25.08.2023

Frau im Gründungs-Team in Österreich Dealbreaker bei Startup-Investments

Der aktuelle Female Startup Funding Index zeigt eine massive geschlechterspezifische Schieflage bei Startup-Investments in Österreich.
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Frau Woman Founder Gründerin Business Startup-Investments
(c) Elisa Ventur via Unsplash

Was macht ein Startup für Investor:innen unattraktiv? Ein schlechtes Konzept? Mangelnde Kompetenz? Fehlende Erfahrung? Mag alles sein. Diese objektiv nachvollziehbaren Kriterien sind aber nicht alles. Einer der schlimmsten Dealbreaker bei Startup-Investments in Österreich scheint – wenn man der Statistik folgt – etwas anderes zu sein, das sich objektiv nicht argumentieren lässt: Frauen im Gründer:innen-Team. Das legen die Ergebnisse des aktuellen Female Startup Funding Index von Female Founders, Fund F und EY für das erste Halbjahr 2023 nahe.

Rekordwert bei von Frauen gegründeten Startups, verheerender Wert bei Investments in diese

Demnach haben laut einer Studie des WU Gründungszentrums zwar 36 Prozent der neu gegründeten Startups zumindest eine Frau im Gründungsteam – der höchste Wert innerhalb der EU. Bei Startups, die im ersten Halbjahr 2023 Investment erhielten, trifft das jedoch nur auf 18 Prozent zu. Bezieht man die investierte Summe ein, wird das Verhältnis noch schlechter: Nur elf Prozent des Kapitals flossen zuletzt in von Frauen gegründete oder mitgegründete Startups – sogar eine leichte Verschlechterung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022.

Konkret verzeichnete EY im ersten Halbjahr 2023 in Österreich insgesamt 91 Startup-Investments mit einem Gesamtvolumen von 356 Millionen Euro. Bei 82 Prozent der Runden war das Gründer:innen-Team rein männlich, bei 15 Prozent war es gemischt, nur bei drei Prozent – das entspricht zwei Finanzierungsrunden – war es rein weiblich. Und noch einmal anders aufgedröselt: 15 von 153 Gründer:innen, deren Startup im ersten Halbjahr ein Investment erhielt, waren weiblich – also nur rund jede:r zehnte.

FinTech- und Mobility-Startup-Investments nur an Männer

Am höchsten ist der Frauenanteil mit 50 Prozent im Bereich Professional Services, in dem es allerdings auch nur eine Finanzierungsrunde gab. In den Sektoren Health (25 Prozent; 7 Startups mit Finanzierungsrunden), ClimateTech (25 Prozent, 4 Startups) und Education (20 Prozent; 3 Startups) liegt der Anteil an Gründerinnen ebenfalls überdurchschnittlich hoch. In neun der 14 untersuchten Sektoren bestanden die Gründungsteams der Startups mit Finanzierungsrunden im ersten Halbjahr 2023 ausschließlich aus männlichen Gründern, darunter FinTech, Energy oder Mobility.

Höchster Frauenanteil bei höchsten Startup-Investments

Lisa-Marie Fassl, Managing Partner bei Fund F und Co-Gründerin von Female Founders kommentiert die Schieflage: „Die Gründe dafür sind vielfältig, aber nicht nachvollziehbar, da die Performance von gemischten Teams nachweislich besser ist“. Das zeige auch eindeutig die Auswertung des Gründerinnenanteils nach Höhe der Finanzierungsrunden: „Den höchsten Anteil an Gründerinnen sehen wir bei den wenigen Unternehmen, die es geschafft haben, zwischen zehn und 50 Millionen Euro einzusammeln und entsprechend fortgeschritten in ihrer Unternehmensentwicklung sind. Wirtschaftlicher Erfolg und Diversität gehen also nachweislich Hand in Hand“, so Fassl.

Fassl: „Wenig bis nichts“ von politischer Seite

Einmal mehr stellt die Female-Founders-Gründerin klar: „Ich glaube wir kennen mittlerweile alle die notwendigen Maßnahmen, um mehr Kapital für gender-diverse Teams zu mobilisieren“. Doch von politischer Seite passiere noch immer „wenig bis nichts, das tatsächlich einen relevanten Unterschied macht“. „Um es auf den Punkt zu bringen: ‚Women are over-mentored and underfunded‘. Und das gilt nicht nur für die Startup-Welt, sondern beinahe jeden Bereich der Wirtschaft“, meint Fassl.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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