02.12.2024
TEXTIL

FreyZein: Grazer Startup forscht an nachhaltigen Alternativen zu Gore-Tex und Co.

Das Grazer Startup FreyZein hat sich auf die Entwicklung umweltfreundlicher Textiltechnologien spezialisiert. Dabei erforscht es Zellulose als nachhaltige Alternative zu Polyester und Daunen.
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Das Gründerteam von FreyZein.
Co-Gründer:innen Jan Anders Karlsson, Barnaby Caven und Sabrina Stacherl (c) FreyZein

Das ursprünglich als Outdoor-Mode-Label gedachte Startup FreyZein spezialisiert sich aktuell auf die Forschung und Entwicklung nachhaltiger Textilmaterialien. Denn das Unternehmen sieht die größte Herausforderung nicht in der Mode selbst, sondern in der Beschaffung und Produktion von Materialien.

Das 2020 von Makava-Gründer Jan Karlsson, der Österreicherin Sabrina Stacherl und Barnaby Caven gegründete Startup verfolgt das Ziel, umweltfreundliche Alternativen zu herkömmlichen Materialien wie Polyester oder Daunen zu schaffen. Über die erste Kollektion, welche auf die „Ventil-EtaProof“-Technologie setzte, berichtete brutkasten bereits 2021.

Textiltechnologien auf Zellulosebasis

FreyZein konzentriert sich darauf, Zellulose so weiterzuentwickeln, dass sie wasserabweisend wird – eine wichtige Eigenschaft für Outdoor-Bekleidung. Mit einem eigenen, zum Patent angemeldeten Verfahren möchte FreyZein Zellulose umweltfreundlich und funktional machen – mit Eigenschaften hoher Atmungsaktivität, Wasserfestigkeit und Robustheit. Im Gegensatz zu synthetischen Fasern, sollen die auf Zellulose-Basis ebenfalls biologisch abbaubar sein, meint CEO Jan Karlsson.

Die Leitung und Projektabwicklung von FreyZein befinden sich in Graz, während das Forschungs- und Entwicklungszentrum in Dornbirn liegt: „In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Vorarlberg entwickeln wir hier die Modifikationen der Zellulose weiter. Vorarlberg ist mit seiner Textiltradition und der Nähe zu wichtigen Nachbarmärkten ein idealer Standort“, sagt Barnaby Caven, Materialwissenschaftler und CTO von FreyZein.

Internationale Unterstüzung

Nach eigener Angabe arbeitet das Unternehmen mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) an einem Projekt namens SPARK, das die Nutzung von Aerocellulose – einer Kombination aus Zellulose und Luft – für Bekleidung untersucht. Darüber hinaus soll der Einsatz der Materialien auch in anderen Industrien wie dem Bauwesen erforscht werden.

Das Projekt wird durch das „Seedfinancing – Deep Tech“- Programm der Austria Wirtschaftsservice GmbH unterstützt und im Rahmen des FFG-Basisprogramms weiter ausgebaut. Erst im September erhielt FreyZein für die Forschung und Entwicklung eine dreiphasige FFG-Förderung insgesamt 2,3 Millionen Euro. Darüber hinaus ist FreyZein Teil des EU-Projekts BioFibreLoop und erhielt dieses Jahr eine weitere Förderung über sieben Millionen Euro.

FreyZein plant bis Herbst 2025 erste Produkte auf den Markt zu bringen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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