07.06.2023

FTX könnte dank eines Startup-Investments doch noch Kundengelder zurückzahlen

Die insolvente Kryptobörse FTX investierte im Frühjahr 2022 ins AI-Startup Anthropic. Der Wert dieser Beteiligung stieg seitdem enorm.
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FTX-Gründer Sam Bankman-Fried
FTX-Gründer Sam Bankman-Fried | (c) Cointelegraph via Wikimedia Commons

Das Ende des letzten großen Krypto-Hypes im vergangenen Jahr brachte auch das Ende der US-Kryptobörse FTX. Denn erst die fallenden Kurse führten dazu, dass unrechtmäßig investierte Kundengelder zum Problem wurden. Es folgte die Insolvenz und seitdem Unklarheit darüber, ob die Kund:innen jemals wieder Geld zurückbekommen. Doch nun könnte ausgerechnet ein Investment des Unternehmens einiges an Mitteln für die Gläubiger:innen hineinbringen. Und zwar dank des nächstens Hypes.

FTX-Beteiligung an Anthropic seit Insolvenz deutlich im Wert gestiegen

Denn laut dem US-Nachrichten-Portal Semafor hat FTX im Frühjahr 2022, also einige Monate vor dem spektakulären Crash, eine beträchtliche Summe in den OpenAI-Konkurrenten Anthropic gesteckt. Den Wert der Beteiligung bezifferte das Unternehmen zum Zeitpunkt der Insolvenz mit 500 Millionen Euro, wobei laut Semafor nicht klar ist, wie genau diese Bewertung festgelegt wurde. Doch wenn sie akkurat war, hat sich die Summe seitdem erheblich gesteigert. Denn auch Anthropic konnte seine Anteile dank des AI-Hypes bei der letzten Finanzierungsrunde sehr teuer verkaufen. Zuletzt wurde das Startup bei einer 750 Millionen US-Dollar-Kapitalrunde mit 4,6 Milliarden US-Dollar bewertet. Auf Basis dessen schätzt man bei Semafor, dass auch der von FTX gehaltene Anteil mittlerweile im Milliardenbereich liegen muss.

Insolvenzverwalter:innen diskutieren, ob sie gleich verkaufen sollen

Nun werde unter den Insolvenzverwalter:innen diskutiert, ob man die Anteile gleich verkaufen, oder einen Teil zurückhalten soll, um potenziell noch mehr Geld für die ehemaligen FTX-Kund:innen herauszuholen. Denn der aktuelle AI-Hype deute auf eine weitere Wertsteigerung von Anthropic hin. Diese für Insolvenzverwalter:innen eher unüblichen Überlegungen gebe es auch deswegen, weil zuvor bereits falsch entschieden wurde: Im März hatte man 800 Millionen Token für 96 Millionen US-Dollar abgestoßen. Der Token-Preis stieg danach wieder deutlich, die Summe läge heute bei 730 Millionen Dollar.

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Anna Marton bei Amazing15 Relaunche-Event (c) Paul Gruber
Anna Marton beim Amazing15 Relaunch-Event (c) Paul Gruber

Es war eine Idee, die sich viele gewünscht haben: Amazing15, zuvor unter dem Namen Specialisterne bekannt, vermittelte neurodivergente Menschen an Unternehmen, um ihnen berufliche Möglichkeiten zu bieten. Nun wendet sich das Blatt, ein Konkursverfahren steht an.

Rebranding erst im April

Das Wiener Startup Amazing15 ging erst vergangenen April aus dem Verein Specialisterne hervor. Auf wirtschaft.at soll die Eintragung in das Firmenbuch Anfang April 2024 erfolgt sein. Der Verein Specialisterne Austria, der zur Förderung der Integration von Menschen im neurodivergenten Spektrum ins Leben gerufen wurde, fungiert schon seit dem Jahr 2011 unter folgendem Zweck:

Er soll eine Jobplattform für Menschen mit Neurodivergenz darstellen und ihnen den Weg in ihrem Berufsleben erleichtern. Neben der Job-Vermittlung bot Amazing15 auch Coachings und Fortbildungen für Menschen im neurodivergenten Spektrum bereit.

Geld mit Beratung und Recruiting

Geld verdiente man, so hieß es im März dieses Jahres, mit der klassischen Unternehmensberatung. “Wir erarbeiten mit den Firmen eine Diversitätsstrategie ganz nah an der Unternehmensstrategie“, erklärte Geschäftsleiterin und Gründerin Anna Marton gegenüber brutkasten damals. Darüber hinaus bot Amazing15 Personalberatung an und unterstützte Unternehmenskunden im Recruiting von neurodivergenten Personen. Im Assessment-Prozess etablierte man dafür eine sogenannte Skillcard, die die Potenziale von Menschen mit Neurodivergenz aufzeigen sollte.

Konkursverfahren auf Eigenantrag

Nun berichten die Kreditschutzverbände AKV und KSV1870 allerdings von einem auf Eigenantrag eingereichten Konkursverfahren der Organisation. Konkret soll es sich dabei um ein Konkursverfahren des Vereins Specialisterne handeln, der hinter Amazing15 steht. Im Impressum von Amazing15 werden sowohl die GmbH als auch der Verein angeführt.

Laut wirtschaft.at hält Gründerin und Geschäftsführerin Anna Marton 76 Prozent der Firmenanteile der GmbH, Co-Geschäftsleiter Christian Marton-Lindenthal hält die restlichen 24 Prozent.

Ein Konkursverfahren bedeutet zwar, dass der Schuldner nicht zahlungsfähig ist, jedoch nicht, dass das Unternehmen geschlossen und verwertet werden muss, so der AKV. Eine Fortführung und Sanierung kann angestrebt werden, sofern diese wirtschaftlich möglich und sinnvoll sind. Ein etwaiger Sanierungsplan könnte im Zuge des Verfahrens gestellt werden.

Wie es mit Specialisterne und der Amazing15 GmbH weiter geht, steht noch in den Sternen. Anfragen von brutkasten an die Gründer:innen und an die Geschäftsleitung blieben bislang unbeantwortet. Insofern steht auch offen, wie der Konkurs des Vereins die Geschäftstätigkeit und Fortführung der GmbH beeinflusst. Informationen werden laufend ergänzt.

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