09.02.2021

FRUNIX: Fructose-Startup und „2min2mio“-Investoren nähern sich erst an

FRUNIX, das Startup von Renée Hanslik konnte bei "2 Minuten 2 Millionen" 300.000 Euro für 30 Prozent Beteiligung ergattern. Und dabei gleich vier Investoren mitnehmen. Unterschrieben ist zwar noch nichts, der Kennenlern-Prozess jedoch fast abgeschlossen.
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FRUNIX, Fructose, Fructosefrei, Fructose freie Lebensmittel
(c) FRUNIX - Alles begann für Renée Hanslik und ihr Startup FRUNIX in einer privaten Küche mit Kochtopf.

Zuseher der Startup-Show konnten sehen, dass es am Ende des Auftritts von FRUNIX bei „2 Minuten 2 Millionen“ eine harte Verhandlungsrunde war. Renée Hanslik jedoch wusste, was ihr Unternehmen wert ist und konnte den Preis für die Investoren von 200.000 Euro auf 300.000 Euro hinauftreiben. Dabei gab sie 30 Prozent Anteile ab. Abseits der Kamera wird allerdings noch weiterverhandelt.

Deal wird noch verhandelt

„Wir sind in sehr konstruktiven und wertschätzenden Endverhandlungen mit den Investoren. Unser Kennenlernprozess ist fast abgeschlossen“, erklärt Hanslik, die nicht näher auf Details eingehen möchte. Was sie aber erzählt, ist, dass sie die Abgabe von knapp einem Drittel ihrer Firma an vier Investoren nicht als Problem sieht. „Die Investoren kommunizieren sehr professionell. Eine Sperrminorität ist bei solch einem Investmentvolumen absolut üblich“, so die Gründerin, die auch ohne bisherige Unterschrift mit ihrem Startup einen erfolgreichen Weg zu gehen scheint.

Neue Listungen von FRUNIX

Neben 13.000 deutschen Apotheken, in denen FRUNIX bereits gelistet ist, sind die Produkte des Startups nun auch hierzulande in rund 700 Bipa-, 22 „Gewusst wie-Prokopp“- und 900 Billa-Filialen erhältlich: „Wir freuen uns über diese Chance. Des Weiteren ist die Onlinenachfrage auf unserer Website enorm angestiegen. Wir haben auch einen Filialfinder eingerichtet, damit Interessierte unkompliziert die nächstgelegene Filiale besuchen können“, ergänzt Hanslik.

Wie alles begann…

Die Idee, sich mit Fructose zu beschäftigen, entsprang einer Unverträglichkeit innerhalb der eigenen Familie der Gründerin. Hanslik wusste nicht mehr, was sie für alle gemeinsam kochen sollte und gründete daher die Plattform „mitohnekochen„.

„Dort können Rezepte nach mehreren Unverträglichkeiten gleichzeitig gefiltert werden. Ich habe Jahre lang mit Alternativzutaten – zum Kochen und Backen von verträglichen Gerichten – für Menschen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen experimentiert. Es waren verzweifelte Mütter meiner mitohnekochen-Community, die mich nach fructosefreien Hustenzuckerln gefragt haben. Diese gab es damals nirgends zu kaufen. Ich erkannte schließlich den Bedarf an hochwertigen und gut schmeckenden fructosearmen Lebensmitteln und startete das Projekt FRUNIX“, erinnert sich Hanslik.

Es folgte eine Zeit der Recherche, wie der Herstellungsprozess von Bonbons verläuft und welche Materialien dafür notwendig sind. Die Gründerin griff auf Traubenzucker zurück und entwickelte die ersten fructosefreien Bonbons in ihrem Kochtopf in der privaten Küche.

FRUNIX
(c) FRUNIX – Aus anfangs unförmigen Bonbongebilden wurden professionelle Produkte.

„Mit Lebensmitteltechnologen entwickelte ich aus den ersten unförmigen Bonbongebilden richtige Hartkaramellen, die professionell hergestellt werden konnten. Die letzte große Challenge war, einen Hersteller zu finden, der in vorerst sehr kleinen Mengen für mich produzieren wollte. Auch das gelang mir und ich konnte mit FRUNIX starten. Das ist jetzt drei Jahre her“, sagt sie.

