26.01.2022

(Erschreckend niedriger) neuer Höchstwert bei Frauenanteil in Österreichs Vorständen

Der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder der im Wiener Börsen Index (WBI) gelisteten österreichischen Unternehmen hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt.
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Frauenanteil Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierte Unternehmen in Österreich
(c) Adobe Stock - Martin Villadsen

Zuerst die gute Nachricht: Der Frauenanteil in den Vorständen der im Wiener Börsen Index (WBI) gelisteten österreichischen Unternehmen war lau aktuellem „EY Mixed Leadership Barometer“ noch nie so hoch. Und nun die schlechte: Mit 8,5 Prozent (nach 7,3 Prozent vor einem halben Jahr) ist er noch immer erschreckend niedrig. Aktuell stehen 16 weibliche Vorstandsmitglieder 188 männlichen gegenüber. Seit Juli 2015, als der Frauenanteil mit damals 4,2 Prozent erstmals für diese Analyse erfasst wurde, hat dieser sich mehr als verdoppelt.

Keine Vorständin in 40 von 55 börsennotierten Unternehmen

Die meisten Frauen sind momentan in den Chefetagen in der Konsumgüterbranche anzutreffen, wo der Anteil bei 23,5 Prozent liegt. An zweiter Stelle folgt die Immobilienbranche (12,5 Prozent) und an dritter Stelle die Industrie (9,8 Prozent). Keine einzige Vorständin gibt es in fünf Branchen: Informationstechnologie, Automobil, Rohstoffe, Telekommunikation und Transport. Und eine weitere Negativ-Statistik: Insgesamt gibt es in 40 von 55 österreichischen börsennotierten Unternehmen noch keine Frau im Vorstand. Drei der 16 Frauen Vorständinnen leiten dafür das Unternehmen als CEO: Herta Stockbauer (BKS Bank), Silvia Schmitten-Walgenbach (CA-Immo) und Elisabeth Stadler (Vienna Insurance Group). Fünf Frauen stehen dem Finanz-Ressort vor.

EY Law-Partnerin Helen Pelzmann kommentiert in einer Aussendung: „Wenn wir in den kommenden Jahren immer mehr Frauen an den Unternehmensspitzen sehen, wird das eine enorme Signalwirkung entfalten. Es ist erwiesen, dass gerade inspirierende Role Models talentierte Frauen auf ihrem Karriereweg bestärken und ermutigen, den Aufstieg trotz Hindernissen auf sich zu nehmen – ohne weibliche Vorbilder in den Vorstandsetagen fehlt dieser motivierende Antrieb. Außerdem ist es wichtig, Frauen in den Besetzungsprozessen einzubinden, denn sonst werden kaum neue Aufsichtsrätinnen und Vorständinnen berufen“.

Frauenanteil in österreichischen Vorständen und Aufsichtsräten
(c) EY Österreich

Frauenanteil in Aufsichtsräten: „Genderquote zeigt Wirkung“

Etwas besser ist die Lage in den Aufsichtsräten der WBI-Unternehmen, wo allerdings auch seit 2018 für 21 von den 53 im Index notierten Unternehmen eine gesetzliche 30 Prozent-Frauenquote gilt. Inzwischen gibt es in 49 der 55 untersuchten Unternehmen mindestens eine Frau im Aufsichtsrat. Beinahe drei Viertel der österreichischen WBI-Unternehmen haben mindestens zwei weibliche Aufsichtsratsmitglieder. Der Anteil ist damit von zuletzt 28,7 auf 29,7 Prozent gestiegen – ebenfalls ein neuer Höchststand. Insgesamt gibt es nun 157 Aufsichtsrätinnen, um acht mehr als im Vorjahr (149). Gegenüber August 2021 hat sich die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder von 520 auf 529 erhöht, 372 davon sind Männer.

Am höchsten ist der Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder in der Immobilien- (37,2 Prozent) und Energiebranche (37,1 Prozent). Dahinter folgen die Finanz- und die Telekommunikationsbranche, wo jeweils genau jedes dritte Aufsichtsratsmitglied weiblich ist. Am niedrigsten ist der Anteil weiblicher Gremiumsmitglieder mit 16,7 Prozent aktuell in der Rohstoffbranche.

Pelzmann kommentiert: „Die Genderquote zeigt Wirkung, es gibt 56 weibliche Aufsichtsratsmitglieder mehr als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Dieser Zuwachs ist zu einem überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass jene österreichischen im WBI notierten Unternehmen, die die Quote erfüllen müssen, mehr Aufsichtsratsposten an Frauen vergeben haben. Allerdings ist das Ziel noch nicht erreicht. Fast jedes fünfte verpflichtete österreichische Unternehmen muss die Frauenquote im Aufsichtsrat bei der nächsten Wahl erhöhen“.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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