24.07.2023

Diese 3 Maßnahmen könnten den freiwilligen Emissionshandel reformieren

Gastbeitrag. Adrian Wons ist Co-Founder des Berliner ClimateTechs senken, das eine digitale Plattform für den Kauf- und Handel von Carbon Credits aufbaut. Das Unternehmen konnte im Jänner 2023 ein Investment von 7,5 Millionen Euro an Land ziehen. Für den brutkasten schildert der Gründer in einem Gastbeitrag, wo es beim freiwilligen Emissionshandel noch Aufholbedarf gibt.
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2021 verursachten allein die Staaten der Europäischen Union einen Ausstoß von über 3,5 Milliarden Tonnen CO2. Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, müssen Emissionen nicht nur gesenkt, sondern auch kompensiert werden. Aber wie? Ein Klima-Instrument, das hier unterstützen kann, ist der freiwillige Emissionshandel. 

Auf freiwilligen CO2-Märkten werden CO2-Zertifikate (Carbon Credits) angeboten und gehandelt, mit denen Unternehmen ihren CO2-Ausstoß kompensieren können. Im Gegensatz zu verpflichtenden CO2-Märkten wie dem europäischen Emissionshandel (z.B. EU-ETS) gibt es hier keine zentralen staatlichen Institutionen oder Behörden, die die Ausgabe und den Handel von CO2-Zertifikaten koordinieren und regulieren.

Der freiwillige Emissionshandel findet im Vergleich zum gesetzlichen Handel eher wenig Beachtung. Dabei ist seine Wirkung auf unser Klima nicht zu unterschätzen. Während im verpflichtenden Handel durch den Kauf eines CO2-Zertifikats das Recht erworben wird, eine Tonne CO2 zu emittieren, wird im freiwilligen Handel durch den Kauf eine Tonne CO2 eingespart.

Zusätzlich werden durch den Kauf der Zertifikate Dekarbonisierungsprojekte finanziert. Aufforstung, erneuerbare Energien oder die Wiedervernässung von Mooren gelten hier als besonders effektiv. 

Keine Frage. Der gesetzliche Handel sorgt immerhin für eine Reduktion der weltweiten Emissionen durch die künstliche Verknappung von Emittierungsrechten. Aber reicht das aus? 

Auf dem Weg zu “Net-Zero”

Die Kompensation unvermeidbarer Emissionen durch Emissionsgutschriften ist für eine vollständige Netto-Null-Strategie der Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Das derzeitige System weist jedoch einige Mängel auf: Es ist schwer zugänglich, es gibt Zwischenhändler und Händler, die hohe Gebühren verlangen und das Fehlen unabhängiger Bewertungen erschwert die Beurteilung der Qualität eines Projekts. Ein weiteres Problem: Die meisten Transaktionen finden hinter verschlossenen Türen statt. Durch diese Informationslücke werden Preissignale behindert, was den Handel unattraktiv macht. Es entsteht auch eine Preisverzerrung, und zwar dadurch, dass Anbieter und Nachfrager nicht direkt miteinander handeln, sondern die Intermediäre zwischengeschaltet sind.

Weltweit haben Unternehmen in den letzten Jahren starke Reduktionen ihrer Emissionen angekündigt, bis hin zu “Net-Zero”-Versprechen. Passiert ist wenig. Es muss ein funktionierender Klimamarkt geschaffen werden, auf dem Unternehmen und Investoren sicher und verlässlich handeln können.

Der Markt muss wachsen – so kann es gelingen:

Bisher spielen Carbon Credits in den Net-Zero-Plänen von Unternehmen und Investoren oft noch eine untergeordnete Rolle. Dabei sind sie eine einfach umzusetzende klimapositive Maßnahme für jede Unternehmensgröße, was ihre Nutzung zunehmend attraktiv macht. Das derzeitige Marktvolumen von zwei Milliarden US-Dollar soll aufgrund der erwarteten steigenden Nachfrage bis 2030 auf bis zu 50 Milliarden US-Dollar anwachsen.

Doch was muss sich ändern, damit mehr Unternehmen und Investoren den freiwilligen Emissionshandel zur Unterstützung ihrer Klimaziele nutzen und Kapital in ihn fließen lassen?


  1. Transparenz schaffen

Neue Technologien leisten einen entscheidenden Beitrag für mehr Transparenz. Digitale Handelsplattformen können beispielsweise alle Transaktionen auf der Blockchain abbilden. So werden Zertifikate nicht mehrfach verwendet und Käufer, Händler oder Investoren sehen transparent, wo ihr Geld landet und was damit geschieht.

