25.06.2015

“FTI-Startups sind Avantgarde der österreichischen Unternehmenslandschaft”

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Der aktuelle Global Entrepreneurship Monitor (GEM) zeigt, dass Österreichs Förderlandschaft im internationalen Vergleich ganz vorne mitmischt: Über 87 % der rund 470.000 heimischen Jungunternehmer bestehen durch Forschung, Technologie und Innovation (FTI) im Wettbewerb. Der FTI-Bereich wurde übrigens zum ersten Mal als Untersuchungsgegenstand aufgenommen.

„Die Studienergebnisse zeigen, dass FTI-Unternehmen insgesamt, besonders jedoch eigenständig forschende, technologieführende und innovative Nischenplayer höheres Beschäftigungswachstum erwarten und international aktiver sind. Sie sind sozusagen die Avantgarde der österreichischen Unternehmenslandschaft“, so Thomas Schmalzer, der die Studie geleitete hat. Er steht dem GEM Team in Österreich vor, wie auch dem Institut für Internationales Management der FH Joanneum. Zusammen erheben die beiden Institutionen seit 2005 Daten zu Startups und etablierten Unternehmen in Österreich.

„Zusammengefasst sind mehr als 87 % der heimischen JungunternehmerInnen in FTI-basierten Unternehmen aktiv und gut ein Drittel ist erfolgreicher Nischenplayer mit neuen Produkten oder Dienstleistungen auf Märkten mit wenig oder gar keiner Konkurrenz“, meint Schmalzer.

Heimische Startups tragen auch zur Wirtschaft bei, dessen ist sich auch Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner bewusst: „Innovative Start-ups beleben den Wirtschaftsstandort und schaffen Arbeitsplätze. Um ihre Zahl weiter zu erhöhen, müssen wir die  Rahmenbedingungen für akademische Spin-Offs weiter verbessern und den Unternehmergeist im Land stärken” Darum sei es auch Ziel, neue Wissenstransferzentren an den Universitäten zu errichten, sowie “die Verfügbarkeit von Risikokapital auszubauen, zum Beispiel durch aws-Angebote wie den Gründerfonds und die Erleichterungen für Crowdfunding. Das unterstützt die Weiterentwicklung neuer Ideen und macht Österreich als Standort für junge Unternehmen noch attraktiver, was wiederum Arbeitsplätze schafft und sichert”

Hier ein paar Fakten zu jungen Unternehmen im FTI- Bereich:

  • Forschung und Entwicklung ist Basis für die Geschäftstätigkeit von Unternehmensgründungen (20,8 %)
  • Start-ups schaffen auch selbst Forschungsergebnisse (19,1 %).
  • 8,8 % der Jungunternehmer sind in Spin-offs, also Unternehmen, welche direkt aus Forschungseinrichtungen oder Hochschulen heraus gegründet werden, tätig.

Auch Scheitern muss in Österreich “erlaubt” sein. Hannes Androsch, Vorsitzender des Rates für Forschung und Technologieentwicklung, meint, dass dies keine Schade sein darf, sondern als Lernerfahrung angesehen werden muss: “Unternehmerische Werte wie Risikobereitschaft werden in Österreich von der Gesellschaft und oft auch von der Politik diskreditiert. Misserfolg darf nicht bestraft, sondern muss als Lernerfahrung gesehen werden, wie uns das z.B. die USA vorleben. Der Weg zur Gründungsmentalität beginnt bereits in der frühkindlichen Ausbildung. No risk no fun, no risk no gain.“

Fahrtwind bekommen laut Ergebnis der Studie auch Nischenplayer: Rund ein Drittel aller Jungunternehmer bietet neue Produkte oder Dienstleistungen auf Märkten mit geringer bis keiner Konkurrenz an. Darüber hinaus ist in diesem Bereich ein leichter Anstieg seit 2012 erkennbar. Unter etablierten UnternehmerInnen gibt es deutlich weniger Nischenplayer (12,8 %). Knapp 45 % der ÖsterreicherInnen nehmen gute Gründungsmöglichkeiten im Land wahr. Dabei sind JungunternehmerInnen mit 70,8 % optimistischer als die Gesamtbevölkerung, aber auch als die etablierten UnternehmerInnen mit 52,5 %.

Außerdem ergibt die GEM-Studie, dass Gründer immer jünger werden: Insgesamt waren 2014 über 470.000 Personen, also 8,7 % der ÖsterreicherInnen zwischen 18 und 64 Jahren, aktiv mit einer Unternehmensgründung beschäftigt oder als InhaberIn und GeschäftsführerIn eines neuen Unternehmens tätig. Besonders häufig gründeten im Jahr 2014 Personen der Altersgruppe 25-34 Jahre (33,6 % der JungunternehmerInnen). Die größte Gruppe der JungunternehmerInnen machten im Jahr 2007 noch Personen zwischen 45 und 54 Jahren aus. Das vorherrschende Bildungsniveau ist die Matura (48,6 %).

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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