06.11.2024
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Fund F: Early-Stage-VC-Fonds holt Carina Roth ins Team

Fund F baut sein Investment-Team aus, um Finanzierung von Gründerinnen in der Frühphase europaweit zu stärken und vermeldet drei Neuzugänge.
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Fund F, Carina Roth
(c) Fund F - Das Fund F-Team ist gewachsen.

Carina Roth gründete 2017 das Startup WisR. Nach der Liquidation ihres Unternehmens heuerte sie als Investorin bei der Wiener Venture-Capital-Gesellschaft Calm/Storm an. Wie es dazu kam, ist in der Coverstory der brutkasten-Printmagazins vom Dezember 2023 nachzulesen.

Nun folgt für Roth der nächste Schritt: Fund F, der Frühphasen-VC-Fonds, der sich auf female-led Gründungsteams in Europa konzentriert, hat sie als Investment-Managerin ins Team geholt. Daneben gib es mit den beiden Analyst:innen Lucy Izquierdo Greene und Alvaro Egido zwei weitere Neuzugänge bei Fund F.

„Die neuen Teammitglieder bringen vielfältige Erfahrungen und Perspektiven mit. Damit unterstützen sie Fund F bei der Mission, in Frühphasen-Gründer:innen zu investieren, die mit innovativen Lösungen reale Herausforderungen angehen“, heißt es in einer Aussendung.

Roth, Izquierdo Greene und Egido neu im Team

Passend zur paneuropäischen Vision von Fund F stammen die Teammitglieder aus Österreich, Portugal, Großbritannien, Spanien und Frankreich.

Roth, eine Forbes-„30 Under 30“-Preisträgerin und „EY Entrepreneur of the Year“-Finalistin, bringt dabei ihre Expertise im Health-Tech-Bereich durch ihre Erfahrung bei Calm/Storm Ventures mit, wo sie in Frühphasen-Teams in Europa und den USA investierte. Als ehemalige Gründerin im HR- und AgeTech-Bereich besitzt sie zudem Erfahrung in Marktplatz-Modellen und beim Aufbau von Startups.

Izquierdo Greene kommt als Analystin hinzu und bringt Erfahrung aus ihrer Tätigkeit bei Sistafund und Zencap Asset Management mit, wo sie sich auf gender-balanced und nachhaltige Investments konzentrierte. Sie soll mittels ihrer VC- und ESG-Analysen-Skills das Investment-Team von Fund F unterstützen.

Egido tritt als „Visiting Analyst“ in das Team ein und verfügt über Expertise aus seinem Masterstudium an der Nova SBE und seiner Fintech-Erfahrung bei Viva Wallet. Er besitzt zudem einen unternehmerischen Hintergrund als Mitbegründer von Cobuddy.

Fund F: „Investition in Zukunft“

Die neuen Mitglieder treten nun einem Team bei, das von den Gründerinnen und General Partners Lisa-Marie Fassl und Nina Wöss aufgebaut wurde. Sie werden eng mit Judith Schnaubelt, Fund Operations Managerin, und Sebastian Gomes, Analyst, zusammenarbeiten.

„Der Ausbau unseres Teams zeigt die aktive Rolle, die Fund F im europäischen Startup-Ökosystem spielt“, sagt Lisa-Marie Fassl. „Wir freuen uns, Carina, Lucy und Alvaro im Team willkommen zu heißen. Jede:r bringt spezielles Know-how mit, das unsere Portfoliounternehmen in einem dynamischen Markt weiter stärken wird.“

Auch Nina Wöss unterstreicht das Ziel des Fonds, von Anfang an auf ein starkes, langfristig orientiertes Team zu setzen: „Der Ausbau unseres Teams ist eine wichtige Investition in die Zukunft von Fund F und unsere Mission, einen führenden europäischen VC-Fonds aufzubauen. Unser Ziel ist es, von Frauen (mit-)gegründeten Unternehmen den bestmöglichen Support zu bieten, damit sie in einem wettbewerbsintensiven Umfeld erfolgreich wachsen können.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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