK), Kry (Schweden) und Doctolib (Frankreich) im Report genannt. Führend unter den SaaS-Startups sind vor allem B2B-Player wie Aircall (Frankreich) oder Teamleader (Belgien).

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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