18.08.2022

Italienisches Hypercar Fulminea setzt auf Ladetechnologie aus Linz

Die italienische Hypercar-Schmiede Automobili Estrema geht mit dem österreichischen Spezialist für Ladeinfrastruktur KEBA eine Partnerschaft ein.
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Der Fulminea ist ein 1,5 MW (2039 PS) starkes Hypercar, das aktuell von der in Italien ansässigen Auto-Manufaktur Automobili Estrema entwickelt und gebaut wird. Und der zweisitzige Elektro-Sportmobil wird seinem Namen gerecht. Mit aus der Formel E bekannten Supercaps wird das Fahrzeug von Null auf 320 km/h in weniger als zehn Sekunden beschleunigt. 2023 sollen die ersten Fahrzeuge ausgeliefert werden, wobei es sich um eine Kleinserie von maximal 61 Exemplaren handelt. Der Stückpreis liegt bei rund 1,9 Millionen Euro und wird sich somit auf einen erlesenen Käuferkreis beschränken. Hinter der Firma steht übrigens der Südtiroler Geschäftsmann Gianfranco Pizzuto, der sich bereits seit 2007 für Elektromobilität einsetzt und zu einem der ersten Investoren von Fisker gehörte.

Automobili Estrema geht für Fulminea mit KEBA Partnerschaft ein

Erst unlängst ging es für Gianfranco Pizzuto im Zuge einer Geschäftsreise nach Linz. Der Grund: Gemeinsam mit dem in Linz ansässigen Spezialist für Ladeinfrastruktur KEBA wurde eine Partnerschaft verkündigt. KEBA zählt zu den weltweit führenden Herstellern von intelligenten Ladestationen. Dank vielfältiger Schnittstellen lassen sich die Stationen einfach in Smart Homes und Managementsysteme integrieren sowie klimaneutral mit Photovoltaikanlagen koppeln. Die Lösung aus Linz wird unter anderem Privatkund:innen, Energieversorger, aber auch Automobilhersteller angeboten und eigenen sich für Kleinstwagen, Alltagsfahrzeuge aber auch Sportwagen, zu denen auch das Hypercar Fulminea gehört.

KEBA und Automobili Estrema gaben eine Partnerschaft bekannt | © KEBA Energy Automation GmbH

Automobili Estrema CEO bereits privat ein Kunde

Im Zuge eines Besuches von Pizzuto bei KEBA wurde bekanntgegeben, dass KEBA künftig ein ausgewählter Partner von Automobili Estrema im Bereich Laden ist. Automobili Estrema empfiehlt dahingehend Fulminea Interessent:innen und Kund:innen, ab sofort auf Ladetechnik aus Österreich zu setzen und eine Ladestation als Zubehör für das Aufladen zuhause zu erwerben.

Vor sechs Jahren erlebte Gianfranco Pizzuto übrigens die KEBA-Ladestationen erstmals bei einer Reise durch Tirol im Einsatz und lud damit sein Elektroauto. „Die Robustheit sowie die einfache und ausgesprochen intuitive Bedienung der KEBA-Ladestationen haben mich von Anfang an beeindruckt. Auch privat lade ich mein Elektroauto seit Jahren an einer KEBA Wallbox und empfehle diese gerne weiter“, so Gianfranco Pizzuto.

Und die Exklusivität des Hypercars soll auch bei den Ladestationen zum Ausdruck kommen: Fulminea Kund:innen können sich ihre Wallboxen auch nach eigenen Vorstellungen personalisieren lassen, sprich das Cover individuell mit eigenen Logos, Grafiken oder Texten gestalten lassen. Diesen speziellen Service bietet KEBA im eMobility Store in Linz allen Kund:innen an. Individualisierung ist hier bis zur Stückzahl 1 möglich, so der Spezialist aus Linz abschließend.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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