25.07.2019

Die richtigen Fragen im Bewerbungsgespräch

Welche Fragen seitens des Arbeitgebers sind im Bewerbungsgespräch verboten, welche sollten auf jeden Fall gestellt werden? Welche Besonderheiten sollten Recruiter bei Führungskräften beachten? Eine kleine Checkliste.
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Fragen im Bewerbungsgespräch - Bewerbungstipps
(c) fotolia / nd3000

Über die verbotenen Fragen im Bewerbungsgespräch herrscht weitgehend Einigkeit. Tabu ist grundsätzlich – insbesondere bei weiblichen Kandidaten – das Erfragen der Familienplanung, wie Christian Umbs, Managing Director beim Personalberatungsunternehmen Robert Half, bestätigt. Aber auch die Erkundigung z.B. nach der sexuellen Identität, Religiosität und Weltanschauung, Vorstrafen oder dem Gesundheitszustand sind im Vorstellungsgespräch unzulässig.

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Im Vorfeld einer Anstellung können jedoch ein Leumundszeugnisses oder medizinische Untersuchungen verlangt werden. Auch gibt es Ausnahmen, in denen eine eventuell vorliegende Schwangerschaft bekannt sein muss – wenn nämlich “die Tätigkeit eine Gefahr für das ungeborene Kind darstellt”. Etwa in einem medizinischen Labor, das ionisierende Strahlung einsetzt.

Kein “Mut zur Lücke” im Bewerbungsgespräch

Auf der anderen Seite scheinen die erlaubten Fragen für ein Vorstellungsgespräch auf der Hand zu liegen. Den Arbeitgeber interessiert natürlich, was Kandidaten frei über sich erzählen (wollen). Aus welchem Grund sie den aktuellen Job aufgeben, warum sie der oder die Richtige für die ausgeschriebene Stelle sind. Das sind wohl die Standards, auf die jeder selbst kommt.

Tipps für die wirklich bedeutenden Fragen im Bewerbungsgespräch haben wir von zwei Experten eingeholt:

  • Was wissen Sie über unser Unternehmen?
  • Was wissen Sie über mich als Gesprächspartner?

“Viele Bewerber bereiten sich nicht gut vor”, sagt Robert Koenes, Direktor Personalberatung beim Personalmanagement-Berater Iventa. Das sei umso schlimmer, “als heute ja alles leicht online zu finden ist.” Wenn jemand dann im Bewerbungsgespräch noch seinen “Mut zur Lücke” einwerfe, dann entgegne Koenes durchaus: “Wir sind wohl nicht die richtigen für Sie!”. Er finde diesen Zugang “nicht sehr wertschätzend”.

Insbesondere bei Führungsposition sind außerdem die folgenden Fragen im Vorstellungsgespräch wichtig:

  • Wie gehen Sie mit Schwierigkeiten um? Mit Themen, die Emotionen auslösen?
  • Wie beschreiben Sie Ihren Führungsstil?
  • Was brauchen Sie für ein Umfeld, um Ihre Leistung zu bringen?

Allgemein ist für Koenes noch folgende Frage interessant:

  • Was machen Sie, wenn Sie nicht arbeiten?

Bestimmte Berufsfelder im jeweiligen Unternehmen – wie etwa der Vertrieb – legen hingegen diese Fragen nahe:

  • Was waren Ihre größten Erfolge – worauf sind Sie stolz?
  • Welches waren Ihre tollsten Projekte und welche Vorgaben gab es?

Wer nur kurz im vorigen Job war, von dem will Koenes wissen:

  • Haben Sie Ihre Ziele erreicht? Warum (nicht)?
  • Warum möchten Sie (wieder) wechseln?

Für den Strategie- und Unternehmensberater Gerhard Flenreiss sind sogenannte Kontrollfragen im Bewerbungsgespräch extrem wichtig. “Wer sich für eine Stelle bewirbt, gibt oft vermeintlich ‚gewünschte‘ Antworten,” sagt er. Der Arbeitgeber sollte darum möglichst hinterfragen:

  • Wie haben Sie das gemeint?
  • Wenn Ihnen X wichtig ist – wie haben Sie das im letzten Job umgesetzt?

Um das Herangehen an Aufgaben zu prüfen, seien Fragen dieser Art seitens des Recruiters möglich:

  • Haben Sie ein Fahrrad? Nach welchen Kriterien haben Sie sich das ausgesucht?

Weiters empfiehlt Flenreiss dem Unternehmen einen Referenz-Check:

  • Wen von Ihren früheren Kollegen und Vorgesetzten könnte ich denn anrufen, um mehr über Sie zu erfahren?

Den Bewerbern sei allerdings etwas Vorlaufzeit zu gewähren, um die Referenzpersonen “vorzuwarnen”.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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