29.05.2024
INNOVATION LEADER

FTI-Monitor: Aufholdynamik bei Risikokapital, aber Rückstand bei Wachstum

Der FTI-Monitor 2024 des "Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung" (FORWIT) zeigt heimische Stärken in Finanzierung, Standortattraktivität und Kreislaufwirtschaft, sowie weiterhin Schwächen in der Digitalisierung, bei der Geschlechtergerechtigkeit und auch bei Gründungen.
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Forwit, FTI-Monitor
(c) FORWIT - Der FTI-Monitor des FORWIT.

Mit dem FTI-Monitor analysiert der “Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung” (FORWIT) anhand von 244 Indikatoren Österreichs Leistungsfähigkeit in Forschung, Technologie und Innovation (FTI) im Vergleich zu den Innovation Leaders des European Innovation Scoreboard (Dänemark, Schweden, Finnland, Niederlande und Belgien), dem EU-Durchschnitt und den bereichsabhängigen Top 3.

FTI-Monitor: Österreich noch kein Innovation Leader

“Österreichs FTI-System hat sich in den vergangenen Jahren – auch im europäischen Vergleich – gut entwickelt, sodass wir heute in einigen Teilbereichen eine führende Position auf dem Niveau der Innovation Leaders einnehmen. Das zeigt der FTI-Monitor deutlich. Damit wir die Erfolge festigen und bis 2030 insgesamt zu einem Innovation Leader werden, braucht es weiterhin entschiedenes, systemisch wirksames Handeln und eine starke Rolle Österreichs in Europa”, sagt Thomas Henzinger, Vorsitzende des Rates.

Insgesamt zeichnen die Ergebnisse für das Jahr 2024 ein ähnliches Bild wie im Vorjahr, in dem Österreich gegenüber dem EU-Durchschnitt gut abschneidet, es jedoch noch nicht schafft, gemäß der FTI-Strategie 2030 der Bundesregierung zu den Innovation Leaders aufzuschließen.

Zur Erklärung: In der FTI-Strategie 2030 hat sich die österreichische Bundesregierung das Ziel gesetzt, bis 2030 zu einem Innovation Leader aufzusteigen. Als Innovation Leaders zählen EU-Länder, die mindestens 125 Prozent der Leistung des EU-Durchschnitts erreichen. Aktuell rangiert Österreich mit rund 119 Prozent in der Verfolgergruppe der Strong Innovators, also jenen Ländern, die zwischen 100 und 125 Prozent erreichen.

Forschung und Entwicklung “überdurchschnittlich”

Zu den Ergebnissen ist zu sagen, dass der Bereich Finanzierung von Forschung und Entwicklung weiterhin überdurchschnittlich performt, insbesondere in der Unternehmensförderung. Da die öffentliche Forschungsförderung weiter intensiviert wurde, zählt Österreich nun erstmals zu den Top-3-Ländern. Allerdings wird primär durch Steueranreize, also indirekt, gefördert. Um innovative und damit risikoreiche Forschungsvorhaben zu unterstützen, sollte die direkte Förderung weiter gestärkt werden, heißt es laut Aussendung.

Die Unternehmensförderung trage auch wesentlich zu Österreichs Standortattraktivität bei, die gegenüber den Innovation Leaders nach wie vor überdurchschnittlich hoch bewertet wird. Einen positiven Beitrag leisten zudem die Strenge der Regulierung geistigen Eigentums und die Verfügbarkeit von Strom aus sauberen Quellen. Dämpfend wirken hingegen Aspekte wie Unternehmensbesteuerung, Qualität der Publikationen, die Zahl von Tertiärabschlüssen in naturwissenschaftlichen und technologischen Fachrichtungen und die nationale Regulierungsqualität.

