16.02.2026
EY BAROMETER

Frauenanteil in Vorständen stagniert – weiter keine CEO an der Spitze

Mit Stichtag 1. Jänner 2026 sind 26 der insgesamt 188 Vorstandsmitglieder der im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten Unternehmen weiblich. Das entspricht einem Anteil von 13,8 Prozent – unverändert gegenüber August 2025.
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Vorstand, EY-Barometer
© EY/Robert Herbst/Christina Häusler - Helen Pelzmann, Partnerin (EY Law) und Verantwortliche für die Initiative „Women. Fast Forward“ bei EY Österreich (l.) und Rosemarie König, Partnerin bei EY und Standortleiterin der neuen Niederlassung in Graz.

Der Anteil von Frauen in den Vorständen börsennotierter Unternehmen in Österreich liegt aktuell bei 13,8 Prozent – eine Zahl, die zuletzt kaum Bewegung nach oben gezeigt hat. Mit Stichtag 1. Jänner 2026 sind von insgesamt 188 Vorstandsmitgliedern im Wiener Börse Index (WBI) 26 Frauen vertreten. Damit bleibt der Frauenanteil seit August 2025 unverändert. Seit dem Start des EY Mixed Leadership Barometers 2015 hat sich der Anteil zwar mehr als verdreifacht, bleibt jedoch weiterhin niedrig.

31 Unternehmen ohne weiblichen Vorstand

Zu diesen Ergebnissen kommt die Untersuchung der Prüfungs- und Beratungsorganisation, bei der halbjährlich die Strukturen von Vorständen und Aufsichtsräten der im Wiener Börse Index gelisteten österreichischen Unternehmen analysiert werden.

Darin liest man, dass 31 der insgesamt 54 WBI-Unternehmen weiterhin über keinen einzigen weiblichen Vorstand verfügen – das entspricht 57 Prozent. Nur drei Unternehmen (BKS Bank, Marinomed Biotech und Oberbank) haben mehr als eine Frau im Vorstand. Wie bereits bei der letzten Erhebung im August 2025 steht zudem keine Frau an der Spitze eines börsennotierten Unternehmens – es gibt also keine weibliche CEO.

Ein Blick auf die Ressortverteilung zeigt zudem, dass weibliche Vorstandsmitglieder nach wie vor stark auf bestimmte Funktionen konzentriert sind: Zehn der 26 Frauen verantworten das Finanzressort als CFO, neun sind für operative Bereiche zuständig – darunter zwei als COO. Zwei weitere Frauen bekleiden die Funktion einer Chief Risk Officer.

EU-Richtlinie Ende Dezember geändert

Ein bisheriger Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie Women on Boards wurde im Dezember 2025 geändert. Die neue Version des „Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetzes“ (GesLeiPoG) wurde deutlich abgeschwächt – verbindlich geregelt ist künftig ausschließlich eine Mindestquote von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern in Aufsichts- und Verwaltungsräten börsennotierter Unternehmen. Die Regelung gilt für Neuwahlen und Entsendungen nach dem 29. Juni 2026. Die börsennotierten Gesellschaften haben dafür zu sorgen, dass die Quoten bis spätestens 31. Dezember 2026 erfüllt werden. Bestehende Mandate bleiben unberührt. Keine verbindlichen Vorgaben enthält das Gesetz hingegen für Vorstände.

Der ursprüngliche Entwurf hatte noch vorgesehen, dass bei börsennotierten Unternehmen mit mehr als zwei Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann im Vorstand vertreten sein müssen. Diese Regelung wurde im jetzigen Entwurf ersatzlos gestrichen. Der Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaften kann zwar – wie bereits bisher – freiwillige „individuelle quantitative“ Zielvorgaben zur ausgewogenen Vertretung der Geschlechter im Vorstand festlegen, rechtlich verpflichtend sind diese jedoch nicht.

Mindestbesetzung gestrichen

„Der im Dezember beschlossene Gesetzestext ist im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf spürbar verwässert worden. Die ursprünglich vorgesehene verbindliche Mindestbesetzung von Vorständen – mindestens eine Frau und ein Mann bei mehr als zwei Vorstandsmitglieder:innen – wurde ersatzlos gestrichen. Damit wird aus einem klaren Gleichstellungsinstrument eine weitgehend unverbindliche Empfehlung. Der politische Wille, auch auf operativer Führungsebene strukturelle Veränderungen durchzusetzen, ist im finalen Gesetz nicht mehr erkennbar“, sagt Helen Pelzmann, Partnerin bei EY Law und Verantwortliche der Initiative „Women. Fast Forward“ bei EY Österreich.

