02.12.2022

Österreichs erster Astronaut Franz Viehböck investiert in Startup Gate Space

Das SpaceTech-Startup Gate Space mit Sitz in Tulln in Niederösterreich entwickelt ein Antriebssystem für Satelliten. Mit Österreichs erstem und bislang einzigem Astronauten im Weltraum Franz Viehböck steigt nun ein prominenter Investor in das Unternehmen ein.
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(c) Viehböck private Homepage & Gate Space LinkedIn

Das noch recht junge SpaceTech-Startup Gate Space mit Sitz in Tulln in Niederösterreich hat sich auf eine sogenannte Injektor-Technologie spezialisiert, mit der Satelliten im Weltraum manövriert werden können. Bereits seit mehreren Jahren forschte das Entwicklerteam an der TU Wien in diesem Bereich und hat sich schlussendlich 2022 für die Kommerzialisierung seines Antriebssystems für Satelliten entschieden. „Unsere Technologie ermöglicht die nächste Generation von Weltraum-Mobilität mit skalierbaren und flexiblen chemischen Antriebslösungen“, so Moritz Novak – CEO von GATE Space. Bis Ende 2022 soll ein voll funktionsfähiger Prototyp namens Gate-Jetpack fertigstellt werden.

Gate Space schließt Pre-Seed-Investment ab

Für die weitere Entwicklung konnte das Startup nun eine Finanzierungsrunde in Höhe von 450.000 Euro abschließen. Die Pre-Seed Investment-Runde wird angeführt von Franz Viehböck – Österreichs bislang erstem und einzigem Astronaut im Weltall. “Die Technologie von GATE Space erfüllt die Anforderungen des Marktes, der in den nächsten Jahren noch größer werden wird. Die Nachfrage nach Antriebssystemen, wie jenem von GATE Space, wächst rasant“, so Viehböck über seinen Einstieg. Zudem beteiligt sich auch David Niedermaier, Co-Founder & CTO des oberösterreichischen Industrieunternehmens Agilox, das fahrerlose Transportsysteme entwickelt.

Viehböcks Aktivitäten für Luft- und Raumfahrt

Viehböck gilt als einer der führenden Förderer der österreichischen Raumfahrt-Branche. So hat er Anfang des Jahres beispielsweise den Beiratsvorsitz einer neuen Plattform übernommen, die künftig Luft- und Raumfahrt in Niederösterreich stärken soll. Die Plattform soll Unternehmen und Forschungseinrichtungen künftig bei der Vernetzung und dem Know-how-Transfer unterstützen. Zu den ersten Projekten zählen beispielsweise die Erforschung nachwachsender Rohstoffe für die Flugzeugkonstruktion oder Materialtransport durch Groß-Drohnen.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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