Neben der internationalen Verflechtung ist weiters der Bereich Kreislaufwirtschaft in Österreich stärker ausgeprägt als in den innovationsführenden Ländern. Dafür verantwortlich sind vor allem Investionen in kreislaufwirtschaftliche Anlagen, die Wertschöpfung der Betriebe und der Anteil kreislaufwirtschaftlicher Exporte. Weitere Stärken bilden die Menge des gesammelten Elektroschrotts und der hohe Recyclinganteil von Batterien. Herausforderungen liegen in der Verwertung von future waste, also von aktuell existierenden Produkten, die künftig zu Abfall werden, und der Notwendigkeit, die Grundlagenforschung in diesem Bereich weiter zu auszubauen.

Gründungen und Kapital

Für den Gründungssektor lässt sich indes einerseits eine Aufholdynamik im Bereich der Mittelaufbringung über Risikokapital feststellen, andererseits seien jedoch grundlegende Verbesserungen notwendig, um insgesamt zumindest zum EU-Durchschnitt aufzuschließen. Speziell bei den schnellwachsenden Unternehmen und der Gesamtbewertung der Unicorns zeigt sich ein signifikanter Rückstand gegenüber den Vergleichsgruppen.

Im Bericht liest es sich so: “Im Bereich der Gründungen konnte Österreich in wichtigen Kennzahlen starke Verbesserungen gegenüber den Vorjahren erzielen. Insgesamt zeigt sich jedoch noch Aufholpotenzial in einigen Bereichen. Die Auswahl der Indikatoren wurden gegenüber den Vorjahren verändert. Während die Risikokapitalintensität, die Finanzierungsstruktur der VC-Fonds (Mittelaufbringung) und die Motivation für unternehmerisches Handeln beibehalten wurden, wurde der zuletzt verwendete Indikator der Gazellen gemäß Eurostat in zwei genauer gefasste Indikatoren (jeweils gemessen an der Beschäftigung) aufgeteilt: ‘schnellwachsende Unternehmen’ und ‘junge schnellwachsende Unternehmen’. Zusätzlich wurde ein Indikator zur Bewertung von „Unicorns“ (Startup-Unternehmen mit einer Bewertung von über US$ 1 Mrd.) im Verhältnis zum BIP in den FTI-Monitor neu hinzugenommen.”

Unterdurchschnittlich bei “schnellwachsenden Unternehmen”

Der Anteil der schnellwachsenden Unternehmen, also Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenwachstum von über zehn Prozent über drei Jahre, beträgt in Österreich 8,2 Prozent, womit an die bisherigen Höchstwerte der Jahre 2018 (8,28 Prozent) und 2019 (8,63 Prozent) angeschlossen werden kann.

Jedoch ist dieser Wert gegenüber den drei Vergleichsgruppen nur unterdurchschnittlich: EU-weit liegt der Anteil der schnellwachsenden Unternehmen bei 10 Prozent, bei den Innovation Leaders bei über 12 Prozent und bei den Top 3-Ländern bei 15 Prozent. Beim Anteil der jungen, schnellwachsenden Unternehmen (schnellwachsende Unternehmen, die maximal fünf Jahre alt sind) befindet sich Österreich mit 0,58 Prozent ebenfalls hinter den Vergleichsgruppen, wobei hier der Abstand zum EU-Durchschnitt sowie zu den Top 3-Ländern noch größer ausfällt.

FIT-Monitor zu Unicorns

Auch bei der Bewertung der Unicorns in Prozent des BIP ist Österreich nur unterdurchschnittlich gegenüber den drei Vergleichsgruppen. Während sich die Bewertungen in Österreich auf etwa 1,6 Prozent des BIP summieren, liegt der EU-Schnitt bei 2,3 Prozent und jener der Innovation Leaders bei etwa 2,7 Prozent. “Aufgrund der Datenverfügbarkeit (Quelle GII ausschließlich 2023) lässt sich noch kein allgemeiner Trend ableiten, aber der Rückstand auf den EU-Durchschnitt beträgt etwa drei Unicorns”, heißt es.

