04.09.2023

Friday Finance: Fintech mit Cofounder aus Österreich an Konkurrenten Pliant verkauft

Das zunächst unter dem Namen Airbank gestartete Fintech-Startup Friday Finance geht im Konkurrenten Pliant auf. Die beiden Mitgründer, zu denen der Österreicher Christopher Zemina gehört, wechseln ebenfalls in das auf Firmenkreditkarten spezialisierte Berliner Unternehmen.
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Friday Finance, Airbank
Patrick Neuhaus (l.) und Christopher Zemina von Friday Finance | Foto: Friday Finance

Es ist noch nicht einmal ein Jahr her, da benannte sich das Fintech Airbank um. Das vom Österreicher Christopher Zemina mit Patrick de Castro Neuhaus in Berlin gegründete Startup trat fortan unter dem Namen Friday Finance auf (brutkasten berichtete).

Nun verschwindet aber auch dieser Name: Bereits im Juli war die Website offline gegangen, mit Ende Juli wurde das operative Geschäft eingestellt. Die Gründe blieben zunächst offen, zumal das Unternehmen erst im Juni 2022 eine 20 Millionen US-Dollar schwere Series-A-Runde abgeschlossen hatte.

Aufklärung liefert nun ein Bericht des deutschen Onlinemagazins Finance Forward: Demnach geht Friday Finance im Konkurrenten Pliant auf. Das seit Anfang 2022 auch in Österreich vertretene deutsche Fintech-Startup hatte im Februar 2023 ein 26 Millionen Euro schweres Investment aufgenommen (brutkasten berichtete).

Friday Finance hatte es sich zum Ziel gesetzt, mit seiner Multibanking-Lösung ein einheitliches und digitalisiertes Finanzmanagement für Startups sowie für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) zu schaffen. Bereits zum Start 2021 hatte das Unternehmen ein 2,5 Mio. Euro-Investment erhalten, an dem sich unter anderem Speedinvest beteiligt hatte.

Friday-Finance-Gründer übernehmen Führungspositionen bei Pliant

Mit dem Deal übernimmt Pliant laut Finance Forward vor allem geistiges Eigentum von Friday Finance – Schutzrechte an Software-Entwicklungen, Marken und Geschäftsgeheimnissen. Rund 15 der 25 Mitarbeiter:innen des Teams wechseln ebenfalls zu Pliant – darunter auch die beiden Gründer Christopher Zemina und Patrick de Castro Neuhaus. Sie sollen Führungspositionen im Strategie- und Produktbereich erhalten.

Laut Finance Forward hatte Friday Finance in den vergangenen zwölf Monaten unter dem schwierigen Marktumfeld gelitten. Klein- und Mittelunternehmen seien besonders stark von steigenden Kosten und hohen Zinsen getroffen worden. Dazu komme, dass der Markt in dieser Zielgruppe besonders umkämpft sei und bereits starke etablierte Konkurrenten wie Agicap und Monite um eine ähnliche Kundschaft buhlen.

Laut Firmenquellen noch 15 Mio. Euro an Reserven vorhanden

Gegenüber Finance Forward sagt Pliant-CEO Malte Rau, dass Friday Finance „an vielen artverwandten Themen arbeitet, die perspektivisch auch für uns interessant sein können“. Das Unternehmen könne seinen Produkt-Horizont damit erweitern und „schauen, was wir zukünftig noch rund um das Thema Kreditkarten bauen“. Rau nennt etwa Themen wie Ausgabenmanagement oder Fremdwährungen.

Dass es sich bei dem Deal um einen Notverkauf gehandelt habe, bestreiten von Finance Forward zitierte Quellen aus dem Umfeld von Friday Finance. Von dem in den vergangenen zwei Jahren aufgenommmenen Kapital seien demnach noch rund 15 Mio. Euro vorhanden gewesen.

Die Bestandsinvestoren von Friday Finance wie auch die beiden Gründer haben laut dem Bericht eine Mischung aus Cash und Anteilen an Pliant erhalten. Die Firmenbewertung von Pliant sei dabei mit etwas über 100 Mio. Euro festgesetzt worden – leicht höher aus bei der jüngsten Finanzierungsrunde des Startups.


Aus dem Archiv: Pliant-CEO Malte Rau im Videotalk über digitales Kreditkarten-Management für Unternehmen

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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