25.06.2015

„FTI-Startups sind Avantgarde der österreichischen Unternehmenslandschaft“

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Der aktuelle Global Entrepreneurship Monitor (GEM) zeigt, dass Österreichs Förderlandschaft im internationalen Vergleich ganz vorne mitmischt: Über 87 % der rund 470.000 heimischen Jungunternehmer bestehen durch Forschung, Technologie und Innovation (FTI) im Wettbewerb. Der FTI-Bereich wurde übrigens zum ersten Mal als Untersuchungsgegenstand aufgenommen.

„Die Studienergebnisse zeigen, dass FTI-Unternehmen insgesamt, besonders jedoch eigenständig forschende, technologieführende und innovative Nischenplayer höheres Beschäftigungswachstum erwarten und international aktiver sind. Sie sind sozusagen die Avantgarde der österreichischen Unternehmenslandschaft“, so Thomas Schmalzer, der die Studie geleitete hat. Er steht dem GEM Team in Österreich vor, wie auch dem Institut für Internationales Management der FH Joanneum. Zusammen erheben die beiden Institutionen seit 2005 Daten zu Startups und etablierten Unternehmen in Österreich.

„Zusammengefasst sind mehr als 87 % der heimischen JungunternehmerInnen in FTI-basierten Unternehmen aktiv und gut ein Drittel ist erfolgreicher Nischenplayer mit neuen Produkten oder Dienstleistungen auf Märkten mit wenig oder gar keiner Konkurrenz“, meint Schmalzer.

Heimische Startups tragen auch zur Wirtschaft bei, dessen ist sich auch Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner bewusst: „Innovative Start-ups beleben den Wirtschaftsstandort und schaffen Arbeitsplätze. Um ihre Zahl weiter zu erhöhen, müssen wir die  Rahmenbedingungen für akademische Spin-Offs weiter verbessern und den Unternehmergeist im Land stärken“ Darum sei es auch Ziel, neue Wissenstransferzentren an den Universitäten zu errichten, sowie „die Verfügbarkeit von Risikokapital auszubauen, zum Beispiel durch aws-Angebote wie den Gründerfonds und die Erleichterungen für Crowdfunding. Das unterstützt die Weiterentwicklung neuer Ideen und macht Österreich als Standort für junge Unternehmen noch attraktiver, was wiederum Arbeitsplätze schafft und sichert“

Hier ein paar Fakten zu jungen Unternehmen im FTI- Bereich:

  • Forschung und Entwicklung ist Basis für die Geschäftstätigkeit von Unternehmensgründungen (20,8 %)
  • Start-ups schaffen auch selbst Forschungsergebnisse (19,1 %).
  • 8,8 % der Jungunternehmer sind in Spin-offs, also Unternehmen, welche direkt aus Forschungseinrichtungen oder Hochschulen heraus gegründet werden, tätig.

Auch Scheitern muss in Österreich „erlaubt“ sein. Hannes Androsch, Vorsitzender des Rates für Forschung und Technologieentwicklung, meint, dass dies keine Schade sein darf, sondern als Lernerfahrung angesehen werden muss: „Unternehmerische Werte wie Risikobereitschaft werden in Österreich von der Gesellschaft und oft auch von der Politik diskreditiert. Misserfolg darf nicht bestraft, sondern muss als Lernerfahrung gesehen werden, wie uns das z.B. die USA vorleben. Der Weg zur Gründungsmentalität beginnt bereits in der frühkindlichen Ausbildung. No risk no fun, no risk no gain.“

Fahrtwind bekommen laut Ergebnis der Studie auch Nischenplayer: Rund ein Drittel aller Jungunternehmer bietet neue Produkte oder Dienstleistungen auf Märkten mit geringer bis keiner Konkurrenz an. Darüber hinaus ist in diesem Bereich ein leichter Anstieg seit 2012 erkennbar. Unter etablierten UnternehmerInnen gibt es deutlich weniger Nischenplayer (12,8 %). Knapp 45 % der ÖsterreicherInnen nehmen gute Gründungsmöglichkeiten im Land wahr. Dabei sind JungunternehmerInnen mit 70,8 % optimistischer als die Gesamtbevölkerung, aber auch als die etablierten UnternehmerInnen mit 52,5 %.

Außerdem ergibt die GEM-Studie, dass Gründer immer jünger werden: Insgesamt waren 2014 über 470.000 Personen, also 8,7 % der ÖsterreicherInnen zwischen 18 und 64 Jahren, aktiv mit einer Unternehmensgründung beschäftigt oder als InhaberIn und GeschäftsführerIn eines neuen Unternehmens tätig. Besonders häufig gründeten im Jahr 2014 Personen der Altersgruppe 25-34 Jahre (33,6 % der JungunternehmerInnen). Die größte Gruppe der JungunternehmerInnen machten im Jahr 2007 noch Personen zwischen 45 und 54 Jahren aus. Das vorherrschende Bildungsniveau ist die Matura (48,6 %).

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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