In Bezug auf die Risikokapitalintensität wurde im Monitor der Indikator verfeinert, was auch hinsichtlich der Erreichung des zugehörigen FTI-Ziels Auswirkungen hat. Wurde bisher in die maßgebliche Größe auch Private Equity miteinbezogen, findet sich nun ausschließlich die Summe der drei Venture Capital Kategorien: Seed, Startup und Late Stage Venture als Risikokapital wieder.

Die Erkenntnis: Die Risikokapitalintensität misst die Größe des in Österreich investierten Risikokapitals von in- und ausländischen Fonds im Verhältnis zum BIP (die dargestellten Werte wurden über drei Jahre in der Zeitreihe geglättet); so lässt sich für Österreich eine sehr positive Dynamik seit 2021 beobachten, die einer 4,5-Fachung der Risikokapitalintensität entspricht.

Nicht nur konnte sich Österreich damit deutlich vom EU-Durchschnitt abheben, auch konnte der Abstand zu den Innovation Leaders und den Top 3-Ländern reduziert werden. Wobei den Bemühungen zur Erhöhung der Quote weiterhin intensiv nachgegangen werden müsse, da alle Vergleichsgruppen ebenfalls Wachstumspfade beschreiten. Um in die Nähe der Innovation Leaders zu kommen, müsste die Risikokapitalintensität in Österreich von derzeit rund 0,1 Prozent des BIP um 50 Prozent gesteigert werden.

Handlungsempfehlungen

Für den Themenkomplex Gründungen, aber auch für die Unternehmens-FTI wäre die Stärkung von Venture Capital in den früheren Phasen mittels eines Dachfonds (ähnlich dem Vorbild des dänischen Export and Investment Fund) notwendig, um Investitionen aus dem institutionellen Sektor (etwa Pensionskassen, Versicherungen oder Stiftungen) anzuziehen bzw. auszulösen. Schweden könne diesbezüglich als Vorbild genannt werden, hier wurden relevante Maßnahmen allerdings bereits vor Jahrzehnten eingeleitet.

FTI-Monitor weist infrastrukturelle Defizite aus

Hinsichtlich des Digitalisierungsgrades konnte sich Österreich leicht verbessern, schließt aber nach wie vor nicht zu den Innovation Leaders auf. Zurückzuführen ist diese Entwicklung, insbesondere auf infrastrukturelle Defizite wie etwa in der geringen Breitbanddurchdringung und der vergleichsweise niedrigen Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen. Aber auch die unterdurchschnittliche IKT-Innovationsperformance (Informations- und Kommunikationstechnologie) und der durch den Mangel an IKT-Absolvent:innen zusätzlich verschärfte Fachkräftemangel wirken sich negativ auf die Leistungsfähigkeit aus – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kompetenzen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen.

Weiterhin eine Herausforderung für die österreichische FTI-Politik stellt zudem die Geschlechtergerechtigkeit dar, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften. Dabei sind die größten Schwächen der Anteil von Forscherinnen in Unternehmen und die Anzahl der IKT-Absolventinnen sowie die Leistungsdifferenz zwischen Mädchen und Buben beim internationalen PISA-Test im Bereich Mathematik. Auch dieses Defizit wirkt sich wiederum auf den Gründungssektor aus, in dem lediglich 17 Prozent aller Gründer:innen weiblich sind.

Triple Transition

“Forschung, Technologie und Innovation sind die Schlüssel für Österreichs und Europas Wohlstand, Souveränität und Zukunft”, sagt die stellvertretende FORWIT-Vorsitzende, Sylvia Schwaag Serger. “Wenn wir wissen, wie wir uns in jenen Bereichen, die für die Bewältigung der triple transition – also der grünen, digitalen und sozialen Transformation – relevant sind, entwickeln, sind wir in der Lage, entschieden und vorausschauend zu handeln. Dazu trägt der Rat mit dem FTI-Monitor bei.”

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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