FRUNIX-Produkte von Honigersatz bis Hustensaft

Zur Produktpalette des Startups gehören unter anderem Honigersatz, Vanille- und Maiszucker, Bonbons oder Hustensaft. Produziert wird in Deutschland und in Kärnten. Vertrieben wird über den eigenen und drei weiteren Onlineshops.

Awareness steigern

Der Gründerin ist bewusst, dass zwar viele Personen heutzutage auf gesunde Ernährung achten, das Thema Fructose aber eines ist, das erst langsam Fahrt aufnimmt. Mit ihrer Expertise möchte sie es schaffen, die Awareness in diesem Bereich zu steigern.

Sie sagt: „Fructose befindet sich nicht nur in Obst und Gemüse, sondern in vielen Lebensmitteln wie z.B. Bier, Fruchtsäften, Honig, Trockenobst und Fertigprodukten. Sogar ganz normaler Haushaltszucker besteht zu 50 Prozent aus Fructose. Wir konsumieren sie im Fruchtjoghurt, Müsliriegel, Müslimischungen, Kinderkakao, Limonadegetränken, Softdrinks und Süßigkeiten, ohne, dass wir uns dessen bewusst sind.“

Auch in Light-Produkten gibt es Fructose

Besonders erschreckend sei, dass Fructose – in Form von HFCS, oder Isoglukose – in sogenannten „Light-Produkten“ verwendet wird, da sich die Hersteller den höheren Süßungsgrad der Fruktose zunutze machen würden. Sogenannte „zuckerreduzierten Produkte“ enthielte dann zwar weniger Zucker, aber wesentlich mehr Fructose.

Fettleber, Gicht und Altersdiabetes

„Der langfristig überhöhte Konsum von Fructose kann zur Fettleber, Gicht und in weiterer Folge zu Diabetes Typ2, die Altersdiabetes, führen“, führt Hanslik aus. „Anhand der Nährwerttabelle eines Produktes ist nicht eindeutig erkennbar, um welchen Zucker es sich handelt. Nur die Zutatenliste kann Aufschluss über den verwendeten Zucker bringen. Fructose versteckt sich zumeist hinter: Isoglucose, Fruchtsüße, Fruchtzucker, Fructose,Fruktose, Fructosesirup, Fruktose-Glukose-Sirup, Glukose-Fruktose-Sirup, Maissirup oder High Fructose Corn Sirup, Honig, Agavensirup, Ahornsirup, Dattelsirup und teilweise Maissirup.“

FRUNIX auch bald in heimischen Apotheken?

FRUNIX ist, wie man beim TV-Pitch erfahren konnte, bereits in 13.000 Apotheken in Deutschland vertreten, da Hanslik und ihr Mann Christoph, CFO von FRUNIX, 2019 an der ISM, der größten internationalen Süßwarenmesse in Köln, teilnahmen.

„Wir hatten einen eigenen Stand im Rahmen der Österreichgruppe der WKO. Dort wurde ein Apothekengroßhändler auf uns aufmerksam und nahm uns in sein Produktportfolio auf. Mit den österreichischen Apothekenhändlern sind wir bereits in Gesprächen“, sagt Hanslik.

Den Zucker-Diskurs ehrlich angehen

Zu den Zielen von Hanslik gehört ein fructosearmes und fructosefreies Regal in jedem Supermarkt im deutschsprachigen Raum zu etablieren. Außerdem sei es wichtig, dass eine ehrliche Diskussion zum Thema Zucker geführt werde: „Denn es ist die Fructose im Zucker, die uns krank macht – nicht Zucker im Allgemeinen. Diese differenzierte Diskussion findet noch nicht statt – wir möchten da Awareness schaffen“, sagt sie. Zudem strebt Hanslik eine Biozertifizierung an. Und möchte eines klarstellen:

Knapp ein Drittel der Bevölkerung leidet an nichtalkoholischer Fettleber

„Altersdiabetes, Gicht und die nicht alkoholische Fettleber sind die Folgen eines langfristig überhöhten Fructosekonsums und betrifft uns alle. Die Zielgruppe für fructosearme Lebensmittel ist größer als jene für laktosefreie, rund 15 Prozent der Bevölkerung, und glutenfreie Lebensmittel, zwei bis zehn Prozent der Bevölkerung“, sagt sie. „Fast ein Drittel der Bevölkerung hat eine Fructosemalabsorption und 30 Prozent haben bereits eine nichtalkoholische Fettleber. All jene sollten sich fructosearm ernähren.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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