26.01.2022

(Erschreckend niedriger) neuer Höchstwert bei Frauenanteil in Österreichs Vorständen

Der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder der im Wiener Börsen Index (WBI) gelisteten österreichischen Unternehmen hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt.
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Frauenanteil Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierte Unternehmen in Österreich
(c) Adobe Stock - Martin Villadsen

Zuerst die gute Nachricht: Der Frauenanteil in den Vorständen der im Wiener Börsen Index (WBI) gelisteten österreichischen Unternehmen war lau aktuellem „EY Mixed Leadership Barometer“ noch nie so hoch. Und nun die schlechte: Mit 8,5 Prozent (nach 7,3 Prozent vor einem halben Jahr) ist er noch immer erschreckend niedrig. Aktuell stehen 16 weibliche Vorstandsmitglieder 188 männlichen gegenüber. Seit Juli 2015, als der Frauenanteil mit damals 4,2 Prozent erstmals für diese Analyse erfasst wurde, hat dieser sich mehr als verdoppelt.

Keine Vorständin in 40 von 55 börsennotierten Unternehmen

Die meisten Frauen sind momentan in den Chefetagen in der Konsumgüterbranche anzutreffen, wo der Anteil bei 23,5 Prozent liegt. An zweiter Stelle folgt die Immobilienbranche (12,5 Prozent) und an dritter Stelle die Industrie (9,8 Prozent). Keine einzige Vorständin gibt es in fünf Branchen: Informationstechnologie, Automobil, Rohstoffe, Telekommunikation und Transport. Und eine weitere Negativ-Statistik: Insgesamt gibt es in 40 von 55 österreichischen börsennotierten Unternehmen noch keine Frau im Vorstand. Drei der 16 Frauen Vorständinnen leiten dafür das Unternehmen als CEO: Herta Stockbauer (BKS Bank), Silvia Schmitten-Walgenbach (CA-Immo) und Elisabeth Stadler (Vienna Insurance Group). Fünf Frauen stehen dem Finanz-Ressort vor.

EY Law-Partnerin Helen Pelzmann kommentiert in einer Aussendung: „Wenn wir in den kommenden Jahren immer mehr Frauen an den Unternehmensspitzen sehen, wird das eine enorme Signalwirkung entfalten. Es ist erwiesen, dass gerade inspirierende Role Models talentierte Frauen auf ihrem Karriereweg bestärken und ermutigen, den Aufstieg trotz Hindernissen auf sich zu nehmen – ohne weibliche Vorbilder in den Vorstandsetagen fehlt dieser motivierende Antrieb. Außerdem ist es wichtig, Frauen in den Besetzungsprozessen einzubinden, denn sonst werden kaum neue Aufsichtsrätinnen und Vorständinnen berufen“.

Frauenanteil in österreichischen Vorständen und Aufsichtsräten
(c) EY Österreich

Frauenanteil in Aufsichtsräten: „Genderquote zeigt Wirkung“

Etwas besser ist die Lage in den Aufsichtsräten der WBI-Unternehmen, wo allerdings auch seit 2018 für 21 von den 53 im Index notierten Unternehmen eine gesetzliche 30 Prozent-Frauenquote gilt. Inzwischen gibt es in 49 der 55 untersuchten Unternehmen mindestens eine Frau im Aufsichtsrat. Beinahe drei Viertel der österreichischen WBI-Unternehmen haben mindestens zwei weibliche Aufsichtsratsmitglieder. Der Anteil ist damit von zuletzt 28,7 auf 29,7 Prozent gestiegen – ebenfalls ein neuer Höchststand. Insgesamt gibt es nun 157 Aufsichtsrätinnen, um acht mehr als im Vorjahr (149). Gegenüber August 2021 hat sich die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder von 520 auf 529 erhöht, 372 davon sind Männer.

Am höchsten ist der Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder in der Immobilien- (37,2 Prozent) und Energiebranche (37,1 Prozent). Dahinter folgen die Finanz- und die Telekommunikationsbranche, wo jeweils genau jedes dritte Aufsichtsratsmitglied weiblich ist. Am niedrigsten ist der Anteil weiblicher Gremiumsmitglieder mit 16,7 Prozent aktuell in der Rohstoffbranche.

Pelzmann kommentiert: „Die Genderquote zeigt Wirkung, es gibt 56 weibliche Aufsichtsratsmitglieder mehr als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Dieser Zuwachs ist zu einem überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass jene österreichischen im WBI notierten Unternehmen, die die Quote erfüllen müssen, mehr Aufsichtsratsposten an Frauen vergeben haben. Allerdings ist das Ziel noch nicht erreicht. Fast jedes fünfte verpflichtete österreichische Unternehmen muss die Frauenquote im Aufsichtsrat bei der nächsten Wahl erhöhen“.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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