28.12.2015

Fünf Top Trends für Startups in 2016

Analysten und Experten geben zum Jahresende immer einen kleinen Ausblick in die Zukunft. Der Brutkasten präsentiert jene Trends, die für Österreich besonders wichtig werden.
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Wo lauern das nächste Google, das Facebook der Zukunft oder das Must-have, von dem wir noch nicht einmal ahnen, dass wir es brauchen? Zum Jahresende blicken Analysten und Experten ganz gerne in die Glaskugel und geben einen Ausblick in die Trends des kommenden Jahres. Der Brutkasten hat sich aufmerksam umgesehen und fünf Bereiche ausgemacht, die für die österreichische Startup-Szene 2016 besonders interessant sein könnten.

Trend 1: Big Data

Gut, für diese Vorhersage braucht man wirklich keine Glaskugel. Big Data ist in den vergangenen Monaten und Jahren gekommen, um zu bleiben. Und um riesig zu werden. Egal, ob bei Unternehmensberatern oder großen Internetkonzernen, fast alle Weissagungen für kommendes Jahr prophezeien diesen Trend. Und Österreich ist bereit: In Vorarlberg bietet Crate.io Datenbanken für die Verarbeitung von Datenmassen und Startups wie DefectRadar oder Zoomsquare bauen Teile ihres Geschäftsmodells auf Big Data auf.

Wohin geht die Reise, wenn man über den Tellerrand blickt? Machine Learning ist auf jeden Fall ein ganz großes Ding – zum Beispiel, wenn es um Sicherheit geht. Durch Big-Data-Analysen können Betrugsfälle beim Online-Shopping minimiert werden. Weniger bekannt ist vielleicht, dass Datenanalysen auch dabei helfen können, Gebäude besser zu überwachen. An der TU München wurde etwa ein lernfähiges System entwickelt, das Daten über verschiedene Sensoren in Räumen sammelt und Fahlalarme vermeiden kann. Big Data übertrumpft außerdem Anlysten und Experten bei Prognosen und kann so zum Beispiel dafür sorgen, dass Zwischenfälle verhindert werden, bevor sie entstehen.

Trend 2: Artificial Intelligence

Künstliche Intelligenz ist auch einer der großen Bereiche für neue Geschäftsmodelle und Innovationen. Google Ventures hat bereits angekündigt, kommendes Jahr ganz besonders in diesen Bereich investieren zu wollen. Und auch diesen Trend wird Österreich nicht verschlafen. Zumindest, wenn es nach dem Willen von Multimillionär Daniel Mattes geht. Der Serial-Entrepreneur ist 2015 in seine alte Heimat zurückgekehrt, um Österreich zu einem Hotspot für Artificial Intelligence zu machen. Das neue Mattes-Startup 42 wird sich zuerst die Finanzbranche vornehmen und dann auch in weitere Bereiche we den Gesundheitssektor gehen und konkrete AI-Produkte entwickeln.

Trend 3: Virtual Reality

Virtuelle Realität beginnt aus dem Entertainment-Bereich herauszuwachsen. Gegen Ende des Jahres blickt auch die Design-Agentur hinter Apple, Frog Design, in die nahe Zukunft und identifiziert VR als einen der Emporkömmlinge. Der Marktstart der VR-Brillen Oculus Rift und Microsoft Hololens wird Virtual Reality massentauglich machen. Für Startups ist die Technologie aber in ganz anderen Bereichen interessant. In der Medizin, zum Beispiel. An der University of Washington wird derzeit mit VR-Brillen in der Schmerztherapie experimentiert. Das Wiener Startup HappyMed entwickelt eine solche Lösung für Angstpatienten bei Zahnärzten.

Trend 4: Biometrische Sensoren

Fitness-Tracker sind längst von der Innovation zum Mainstream geworden. Biometrische Sensoren werden aber auch in den kommenden Jahren eine große Rolle spielen. Die Sensoren werden immer günstiger und kleiner und damit steigen auch die Anwendungsgebiete. Ein interessanter Ansatz ist die Personalisierung von Diensten über biometrische Daten. So ließen sich beispielsweise Musik oder Filmauswahl dem Herzschlag anpassen.

Trend 5: Friedship as a Service

Noch eine Prophezeiung von Frog Design: „Friendship as a Service“ ist gerade in China ein Megatrend. So befremdlich das im ersten Moment klingt, aber auch diese Geschäftsidee lässt sich internationalisieren – bis nach Europa. In China gibt es mit Taobao ein Unternehmen, das Partner für Familienfeiern vermietet. Der chinesische Messenger WeChat, der den Sprung über die Landesgrenzen längst geschafft hat, vermittelt passende Chatpartner gegen Entgelt. Dass das auch in Zentraleuropa kein absurder Gedanke ist, zeigt der Erfolg von Pia Poppenreiter. Die Österreicherin, die auch hinter peppr.it steckt, bietet mit Ohlala eine Vermittlungsplattform für bezahlte Dates an.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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