  1. Unterstützung durch die Politik

Politische Institutionen, wie die EU oder auch nationale Regierungen müssen dem freiwilligen Emissionshandel endlich mehr Bedeutung beimessen und sein Wachstum unterstützen. Dies kann durch Regulierung und Eigeninitiative  der Akteure geschehen. Nur durch politisch gesetzte Spielregeln kann sich der Markt so entwickeln, dass vernünftig gehandelt werden kann. Sonst schreckt er Unternehmen ab. 

  1. Den Markt neu denken 

Internationale Player, genauer gesagt öffentliche Projektregister für CO2-Zertifikate wie Verra oder Goldstandard, haben die Digitalisierung im freiwilligen Emissionshandel verschlafen –  und das als marktbeherrschende Platzhirsche in diesem Bereich. Ohne die Kooperation dieser global agierenden Institutionen werden die Bemühungen zur Modernisierung von Startups und NGOs nur ein Tropfen auf dem immer heißer werdenden Stein bleiben.


Alle diese Punkte haben ein Ziel: Vertrauen in den Markt zu schaffen. Das ist der wichtigste Schritt, um Unternehmen und Investoren für Kapitalaufwendungen in Dekarbonisierungsprojekte zu gewinnen. Carbon Credits müssen als wirksames Mittel für das Klima und für Unternehmensziele wie Net-Zero-Pledges oder die Erfüllung von ESG-Kriterien etabliert werden. Dafür muss ihre Effektivität nachgewiesen werden.

Hier unterstützen Ratingagenturen: Sie sammeln Daten und bewerten diese, um die Wirksamkeit von Klimaprojekten zu überprüfen – ein zusätzlicher Schritt, der vor allem bei der Projektauswahl von hoher Relevanz ist. Damit wird sichergestellt, dass Käufer einen transparenten Überblick erhalten, z.B. über die CO2-Einsparung ihres ausgewählten Klimaprojektes. 

Carbon Forwards als Kapitalanreiz

Zusätzlich braucht es eine Verbindung von Nachhaltigkeit und Kapitalrendite, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Die naive Annahme, dass Unternehmen Milliarden in Klimaprojekte investieren, nur um der Umwelt etwas “Gutes” zu tun, ist schlicht unrealistisch. 

Als Investitionsanreiz etabliert sich das Modell der “Carbon Forwards”. Carbon Forwards, auch Carbon Futures oder CO2-Futures genannt, sind Finanzinstrumente, die den Handel mit CO2-Emissionsrechten ermöglichen. Sie sind Teil des globalen Kohlenstoffmarktes, dessen Ziel es ist, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und den Klimawandel einzudämmen. Carbon Forwards ermöglichen es Unternehmen, sich gegen zukünftige Preisschwankungen von CO2-Emissionsrechten abzusichern. Diese Art von Finanzinstrumenten bietet den Marktteilnehmern Flexibilität beim Management ihres CO2-Risikos. Unternehmen, die ihre CO2-Emissionen reduzieren wollen, können sich mit Carbon Forwards einen festen Preis für den Verkauf ihrer überschüssigen Emissionsrechte sichern.

Die Erreichung der Pariser Klimaziele ist für die gesamte Menschheit von entscheidender Bedeutung. Alle Möglichkeiten zur Vermeidung und Reduzierung von CO2-Emissionen müssen voll ausgeschöpft werden. Insbesondere Instrumente wie der freiwillige Emissionshandel, die bereits effiziente Strukturen etabliert haben, brauchen jetzt Unterstützung, damit sie bei Unternehmen und Investoren ankommen. Gerade die Politik sollte es nicht versäumen, diese Möglichkeit der CO2-Kompensation für sich und die Marktteilnehmer weltweit nutzbar und wirksam zu machen.


Über den Gastautor

Adrian Wons ist Co-Founder des Berliner ClimateTechs senken. Das Startup baut eine digitale Plattform für Kauf und Handel von Carbon Credits auf. Sie ermöglicht den Zugang Klima-Assets für Klimamaßnahmen und -finanzierung. Um die Qualität und Integrität der einzelnen Klima-Projekte zu gewährleisten, möchte senken zusätzliche Sicherheit und Transparenz auf der Datenebene anbieten. Das Berliner Unternehmen beschäftigt über 35 Mitarbeiter:innen und wurde 2022 gegründet.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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