07.07.2023

Diese drei Fragen sollten Investor:innen KI-Startups stellen

Gastbeitrag. Worauf Investor:innen achten soll, wenn sie sich Startups im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) ansehen, erläutert Simon Brendel von dem auf Tech-Due-Dilligence spezialisierten Beratungsunternehmen Philipps & Byrne.
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Simon Brendel, Philipps & Byrne
Simon Brendel, Philipps & Byrne | Hintergrund: Adobe Stock

Künstliche Intelligenz (und insbesondere Generative AI) gilt aktuell als einer der wenigen Bereiche, die dem allgemeinen Downturn in der Startup-Szene standhalten. Investments in AI sind vergleichsweise stabil und es entstehen immer mehr KI-Startups. VCs, die ihren Dealflow prüfen, stellen sich dabei natürlich oft die Frage, ob die Qualität des Machine-Learning-Setups tatsächlich hält, was das Pitchdeck oder die Equity Story verspricht. In diesem Artikel empfehle ich drei Fragen, die jeder VC auf dem Schirm haben sollte, wenn er sich ein KI-Startup anschaut.

Erste Frage: Handelt es sich wirklich um ML oder um ein traditionelles regelbasiertes System?

Zu Anfang sollte man einmal klären, ob das Startup wirklich mit Machine Learning arbeitet oder eher mit einem selbstentwickelten, regelbasierten System. Ist das System selbstlernend und verbessert es sich, wenn es mit mehr Daten trainiert wird? Dann handelt es sich um ML. Darüber hinaus umfasst selbstlernende ML auch selbstüberwachte oder unüberwachte Methoden. Die Frage, ob und wie man eine solche Selbstverbesserung am besten ermöglicht, wird als „Online-Lernen“ bezeichnet.

Wenn es sich um ein System handelt, das nach bestimmten Regeln arbeitet, die von Entwicklern im Voraus festgelegt werden, und das nicht mit Daten oder selbstlernend trainiert wird, ist das in der Regel keine echte KI – zumindest nicht im aktuellen Verständnis.

Zweite Frage: Make or Buy?

Die zweite Frage lautet: Wurde das ML-Modell selbst entwickelt oder wird ein Open-Source- oder proprietäres Modell von Drittanbietern genutzt? Wenn es sich um Open-Source-Modelle handelt, passen die Unternehmen diese Modelle sehr oft für den eigenen Business-Case an. In diesem Fall wird nicht wirklich etwas von Grund auf neu entwickelt, aber es wird auch nicht einfach etwas übernommen, das bereits existiert. Ein Beispiel wäre die jüngste Entwicklung von ChatGPT, bei der die GPT-Modelle von Open.AI verwendet werden können. Sie sind Open Source, und man kann sie unter bestimmten Lizenzmodellen für das eigene Business nutzen.

Die Unterscheidung besteht also darin, ob es sich um externe ML-Fähigkeiten handelt, die für das eigene Business-Modell genutzt und gegebenfalls angepasst werden, oder ob es sich um selbst entwickelte ML handelt. Bei Letzterem handelt es sich dann in der Regel um Deep-Tech-Startups, die eigene Foundation Models oder Large Language Models (LLM) entwickeln und in denen ein viel tieferes technologisches Wissen im Unternehmen vorhanden ist.

Dritte Frage: Mit welchen Daten wurde das ML-Modell trainiert und wem gehören sie?

ML-Modelle entwickeln sich zunehmend zu einer Ware. Der Zugang zu einem ML-Modell stellt also kein Differenzierungsmerkmal mehr für Startups dar. Die wirklich interessante Frage wird sein, von wem und auf welche Weise diese Modelle trainiert wurden. Und mit welcher Art und Menge von Daten.

Wenn das Unternehmen eigene Daten verwendet, gibt es zwei Dimensionen zu bedenken. Erstens: Die Menge der Datenpunkte im Datensatz. Es geht also darum, zu verstehen, wie statistisch signifikant bestimmte Effekte in diesem Datensatz sind. Ein größerer Datensatz ist immer interessanter, da statistische Fehler besser ausgeschlossen werden können und ein höheres Maß an Vertrauen entsteht. Dabei darf der Aspekt der Datenvielfalt nicht unterschätzt werden. Wie gut decken die verfügbaren Daten den Raum ab, in dem das Model lebt. Einige Unternehmen sind in der Lage, riesige Datensätze aus ihren eigenen Betrieben zu produzieren. Oft besteht aber das Problem, dass Datensätze zu klein sind, um wesentliche Verbesserungen in den Ergebnissen der AI zutage zu fördern.

Die zweite Dimension betrifft die Frage nach den Besitzverhältnissen der Daten. Wie ist das Unternehmen an diesen Datensatz gekommen? Ist er öffentlich zugänglich? Wurden sie von bestimmten Lieferanten bezogen? Oder werden sie vielleicht sogar von dem Unternehmen selbst gesammelt? Proprietäre Daten werden in den kommenden Jahren einen echten Wettbewerbsvorteil darstellen. Je privater der Datensatz ist, desto stärker sind die Fähigkeiten des Unternehmens, einen bestimmten Business Case zu bedienen und damit ein erfolgreiches Geschäftsmodell aufzubauen.

Fazit

Unterm Strich sollten VCs also folgende Fragen auf dem Schirm haben: Zuerst muss man herausfinden, ob das Unternehmen wirklich ML-Modelle vorweisen kann oder ob es sich um regelbasierte Systeme handelt. Zweitens müsste man klären, ob das Modell gekauft oder selbst entwickelt wurde. Und drittens muss hinterfragt werden, mit welchen Daten das Modell trainiert wurde. Und hier gilt: Je größer, vielfältiger und privater der Datensatz ist, desto besser für den Aufbau eines differenzierten Modells und den potenziellen Erfolg eines KI-Startups.


Über den Autor

Simon Brendel ist Director New Business beim Beratungsunternehmen Philipps & Byrne mit Sitz in Berlin, das auf Tech Due Diligence spezialisiert ist. Zur Zielgruppe des Unternehmens zählen Investo:innen, Growth-Stage-Startups und Unternehmer:innen. Brendel thematische Schwerpunkte sind unter anderem Themen Strategie, Technologie und Innovationen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, über aktuelle Trends und Entwicklungen im Startup-Bereich informiert zu sein, um innovative Lösungen und Technologien zu identifizieren und zu nutzen. Der Artikel beschäftigt sich mit dem Thema Künstliche Intelligenz und gibt Investoren wichtige Fragen an die Hand, um die Qualität von KI-Startups zu bewerten. Diese Fragen können auch für Innovationsmanager:innen relevant sein, um potenzielle Kooperationspartner oder Lösungen im KI-Bereich genauer zu prüfen. Es geht dabei um die Unterscheidung zwischen Machine Learning und regelbasierten Systemen, den Ursprung und die Anpassung des ML-Modells sowie die Daten, mit denen das Modell trainiert wurde. Durch das Verständnis dieser Fragen können Innovationsmanager:innen sicherstellen, dass KI-Technologien in ihrer Organisation tatsächlich das halten, was sie versprechen, und eine solide Grundlage für Innovationen schaffen.

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  • Autor: Simon Brendel

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