15.07.2025
FTI

Frontrunner: Neues FFG-Format soll u.a. „Aufstieg neuer Innovationsführer“ fördern

Für "Frontrunner" wurden zwei bestehende Programme zusammengelegt. Im Zentrum steht die Überführung von Schlüsseltechnologien in die Anwendung in der Wirtschaft.
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Die FFG-Zentrale im Haus der Forschung in Wien Alsergrund | (c) Funke via Wikimedia Commons
Die FFG-Zentrale im Haus der Forschung in Wien Alsergrund | (c) Funke via Wikimedia Commons

Wer sich mit der heimischen Innovationslandschaft beschäftigt, stößt immer wieder auf denselben Befund: Österreich ist sehr stark in der Forschung, in der Überführung von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft gibt es aber einiges an Luft nach oben.

Innovationsminister Peter Hanke (SPÖ) stimmt in einer Aussendung in dieses Mantra ein: „Forschung, Technologie und Innovation sind die Zugpferde für einen nachhaltig attraktiven Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs. Doch Forschung ist kein Selbstzweck, sondern muss das Ziel haben praktische und marktfähige Lösungen zu entwickeln.“

Zusammenlegung zwei bisheriger Frontrunner-Programme soll Doppelstrukturen beseitigen

Genau hier setze ein mit „Frontrunner“ betiteltes neues Förderformat der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) an, meint der Minister. Dieses helfe mit, Schlüsseltechnologien in die Anwendung zu bringen. Dazu wurden die bisher getrennt geführten FFG-Programme „Green Frontrunner“ und „Transformative Frontrunner“ zusammengelegt. „Dadurch werden Doppelstrukturen beseitigt und der Zugang für Unternehmen klarer und einfacher gestaltet“, heißt es von der FFG.

Zudem wurde der Barwert erhöht und die Projektdauer auf bis zu drei Jahre verlängert. Die beiden FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz meinen überdies, „eine starke inhaltliche Öffnung und spezielle Förderkonditionen“ würden das Programm besonders attraktiv machen.

Scaleups hervorgehoben

Konkret adressiert Frontrunner drei zentrale Gruppen: Marktführer, die ihre technologische Spitzenposition absichern wollen; Unternehmen, die neue Marktsegmente erschließen möchten; und Betriebe mit dem Ziel, Technologieführer in ihrem Bereich zu werden. „Damit unterstützt Österreich nicht nur etablierte Schlüsselakteure, sondern fördert auch gezielt den Aufstieg neuer Innovationsführer“, heißt es von der FFG. Auf der offiziellen Ausschreibungs-Page zum Programm werden innerhalb der KMU Scaleups als besondere Zielgruppe hervorgehoben.

Auf der Programmpage heißt es zudem zum technologischen Fokus: „Frontrunner-Projekte beschäftigen sich beispielsweise mit alternativen Energieformen und Antriebsformen, Einsatz von Sekundärrohstoffen, digitaler Transformation, Digitalisierung im Gesundheitsbereich, Erhöhung der Resilienz der Produktion. Ein spezielles Augenmerk liegt auf den österreichischen Stärkefeldern Automotive, Halbleiter und Life Sciences.“

„Wer heute in Schlüsseltechnologien von morgen investiert, sichert den Wohlstand von übermorgen“

„Mit der ‚Frontrunner‘-Förderung schaffen wir gezielt Anreize für Unternehmen, in technologiegetriebene Innovationen zu investieren – und stärken damit Österreichs Position im globalen Wettbewerb“, kommentiert Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, „Wer heute in Schlüsseltechnologien von morgen investiert, sichert den Wohlstand von übermorgen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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