27.10.2023

Französisches Startup zum AI Act: “Wir wollen nur die gleichen Möglichkeiten wie die Amerikaner”

Der Mitgünder des französischen AI Startups Mistral AI sieht Gefahren in zu hohem bürokratischen Aufwand, an dem europäische KI-Startups zerbrechen könnten.
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EU
Foto: Adobe Stock

Mistral AI wurde im Juni dieses Jahres bekannt als jenes Startup, das sich nur vier Wochen nach Gründung und ohne Produkt ein 105 Millionen Euro schweres Investment ergatterte (brutkasten berichtete). Als KI-Startup hat sich die französische Jungfirma zum Ziel gesetzt, ein ChatGPT-ähnliches KI-Sprachmodell für europäische Unternehmen zu entwickeln.

Nun könnte das Geschäftsmodell des französischen Startups – genauso wie jenes vieler anderer europäischen AI-Tech-Unternehmen – bröckeln. Der Grund ist kein geringerer als der sich in Entstehung befindende AI Act der Europäischen Union.

AI Act-Praxistest fiel mager aus

An dem geplanten Richtsrahmen gibt es schon länger Kritik von europäischen Expert:innen. Beispielsweise durchzog Thomas Burri, Experte für EU- und Völkerrecht der Universität St. Gallen in der Schweiz, das Unionsgesetz in spe einem Praxis-Stresstest.

“Jedes Team hatte die Aufgabe, die KI-Verordnung (AI Act) zu nehmen und auf eine Reihe von sehr unterschiedlichen KI-Anwendungen anzuwenden”, erklärt Burri im brutkasten-Interview im September. Das allgemeine Testergebnis war kein geringeres als ein Mangel an Umsetzungsfähigkeit: “Mit dem AI Act sähen wir Unsicherheit bei genau den Leuten, auf die wir unsere Zukunft bauen wollen. Ich habe grundlegende Zweifel, ob das aus der Policy-Making-Perspektive so klug ist”, so Burri.

Mangel an Ressourcen bremst KI-Startups

“Startups haben tendenziell eine technische Perspektive. Sie überlegen sich nicht, was menschliche Aufsicht eigentlich bedeutet. Sie sagen: Wenn irgendwas nicht läuft, setze ich mich an den Computer und schaue den Code an”, meinte HSG-Professor Burri.

Zur Einhaltung des AI Acts seien allerdings detaillierte Risikoanalysen notwendig, die Startup-Technicker:innen so nicht gewohnt seien, meint der Experte. Insofern sei es für Startups von große Bedeutung, sich vorab zu überlegen, welche Änderungen der AI Act für das jeweilige Unternehmen und dessen Prozesse bringen könnte.

Mistral AI: Schmaler Grad zwischen Zusammenbruch und Wachstum

Ähnlich geringe Zuversicht besteht aktuell beim französischen AI-Startup Mistral AI. Cédric O, ein ehemaliger französischer Regierungsminister, ist Mitgründer des in Paris anässigen Unternehmens und leitet die Öffentlichkeitsarbeit des Startups. Ihm zufolge bestehe eine 50-prozentige Chance, dass Mistral AI an den Regelungen des AI Actes zerbrechen könnte. Zusätzlich bestünden einige Grauzonen, die sich – abhängig von der finalen Form des KI-Unionsgesetzes – das Wachsen oder Zusammenbrechen des Startups bewirken könnte.

In Europa fehlen KI-Champions

Der AI Act befindet sich bereits seit vier Jahren in Verhandlungen. Angepeilt wird, dass der Rechtsrahmen bis Ende des Jahres verabschiedet wird. Zuletzt gab es jedoch auch Anzeichen, dass sich der Beschluss weiter verzögern könnte. Die neue Verordnung stelle jedenfalls als erste ihrer Art kritische Anforderungen an KI-Unternehmen, deren genutzte KI als “hochriskant” eingestuft wird. Zu risikobehafteten Sachverhalten zählen unter anderem die Berichterstattung über Daten und Algorithmen sowie der Einsatz leistungsstarker KI-Grundlagenmodelle. Unter letzteres fällt auch das französische Startup Mistral AI.

Bürokratie, die bremst?

Kurzum würde der AI Act enorme bürokratische Belastungen für betroffene Unternehmen hervorrufen. Etwaig betroffene Unternehmen vermuten eine Verlangsamung der KI-Innovation in Europa, heißt es in einem Bericht des Magazins Sifted. Europäische Startups würden, O zufolge, nicht an genügend Ressourcen für Bürokratie und Rechtsgeschäfte verfügen, um den Anforderungen der EU gerecht zu werden – bzw. würde dies das Fortschreiten der KI-Innovation unseres Kontinents verlangsamen.

Cédric O meint in diesem Zusammenhang: Das Hauptproblem liege nicht in der Regulierung, sondern in der Tatsache, dass “in der digitalen Welt die führenden Unternehmen den Standard setzen, und Europa hat keine führenden Unternehmen”. O appelliert, sich auf EU-Ebene auf das Hervorbringen europäischer Global Player am KI-Markt zu konzentrieren.

“Wir wollen die gleichen Freiheiten”

Die Rede sei dabei nicht von “keiner Regulierung”, so O, sondern von einer ausgeprägten technischen Souveränität. “Wir wollen nur die gleichen Möglichkeiten wie die Amerikaner”, meint Cédric O in Vertretung des französischen AI-Startups. “Wenn wir die gleichen Freiheiten haben, können wir konkurrieren”, meint der ehemalige Minister im Gespräch mit dem britischen Medienunternehmen Stifted.

“Wenn die Last, die auf den Schultern des Anbieters des Gründungsmodells lastet, sowohl aus bürokratischer als auch aus haftungsrechtlicher Sicht zu schwer ist, könnte das das Ende von Mistral bedeuten”, meint der Mistral-Vertreter.

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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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