05.05.2015

Franz Enzenhofer über 5 Fehler, die Startups in Sachen SEO machen

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Das digitale Zeitalter ist ein Schlaraffenland für Startups, die mit geringem Marketing-Budget möglichst viele Menschen auf ihr Produkt aufmerksam machen wollen. Zahlreich sind die Möglichkeiten, wie man den Traffic, also die Zugriffe auf die Website, erhöht – die meisten wissen allerdings gar nicht, welche Tricks sie anwenden müssen, damit sie das Potential ausschöpfen können. Dementsprechend passieren Fehler, die man aber leicht vermeiden könnte. Zum Beispiel bei der Suchmaschinen Optimierung (SEO, aus dem Englischen von Search Engine Optimization). Dieses Wissen ist jedoch notwendig, wenn man auf diversen Suchmaschinen wie Google gefunden werden möchte.

DerBrutkasten hat mit Franz Enzenhofer von www.fullstackoptimization.com über die gröbsten Fehler, die Start-Ups bei der Suchmaschinenoptimierung machen, geredet.

Fehler Nr. 5: Suchmaschinenoptimierung als einzige Traffic Strategie

Man sollte sich keinesfalls rein auf SEO zu konzentrieren, um Traffic auf seine Website zu bekommen. Vielmehr sollte man als Unternehmen auf eine Reihe von möglichen Traffic Quellen zurückgreifen. Hier eine Auswahl der Möglichkeiten:

  • SEA – Search Engine Advertisment: Anstatt auf seine Website zu optimieren, kann man Google auch einfach Geld geben um bei AdSense gut aufzuscheinen. Ist teuer, kann sich aber auszahlen.
  • Social Push: Facebook, Twitter, Pinterest, Instagramm, wenn deine Audience dort ist, solltet du auch dort sein.
  • Social Recommendation – Funktioniert über Facebook- oder Whatsapp Shares, über Posts auf Twitter. Pinterest oder via E-Mail Shares
  • Newsletter anlegen und promoten- einfach, aber effektiv
  • Native Apps im App-Store: Ein weitere Marktplatz wo die User dich entdecken können, unabhängig von Google Search.
  • Content-Marketing: Hier versucht man über Inhalte (Blog-Beiträge zum Beispiel) auf die Website aufmerksam zu machen.
  • Affiliate Marketing versteht sich als Form des Provisionsgeschäfts: Auf Webseiten sieht man oft Werbungen, die am Rand der Seite platziert sind und externe Verlinkungen auf die eigene Website beinhaltet. Bezahlt wird nur für User die tatsächlich etwas bei einem selbst kaufen.

Fazit: Nur auf SEO zu setzen ist keine Lösung sondern eine Abhängigkeit von einer Third-Party, in diesem Fall eine Abhängigkeit von Google. Was man braucht ist ein “gesunder” Mix von Strategien, ansonsten leidet die Performance der eigenen Webseite.

Fehler Nr. 4: “SEO muss man machen!”

SEO ist kein Fluch und kein Segen. SEO ist eine Entscheidung. Für Unternehmen deren Business es ist Content zu erzeugen bzw. zu publizieren ist SEO ein logischer Schluss. Ein Unternehmen welches keine Ahnung von Content hat (z.B.: reine App-Produzenten, …), sollte sich das genauer überlegen – eine der anderen Strategien macht Anfangs eventuell mehr Sinn.
Dies gesagt, bekommt ein Webauftritt, der auch nur halbwegs einen guten SEO-Job macht, 70% mehr Traffic via organic Search, also jener Suchergebnisse, die ohne finanziellen Aufwand beeinflusst wurden.

Fehler Nr. 3: SEO + Ad-Sense als alleiniger Business Case

Wenn man seinen Traffic nur über Ad-Sense (Anmerkung: Ad-Sense ist ein Onlinedienst von Google, der Werbung auf externen Webseiten nach einem Algorithmus unter Berücksichtigung der Inhalte der eigenen Webseite schaltet) oder anderen klassischen Ad-Netzwerken monitarisiert, kommt man irgendwann (eher früher als später) in eine Abwärtsspirale. So lange der Traffic wächst, wachsen auch die Einnahmen.
Allerdings kann SEO-Traffic manchmal stark variieren. Anders ausgedrückt, Schwankungen von plus bzw. minus 20 Prozent können aus unterschiedlichsten Gründen auftreten. Rückgänge an Einnahmen in dieser Höhe, treffen allerdings jedes Unternehmen hart. Eine kurzfristige Strategie ist es dann einfach mehr Werbung – oder diese aggressiver – zu platzieren. Dies verringert die UX, also die User Experience oder das Nutzererlebnis auf der Seite, erhöht damit aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Webseite weiter Traffic verliert, was wiederrum zu mehr/aggresiveren Ads führt… Achtung: Teufelskreis!

Fehler Nr. 2: SEO ist alleinige Aufgabe von Development oder Marketing oder Content

  • Man kann die beste technisch suchmaschinenoptimierte Website der Welt haben, wenn der Content drauf nicht existiert oder extern duplicate ist (also schon woanders publiziert wurde) – die Webseite wird keinen Traffic anziehen.
  • Man kann das beste Marketing (inkl. Link- und Brandbuilding) der Welt haben, wenn die Website nicht gewisse technische Mindestanforderungen erfüllt bzw. der Content darauf stinkt- Man hat dann keine Chance, dass sie optimal gefunden wird.
  • Man kann den besten Content haben, wenn keiner drauf verlinkt oder die Plattform den Content nicht richtig an Google kommuniziert. Passiert dies, wird man immer „unterperformen“. SEO ist Development, Marketing und Content und nichts davon optional.

Fehler Nr. 1: SEO Blogs lesen

Es gibt über 400 Google Spezifikationen, Dokumente, Posts und Recommendations, die direkt von Google kommen. Sie alle wollen einem lernen, wie die eigene Webseite gut auf Google performt. Über 360 000 000 Blogposts, Foreneinträge und Webpages existieren, auf denen sogenannte „Experten“ einem etwas über SEO erzählen.

x Prozent von allem, was man über SEO auf SEO-Blogs liest, ist Bullshit (ganz zu schweigen davon, dass der Inhalt verwirrend, veraltet oder irreführend ist). y Prozent von allem was Google über Google sagt, ist Bullshit (und ebenfalls verwirrend, veraltet oder irreführend).

Laut Franz Enzenhofer liegt „x“ bei 80% und „y“ bei 20%.

Wann immer man einen SEO Blog liest, liegt die Wahrscheinlichkeit, dass man sein Wissen über SEO verringert bei 80 Prozent. Liest man allerdings ein Dokument von Google direkt, liegt ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sein Wissen über Google-Search verbessert, gleich hoch – aber im positiven Sinn.

Man kann, wenn man will, über die 80/20 Zahl streiten. Solange x größer als y ist, macht es immer mehr Sinn, sich mit den Google Specs zu beschäftigen. Dass x > y ist, bestreitet niemand. Mehr von Franz Enzenhofer hier.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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