16.08.2023

Nach der Pandemie: Führungskräfte bereuen frühe Rückkehr ins Büro 

Laut einer Studie bereuen 80 Prozent von über 1.000 befragten Führungskräften die Entscheidung, nach der Pandemie ins Büro zurückzukehren. Als Grund dafür nennen sie ihr mangelndes Verständnis für die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter:innen.
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(c) Adobe Stock / JenkoAtaman

Nach drei harten Lockdowns, drei Jahren Homeoffice und der gefürchteten Rückkehr ins Büro stellen sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen eine Frage: War das alles für nichts? Eine Studie von Envoy zeigt, dass rund 80 Prozent der Arbeitgeber:innen ihre ursprüngliche Entscheidung für die Rückkehr an den Arbeitsplatz bereuen. 

Sie wären ihre Pläne anders angegangen, wenn sie die Wünsche ihrer Mitarbeiter:innen besser verstanden hätten, schreibt CNBC über die Teilnehmer:innen der Studie. Envoy befragte hierfür über 1.000 US-Führungskräfte und Manager:innen, die mindestens einen Tag pro Woche vom Büro aus arbeiten. 

Entscheidungen basieren auf der Meinung des Managements, nicht der Angestellten  

„Viele Unternehmen stellen fest, dass sie viel maßvoller hätten vorgehen können, anstatt große, gewagte und sehr umstrittene Entscheidungen zu treffen, die auf der Meinung der Führungskräfte und nicht auf den Daten der Mitarbeiter basieren“, erklärt Larry Gadea, CEO und Gründer von Envoy, gegenüber CNBC. 

Spätestens dann, als einige Mitarbeiter:innen die Rückkehrpläne ins Office nicht gut geheißen haben, mussten viele Unternehmen akzeptieren, dass sie dies nicht erzwingen können. So kam es, dass diese Unternehmen ihre Pläne zurückziehen oder ändern mussten. Dies hat dazu geführt, dass sowohl die Entscheidungen der Unternehmen als auch die Entscheidungsträger:innen nicht besonders stark wirken.

Gründe für die Rückkehr ins Büro

Erfolgsmessung und Büroraum-Planung sind laut der Studie einige der wichtigsten Faktoren, warum Führungskräfte ihre Angestellten zurück ins Büro bringen möchten. Besonders große Schwierigkeiten bereiten das Hybrid- und Remote-Working für langfristige Immobilieninvestitionen, da man laut den Befragten nicht abschätzen könne, wie viele Mitarbeiter:innen die Offices in Zukunft nutzen werden. 

Tatsächlich sind die Offices laut Daten von WFH Research im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie nur zur Hälfte ausgelastet. Allerdings haben nicht alle Unternehmen, die ihren Angestellten Hybrid- oder Remotearbeit versprochen haben, ihr Versprechen gehalten. Im Juli arbeiteten 59 Prozent der Befragten wieder zu 100 Prozent im Büro, 29 Prozent hybrid und 12 Prozent remote. 

Unternehmen werden ungeduldig im War for Talents 

Vor allem große Unternehmen wie Disney, Starbucks und seit kurzem auch Zoom haben sich für die Rückkehr ins Büro entschieden. Als Grund werden wieder einmal die Interaktionsmöglichkeiten zwischen Teams und ihren Mitgliedern genannt. 

Gerade in Zeiten des War for Talents waren Unternehmen noch eher bereit, trotz WFH-Möglichkeiten hohe Kosten in Kauf zu nehmen, um potenzielle Fachkräfte zu gewinnen. Das sei nicht mehr der Fall, denn Arbeitgeber:innen zeigen sich ungeduldig wegen hoher Büromietkosten. Beispielsweise koste ein Büro in New York für eine Mitarbeiter:in durchschnittlich 16.000 US-Dollar pro Jahr. 

Entscheidung zur Rückkehr ins Büro kann zu Fluktuationsproblemen führen

Expert:innen warnen davor, dass der Versuch, Führungskräfte und Angestellte zurück ins Büro zu zwingen, zu hohen Fluktuationsproblemen führen kann. Besonders für Spitzenkräfte seien vorgeschriebene Office-Tage, die festgelegt werden, ohne die Meinung der Mitarbeiter:innen einzuholen, ungünstig. Hier sei es wichtig, schnell auf die Reaktionen der Angestellten zu reagieren und gegebenenfalls die vorgeschriebenen Office-Tage zu reduzieren. 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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