01.09.2022

Frankreichs Top-Mathematiker: „Uns fehlen die Anbauflächen für eine vegane Ernährung“

Der mehrfach preisgekrönte Mathematiker und französische Ex-Parlamentarier Cédric Villani hat mit uns beim European Forum Alpbach 2022 über die ökologische Revolution der Landwirtschaft gesprochen. Unter anderem spricht er sich für eine pflanzenbasierte Ernährung und ein neues Rollenverständnis für Landwirte aus.
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Delany
Der französische Mathematiker Cédric Villani am European Forum Alpbach | (c) Emanuel Kaspar

Die konventionelle Landwirtschaft hat weltweit einen größeren CO2-Fußabdruck als der Mobilitäts-Sektor. Das hängt mit verschiedenen Faktoren, wie dem Einsatz von Pestiziden oder der Abholzung von Wäldern für die Schaffung von agrarischen Anbauflächen zusammen. Zudem stellt sich angesichts des Klimawandels und des Ukraine-Kriegs künftig die Frage, wie Lieferketten widerstandsfähiger werden.

Antworten auf diese komplexen Fragen versuchte am Wochenende ein Panel am European Forum Alpbach zu liefern, das sich in diesem Jahr entlang des Themen-Tracks „The Climate Opportunity“ der Klimakrise widmet. Mit am Podium war unter anderem der französische Top-Mathematiker Cédric Villani, der in seiner Heimat als eine Art Popstar gilt und zu einem der größten Mathe-Genies unserer Zeit gehört. Für seine Arbeiten zur Boltzmann-Gleichung wurde er unter anderem mit der renommierten Fields-Medaille ausgezeichnet – einer der wichtigsten Auszeichnungen der Mathematik.

Technologien als Rettung?

Technologien können dazu beitragen, die Herausforderungen der Klimakrise zu bewältigen, ist sich Villani sicher. Alleine in Frankreich sind ihm über 70 Startups bekannt, die sich derzeit mit Effizienzsteigerungen in der Landwirtschaft aber auch Themen wie Biodiversität auseinandersetzen. Dennoch braucht es weit mehr als Technologie. Dazu zähle auch ein neues gesellschaftliches Verständnis gegenüber der Landwirtschaft, so Villani. In diesem Zusammenhang fügt er an, dass es in Frankreich mittlerweile zahlreiche Initiativen gibt, die sich auf das Umschulen von konventionellen zu ökologischen Landwirten spezialisiert haben.

Eine weitere Herausforderung: In den nächsten Jahren werden viele Landwirte in Pension gehen, der Nachwuchs bleibt oft aus – ein Problem das auch in Österreich zum Tragen kommt. Zusammen mit dem Umstand, dass eine biologische Landwirtschaft im Vergleich zu einer konventionellen Landwirtschaft mehr Human-Ressourcen benötigt, könnte hier eine prekäre Situation der Versorgungsicherheit entstehen.

Cédric Villani spricht sich für ein neues Narrativ aus

Allerdings hat Cédric Villani auch eine Vision, wie ein nachhaltiger Wandel der Landwirtschaft gelingen könnte. Unter anderem spricht sich der Top-Mathematiker für eine Reduktion des Fleischkonsums aus. Agrarische Anbauflächen sollten demnach für eine reinpflanzliche Ernährung genutzt werden, die viel ressourceneffizienter sei.

Doch nicht nur das: Insbesondere junge Menschen sollten für Berufe in einer nachhaltigen Landwirtschaft begeistert werden. „Wir brauchen ein starkes positives Narrativ der Agrargesellschaft“, so Villani. Dahingehend bräuchte es auch ein neues Selbstverständnis von Landwirten, die auch tatsächliche Veränderung bewirken wollen. Abschließend hat er im Zuge des Forum Alpbach noch einen optimistischen Appell parat: „Mit Wissen, Studien und exzellenter Technologie, können wir die Welt retten.“


Tipp der Redaktion:

Im Rahmen des Themen-Tracks The Climate Opportunity widmet sich das European Forum Alpbach in diesem Jahr unter anderem verstärkt den Herausforderung im Zuge der Klimakrise. Der brutkasten ist als Medienpartner vor Ort und berichtet.


Videotipp: Wie Unverschwendet mit Daten der Lebensmittelverschwendung den Kampf ansagt

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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