Anderes Bild bei Gremien

Wie EY weiter festhält, zeigt sich bei den Aufsichtsgremien ein anderes Bild als bei den Vorständen: „Zwar ist der Frauenanteil in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, zuletzt jedoch nur noch marginal. Aktuell sind 166 der insgesamt 523 Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzt – das entspricht einem Anteil von 31,7 Prozent (August 2025: 31,5 Prozent)“, weist das Barometer aus.

Gegenüber der letzten Erhebung seien damit lediglich zwei zusätzliche Mandate an Frauen gegangen. Seit Erfüllung der gesetzlichen 30-Prozent-Quote stagniert die Entwicklung weitgehend, in einzelnen Jahren war sie sogar rückläufig. Auffällig ist zudem, dass viele Unternehmen knapp an der Mindestgrenze verharren; nur eine Minderheit erreicht bereits einen Frauenanteil von 40 Prozent oder mehr im Aufsichtsrat.

Insgesamt verfügen 46 der 54 Unternehmen über mindestens eine Frau im Aufsichtsrat, in 37 Unternehmen sind es mindestens zwei weibliche Mitglieder. Acht Unternehmen haben weiterhin einen rein männlich besetzten Aufsichtsrat.

Künftig Quotenpflicht für alle börsennotierten Unternehmen

Bisher, so eine weitere Erkenntnis, war es für viele Unternehmen vergleichsweise einfach, der gesetzlichen Quotenpflicht zu entgehen, da diese nur für Aufsichtsräte mit mindestens sechs Kapitalvertreter:innen galt. Zahlreiche börsennotierte Unternehmen blieben unter dieser Schwelle. Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf soll sich dieser Rahmen jedoch deutlich ändern: Künftig sollen alle börsennotierten Unternehmen unabhängig von der Größe des Aufsichtsrats der Quotenpflicht unterliegen. Damit werde der Anwendungsbereich ausgeweitet und der Handlungsdruck erhöht, den Frauenanteil in Führungs- und Kontrollgremien strukturell zu verbessern.

Spitzenreiter bei der Frauenquote in Aufsichtsräten ist die Finanzbranche mit 40,5 Prozent (53 von 131 Mandaten). Auch Transport & Logistik (37 Prozent), IT (36,6 Prozent) und Energie (33,9 Prozent) liegen über dem Durchschnitt. Schlusslicht ist die Rohstoffbranche mit lediglich 16,7 Prozent Frauenanteil.

Ab 30. Juni 2026 gilt für börsennotierte Unternehmen jedoch eine 40-Prozent-Quote im Aufsichtsrat. Der aktuelle Durchschnitt von 31,7 Prozent liegt deutlich unter dieser Zielmarke – für viele Unternehmen bedeute dies, dass bereits jetzt zusätzliche Schritte notwendig seien, um das künftige Niveau zu erreichen, so der Aufruf.

„Quoten als Impuls, aber keine alleinige Lösung“

Rosemarie König, Partnerin bei EY Österreich, betont: „Quotenregelungen sind – wie die Vergangenheit zeigt – ein notwendiger Impuls, aber keine alleinige Lösung. Es braucht weitergehende Maßnahmen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft – etwa bei Gehaltstransparenz, der Reform der Kinderbetreuung oder der gleichberechtigten Einbindung von Männern in Vereinbarkeitsmaßnahmen.“

Und Pelzmann ergänzt: „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Quoten ein unerlässliches Instrument sind, um die Vertretung der unterschiedlichen Geschlechter in den Führungsgremien voranzutreiben. Ein deutliches diesbezügliches Signal auch auf Ebene des Vorstandes wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Geschlechterdiversität gewesen und hätte geholfen, alte Netzwerke und die ‚Similarity Attraction‘ im Bestellungsprozess, die häufig für die Homogenität in den Entscheidungsgremien verantwortlich sind, zu durchbrechen.“

