20.08.2019

Frux: „Google für Unternehmen“ kooperiert mit Eishockey-Verein

Das Linzer Startup Frux Technologies, das eine Sales-Suchmaschine entwickelt hat, kooperiert mit den Black Wings Juniors, der U12 des Linzer Eishockey-Vereins. Die Zusammenarbeit wurde schon im April 2018 vereinbart, nun startet die Kampagne "Know to Grow" um neue Sponsoren für die kleinen Hockey-Cracks zu finden.
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Frux, Black Wings, B2B, Suchmaschine
FRUX Technologies/ Matthias Witzany - Frux COO Manuel Pree, Gründer und CEO Patrick Kirchmayr und CMO Peter Hössl wagen sich aufs Eis.

Die Suchmaschine Frux, die 2017 ein sechsstelliges Investment vom aws Gründerfonds und der Mapcon Consulting GmbH erhielt, ermöglicht Vertriebsunternehmen im B2B-Bereich über ihre Artificial Intelligence-Lösung tagesaktuelle und korrekte Informationen über potenzielle Kunden zu generieren. Wie nun bekannt wurde, kooperiert Frux mit der U12-Mannschaft des Linzer Eishockey-Vereins Black Wings. Im Rahmen eines Sponsorship-Vertrags und der Kampagne „Know to Grow“ kann die Mannschaft den Such-Service von Frux dazu nutzen, um neue Sponsoren für das U12-Team zu finden.

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Know to Grow

„Zwischen Eishockey und dem Aufbau eines Unternehmens gibt es tatsächlich einige starke Parallelen. Es gibt immer Raum für Verbesserungen – auf dem Eis und bei der Kundenakquise. Eine Dynamik, die sich auch in unserer Kooperation niederschlägt. Dabei steht das Voneinander-Lernen im Vordergrund, um richtig und vor allem intelligent zu wachsen“, heißt es in einer Aussendung.

Sponsor-Marketing mittels Frux

Konkreter wird Frux-CMO Peter Hössl im Gespräch mit dem brutkasten. Es gehe Black Wings darum, die Nachwuchsarbeit auf neue Beine zu stellen – dazu benötige man frisches Kapital. Daher sollen mittels der Frux-AI-Software potentielle Geldgeber für die Junior Wings im Internet ausgemacht werden. „Mit Frux kann man herausfinden, wer für ein Sponsoring in Frage käme oder wer etwa bereits in Eishockey investiert ist und eventuell Interesse hätte“, erklärt Hössl.

Frux übersetzt Big Data in relevantes Firmenwissen

Dabei gehe es weniger um Merchandise, sondern um den Vertrieb. „Ich weiß, was es heißt, wenn man als Vertriebsmitarbeiter gezwungen ist, mit überholten Technologien und falschen bzw. belanglosen Daten zu arbeiten. Die Vision von Frux ist es, den noch jungen Markt der ‚Sales Acceleration Tools‘ im B2B-Business komplett neu aufzurollen: Mit Hilfe von Big Data aus dem Internet und KI-Technologien, die unstrukturierte Daten in vertriebsrelevantes Wissen übersetzen. Damit am Ende jedes Unternehmen die Kunden findet, die zu ihm passen.“


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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