25.02.2025
VC-FONDS

Fund F: Finales Closing bei 28 Millionen Euro – EIF als größter Investor

Mit 28 Millionen statt der ursprünglich anvisierten 20 Millionen Euro wurde der erste Fonds des Wiener VCs Fund F deutlich überzeichnet. Möglich wurde das vor allem durch die Beteiligung des European Investment Fund (EIF) als größter Limited Partner.
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Fund F: Die Gründerinnen Lisa Fassl und Nina Wöss | (c) Marcella Ruiz Cruz
Fund F: Die Gründerinnen Lisa Fassl und Nina Wöss | Foto: Marcella Ruiz Cruz

Speedinvest hatte mit seinem ersten Fonds 2011 ein Volumen von zehn Millionen Euro, bei Calm/Storm waren es 2019 im ersten Fonds 20 Millionen Euro. Auch bei Fund F sollten es 20 Millionen Euro werden, wie die Gründerinnen Lisa Fassl und Nina Wöss beim ersten Closing im Herbst 2022 ankündigten.

Doch es kam anders: Im finalen Closing kam der Wiener VC, der europaweit in von Frauen (mit-)gegründete Startups investiert, nun auf 28 Millionen Euro – und damit auf ein österreichisches Rekord-Volumen für einen First-Time-Fund im Preseed-/Seed-Bereich.

European Investment Fund (EIF) mit zehn Millionen Euro größter Limited Partner

Möglich sei diese Oversubscription vor allem durch den Einstieg des European Investment Fund (EIF) mit zehn Millionen Euro als größter Limited Partner geworden sagen Fassl und Wöss gegenüber brutkasten – auch den EIF für den ersten Fonds als Investor zu gewinnen, gelang bisher übrigens noch keinem heimischen VC. „Als wir den Fonds konzipiert haben, haben uns so gut wie alle gesagt, wir werden niemals im ersten Fonds Geld von institutionellen Investoren kriegen. ‘Das machen die nicht. Die backen keinen first time fund. Don’t even try!’ Unsere Einstellung war: ‘What can go wrong?’ Mehr als dass sie nein sagen, kann nicht passieren“, erzählt Fassl.

Der erste Kontakt mit einem Vertreter des EIF sei letztlich bei einer Panel-Diskussion entstanden. Einfach sei es aber nicht gewesen. Nach einer ersten positiven Rückmeldung sei man durch einen Jahre langen Prozess gegangen, der unter andrem die Anpassung sämtlicher Verträge erforderte. „Das war schon ressourcenintensiv“, so die Fund-F-Gründerin.

Ausrichtung von Fund F für EIF überzeugend

Letztlich trug gerade auch die klare Ausrichtung von Fund F bei, den EIF zu überzeugen. „Ein vielfältiges Finanzökosystem ist ein stärkeres Ökosystem“, wird EIF-Geschäftsführerin Marjut Falkstedt in der Aussendung zum finalen Closing zitiert. „Die Bemühungen von Fund F, den Frauenanteil in Startups und Venture Capital zu erhöhen, treiben den Wandel voran. Wir hoffen, dass dies mehr Frauen dazu inspiriert, die Zukunft der Technologie und der Investments mitzugestalten – was uns allen zugute kommt“, so Falkstedt.

Insgesamt vier institutionelle Investoren

Und es blieb nicht bei einem institutionellen Investor für Fund F. Mit der Venture-Capital-Initiative der aws (Austria Wirtschaftsservice) sowie der Raiffeisen Landesbank Steiermark und der Raiffeisen Holding Niederösterreich-Wien kamen noch weitere dazu. Zudem investierten zwei Familiy Offices, mehrere Unternehmensstiftungen und Privatpersonen, davon die Hälfte Frauen, wie Fassl betont. Auch Namen wie Hansi Hansmann oder die Gründer von Busuu und Runtastic finden sich auf der Liste.

Bereits 14 Investments und fünf Millionen Euro investiertes Kapital

Aktiv ist Fund F freilich nicht erst jetzt. 2022 gestartet, steht der VC aktuell bei 14 Investments und rund fünf Millionen Euro investiertem Kapital. Zwei weitere Investments stehen kurz vor Abschluss, sagt Nina Wöss. Die durchschnittliche Ticket-Größe beträgt bislang ca. 300.000 Euro – zuletzt stieg sie aber an, was auch auf eine neue Vereinbarung im Rahmen des finalen Closings zurückzuführen ist.

„Allein im vergangenen Jahr haben wir zirka 2.000 Unternehmen gescreent“

Dahinter steht ein aufwändiger Scouting-Prozess. „Allein im vergangenen Jahr haben wir zirka 2.000 Unternehmen gescreent. Im Jahr davor waren es auch so viele“, erzählt Nina Wöss. „Das beantwortet auch die Frage: ‚Gibt es überhaupt genug von Frauen gegründete Startups?‘, die uns immer wieder gestellt wird. Die Antwort lautet klar: Ja. Es gibt aber eine verzerrte Wahrnehmung“, sagt Lisa Fassl. Und Wöss legt nach: „Rein statistisch gesehen gibt es in Europa mehr Deals mit mindestens einer Frau im Gründungsteam als reine Fintech-Deals. Und niemand zweifelt an der Berechtigung eines Fintech-Fonds.“ Die verzerrte Wahrnehmung könne man also mittlerweile gut mit Zahlen widerlegen.

Zweiter Fonds von Fund F bereits in Planung

Die Investmentphase des ersten Fonds dauert nun bis Ende 2026. Insgesamt sollen bis dahin 28 bis 30 Investments getätigt werden – man sei also etwa in der „Halbzeit“. Wie üblich wird zudem ein großer Teil des Kapitals für Folge-Investments zurückgelegt. Und auch für die Zeit nach 2026 gibt es schon konkrete Pläne „Dann soll der nächste Fonds kommen. Das ist ein ganz klares Ziel. Und der wird größer werden als der aktuelle und dazu gibt es auch schon die ersten Gespräche“, verrät Nina Wöss.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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