Und weiter: „Gerade in einer Zeit, in der Wandel und Transformation unabdingbar sind, um wettbewerbsfähig zu bleiben, wäre es wichtig, die Diversität aktiv auch im Vorstand voranzutreiben, um auf diese Änderungen bestmöglich reagieren zu können. Die im derzeitigen Entwurf vorgesehene Quote von 40 Prozent im Aufsichtsrat bei sämtlichen börsennotierten Gesellschaften verschiebt die Zielgröße zumindest in diesem Gremium deutlich. Wie unsere Untersuchung zeigt, liegen derzeit noch viele Unternehmen wesentlich darunter. Unternehmen sind gut beraten, sich bereits jetzt nach geeigneten Kandidatinnen umzusehen. Davon gibt es zahlreiche. Viele von ihnen haben sich – im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen – sogar zusätzlich zu ihrer Qualifikation durch spezifische Lehrgänge für Aufsichtsratspositionen fachlich vorbereitet und weitergebildet.“

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Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH | (c) Bybit

Anfang August erhielt die Bybit Payments GmbH von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Konzession als E-Geld-Institut, nach rund neun Monaten Verfahren. Laut Geschäftsführer Bernhard Krick gibt es die Lizenz zwar seit rund 25 Jahren, durchschritten hätten das Verfahren aber erst zwei Marktteilnehmer. Mit der Konzession baut die nach eigenen Angaben gemessen am Handelsvolumen zweitgrößte Kryptobörse der Welt ihre EU-Zentrale in Wien weiter aus. Die Schwestergesellschaft Bybit EU GmbH hält bereits seit Mai 2025 eine MiCAR-Zulassung. Im Interview spricht Krick über das Verfahren, die Standortwahl und die Frage, ob am Ende eine Banklizenz steht.


Die Bybit Payments GmbH hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten. Wie lange hat das Verfahren gedauert und was waren rückblickend die größten Hürden?

Der eigentliche Lizenzierungsprozess mit der FMA war naturgemäß intensiv und hat sich über einen Zeitraum von rund neun Monaten erstreckt. Wir haben jedoch bereits deutlich davor mit dem Aufbau der lokalen Gesellschaft, der Infrastruktur sowie aller compliance-relevanten Agenden begonnen. Obwohl es die Lizenz seit rund 25 Jahren gibt, haben erst zwei Marktteilnehmer diesen Prozess durchschritten. Die größte Herausforderung bestand darin, die Fülle an Informationen über die eigene Organisation, Prozesse und geplanten Produkte so aufzubereiten, dass sie den hohen Anforderungen der FMA entsprechen und ein klares, transparentes Bild vermitteln. Dabei steht man grundsätzlich auch immer unter einem gewissen Zeitdruck. Unsere Mitarbeiter:innen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.

Rückblickend war der Prozess zwar anspruchsvoll, aber immens wertvoll. Er hat dazu beigetragen, unsere europäischen Strukturen weiter zu professionalisieren. Die E-Geld-Konzession ist eine wichtige Grundlage für die nächste Phase der Expansion unseres Geschäfts in Europa.

Warum hat Bybit die EMI-Lizenz ausgerechnet in Österreich beantragt? Länder wie Litauen oder Luxemburg gelten in Europa als die klassischen Standorte für E-Geld-Institute.

Wien ist für uns der Standort unserer EU-Zentrale. Von hier aus decken wir MiCAR, E-Geld und MiFID ab. Uns war wichtig, einen Standort mit einem europaweit respektierten Regulator zu wählen. Die FMA bietet dabei die perfekte Balance: streng in der Aufsicht, was für eine Organisation wie uns, die weltweit auf Compliance ausgerichtet ist, kein Problem, sondern ein Vorteil ist, und gleichzeitig kommunikativ, pragmatisch und effizient im Austausch. Wien ist zudem ein zentraler Standort in Europa mit attraktiver Infrastruktur und hoher regulatorischer Kompetenz. Von hier aus können wir langfristige europäische Strukturen aufbauen, mit einem verlässlichen Partner vor Ort, und unser Geschäft in den Märkten ganz Europas steuern.

Die FMA gilt als strenge Aufsicht. Wie erleben Sie die Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen, in denen Bybit tätig ist?

Eine strenge Aufsicht ist aus unserer Sicht kein Nachteil. Ganz im Gegenteil: Wenn man langfristig in einem regulierten europäischen Markt tätig sein möchte, ist Klarheit darüber, welche Anforderungen gelten, ein wesentlicher Vorteil. Unsere Erfahrung ist, dass die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden naturgemäß intensiv und detailliert ist, und das erwarten wir auch. Wir sehen Regulierung nicht als einmalige Eintrittshürde, sondern als laufenden Prozess, der sehr wichtig für die gesamte Branche ist. Die FMA sehen wir als eine durchaus fordernde, aber vor allem als eine sehr kompetente Behörde, die auch einen sehr guten Ruf in Europa genießt.

In der Aussendung zur Lizenz heißt es, konkrete Termine für die Produkteinführung würden in Kürze bekannt gegeben. Können Sie schon konkreter werden: Welche Dienste starten zuerst, und wann rechnen Sie mit dem Marktstart in Österreich und im restlichen EWR?

Die konkreten Produktneuerungen, Marktstart und Rollout-Phasen werden wir, wie versprochen, zeitnah kommunizieren. Was wir jedoch jetzt bereits sagen können: Unser Ziel ist es, die neue Lizenz schrittweise für den Ausbau eines umfassenderen Payment-Angebots in Europa zu nutzen. Wir haben bereits um das Passporting der Lizenz für den EWR angesucht. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die relevanten nationalen Behörden in Europa dies bestätigen müssen. Wir verfolgen dabei bewusst einen stufenweisen Ansatz, können aber bereits jetzt sagen: Bybit.eu wird bald viel mehr sein als eine reine Krypto-Plattform und wird sich zu einer universellen Finanzlösung entwickeln.

Die Bybit Card ist in Europa bereits verfügbar. Was ändert sich durch die EMI-Lizenz konkret für das Kartenprogramm? Wird die Bybit Payments GmbH die Kartenausgabe künftig selbst übernehmen?

Die Bybit Card wird auch in Zukunft eines unserer zentralen Produkte bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir jedoch keine konkreten Änderungen an bestimmten Produkten vorwegnehmen oder bekanntgeben. Was wir sagen können: Die Lizenz gibt uns generell zusätzliche strategische Flexibilität, um unser europäisches Dienstleistungsangebot im Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln sowie attraktiver zu gestalten.

Auf Bybit.eu setzen Sie bei Stablecoins bislang auf regulierte Token von Circle wie EURC. Die EMI-Lizenz würde der Bybit Payments GmbH grundsätzlich auch die Emission eines eigenen E-Geld-Tokens erlauben. Ist ein eigener Euro-Stablecoin ein Thema für Sie?

Stablecoins und andere tokenisierte Zahlungsinstrumente beobachten wir auf dem europäischen Markt sehr genau. Gerade MiCAR schafft hier einen neuen regulatorischen Rahmen, der in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel haben wird. Aktuell liegt unser Fokus jedoch darauf, unseren Kundinnen und Kunden Zugang zu bestehenden regulierten und qualitativ hochwertigen Produkten zu ermöglichen. EURC ist dafür ein gutes Beispiel. Wir schließen grundsätzlich keine strategischen Optionen in diesem Bereich aus, haben derzeit aber nichts anzukündigen.

Bybit EU GmbH und Bybit Payments GmbH sind bewusst getrennte Gesellschaften mit unterschiedlichen Lizenzen. Warum diese Struktur, und was bedeutet die Trennung im Alltag konkret für die Kundinnen und Kunden?

Die Trennung folgt einer klaren regulatorischen und auch organisatorischen Logik. Die Bybit EU GmbH und die Bybit Payments GmbH verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle und verfügen über unterschiedliche regulatorische Berechtigungen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Aktivitäten auch gesellschaftsrechtlich, organisatorisch und in Bezug auf die Regulatorik und das Risikomanagement klar voneinander abzugrenzen. Für die Kundinnen und Kunden wird sich das positiv auswirken, da wir in der Zukunft über eine gemeinsame Finanzplattform und App neue innovative Möglichkeiten im Zahlungsverkehr anbieten werden. Die Kunden werden die volle Transparenz haben, welche Dienstleistung sie von welchem Unternehmen beziehen.

Sie betonen, dass die EMI-Lizenz keine Banklizenz ist. Ist eine Banklizenz der nächste logische Schritt für Bybit in Europa, oder schließen Sie das aus?

Für uns ist die EMI-Lizenz der logische Schritt, um unsere Kompetenz im Zahlungsverkehr in Europa aufzubauen. Wir verfolgen das Ziel, ein globales Finanz-Ökosystem aufzubauen, das den Zugang zu einer modernen Bank-, Investitions- und Zahlungsverkehrsinfrastruktur für alle Kundengruppen bietet. Da ist es natürlich selbstverständlich, dass wir kontinuierlich evaluieren, welche regulatorischen Strukturen und Partnerschaften für unsere langfristige Strategie sinnvoll sind. Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus. Aktuell liegt unser Fokus aber klar auf dem erfolgreichen Aufbau und der Skalierung unseres regulierten Geschäfts in Europa.

Mit regulierten Zahlungsdiensten tritt Bybit in direkte Konkurrenz zu Neobanken wie Revolut und N26, aber auch zu anderen Kryptobörsen mit Payment-Ambitionen in Europa. Womit wollen Sie sich in diesem Feld differenzieren?

Bybit ist gemessen am Handelsvolumen die zweitgrößte Krypto-Asset-Plattform der Welt und bietet bereits heute weltweit über 80 Millionen Kundinnen und Kunden viel mehr als reines Krypto-Trading an. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das enorme Volumen im Krypto-Derivate- und Futures-Handel auf der globalen Bybit-Plattform. Mit unserem „Compliance-First-Ansatz“ wird Bybit einer der relevantesten Player in Europa werden. Der entscheidende Faktor ist, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu bekommen. Unser Ansatz geht daher über das reine Krypto-Trading weit hinaus. Wir verbinden die Welten der digitalen Assets und Web3-Produkte mit den traditionellen Finanzdienstleistungen.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Bybit aktuell in Wien, und wie verändert der Aufbau der Payments-Sparte den Standort? Wird derzeit Personal gesucht?

Aktuell beschäftigen wir in Wien rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Ausbau der Payments-Sparte stärkt den Standort zusätzlich, da ein reguliertes Payment-Geschäft weitere spezialisierte Funktionen benötigt, etwa in den Bereichen Produktmanagement, Legal und Compliance, Risk, Finance, Operations und Technology. Hier sind wir derzeit auch auf der Suche und heißen jede Bewerbung willkommen.

Welchen Stellenwert hat das Thema Sicherheit beim Aufbau des europäischen Zahlungsverkehrsgeschäfts, und wie werden die Kundengelder der Bybit Payments GmbH abgesichert?

Sicherheit und Vertrauen bilden das Fundament des Finanzgeschäfts. Beim Aufbau der Bybit Payments GmbH wurden deshalb regulatorische Anforderungen an Governance, Risikomanagement, IT-Sicherheit und den Umgang mit Kundengeldern von Beginn an berücksichtigt. Die Kundengelder des E-Geld-Instituts werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben geschützt und bei einer Bank zu 100 Prozent treuhänderisch verwahrt. Für die Bybit.eu-Plattform gelten zudem dieselben strengen regulatorischen Anforderungen an IT-Sicherheit wie für Banken.

Bybit hat kürzlich seinen Risiko- und Sicherheitsbericht für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht. Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz inzwischen in der Sicherheitsarbeit, und was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer in Europa?

Wir setzen modernste Technologien ein, um Muster schneller zu erkennen, Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren und potenzielle Risiken effizient zu analysieren. Unser Anspruch ist es, im Bereich Sicherheit immer einen Schritt voraus zu sein, ganz nach dem Credo: Prävention statt Nachsorge. Künstliche Intelligenz ist in der präventiven Sicherheitsarbeit im Zahlungsverkehr ein fixer Bestandteil. Für Nutzerinnen und Nutzer in Europa bedeutet das im Alltag vor allem, dass der Zahlungsverkehr reibungslos und sicher abläuft. Der große europäische Vorteil ist dabei der rechtliche Rahmen. Dank strenger Gesetze wie der DSGVO und dem neuen KI-Gesetz gibt es in Europa klare Leitplanken, die die Privatsphäre aller am Zahlungsverkehr beteiligten Personen schützen.

Wo steht Bybit.eu in drei Jahren?

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen in drei Jahren eine der führenden regulierten Plattformen für digitale Finanzdienstleistungen in Europa sein. Krypto und Blockchain wollen wir dabei immer weniger als eigenständige oder alternative Systeme betrachten, sondern die Brücke zwischen der Welt digitaler Assets und traditionellen Finanzdienstleistungen weiter stärken und direkt verbinden. Entscheidend ist Vertrauen: Ein verlässlicher institutioneller Rahmen und klare Regulierungen bilden die Basis, damit immer mehr Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden auf diese Technologien setzen. Im Idealfall ist Bybit EU in drei Jahren eine vertrauenswürdige, regulierte All-in-one-Finanzplattform, auf der digitale und traditionelle Finanzdienstleistungen zusammenkommen und nahtlos in den Alltag unserer Kundinnen und Kunden integriert sind.

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