25.07.2019

Die richtigen Fragen im Bewerbungsgespräch

Welche Fragen seitens des Arbeitgebers sind im Bewerbungsgespräch verboten, welche sollten auf jeden Fall gestellt werden? Welche Besonderheiten sollten Recruiter bei Führungskräften beachten? Eine kleine Checkliste.
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Fragen im Bewerbungsgespräch - Bewerbungstipps
(c) fotolia / nd3000

Über die verbotenen Fragen im Bewerbungsgespräch herrscht weitgehend Einigkeit. Tabu ist grundsätzlich – insbesondere bei weiblichen Kandidaten – das Erfragen der Familienplanung, wie Christian Umbs, Managing Director beim Personalberatungsunternehmen Robert Half, bestätigt. Aber auch die Erkundigung z.B. nach der sexuellen Identität, Religiosität und Weltanschauung, Vorstrafen oder dem Gesundheitszustand sind im Vorstellungsgespräch unzulässig.

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Im Vorfeld einer Anstellung können jedoch ein Leumundszeugnisses oder medizinische Untersuchungen verlangt werden. Auch gibt es Ausnahmen, in denen eine eventuell vorliegende Schwangerschaft bekannt sein muss – wenn nämlich „die Tätigkeit eine Gefahr für das ungeborene Kind darstellt“. Etwa in einem medizinischen Labor, das ionisierende Strahlung einsetzt.

Kein „Mut zur Lücke“ im Bewerbungsgespräch

Auf der anderen Seite scheinen die erlaubten Fragen für ein Vorstellungsgespräch auf der Hand zu liegen. Den Arbeitgeber interessiert natürlich, was Kandidaten frei über sich erzählen (wollen). Aus welchem Grund sie den aktuellen Job aufgeben, warum sie der oder die Richtige für die ausgeschriebene Stelle sind. Das sind wohl die Standards, auf die jeder selbst kommt.

Tipps für die wirklich bedeutenden Fragen im Bewerbungsgespräch haben wir von zwei Experten eingeholt:

  • Was wissen Sie über unser Unternehmen?
  • Was wissen Sie über mich als Gesprächspartner?

„Viele Bewerber bereiten sich nicht gut vor“, sagt Robert Koenes, Direktor Personalberatung beim Personalmanagement-Berater Iventa. Das sei umso schlimmer, „als heute ja alles leicht online zu finden ist.“ Wenn jemand dann im Bewerbungsgespräch noch seinen „Mut zur Lücke“ einwerfe, dann entgegne Koenes durchaus: „Wir sind wohl nicht die richtigen für Sie!“. Er finde diesen Zugang „nicht sehr wertschätzend“.

Insbesondere bei Führungsposition sind außerdem die folgenden Fragen im Vorstellungsgespräch wichtig:

  • Wie gehen Sie mit Schwierigkeiten um? Mit Themen, die Emotionen auslösen?
  • Wie beschreiben Sie Ihren Führungsstil?
  • Was brauchen Sie für ein Umfeld, um Ihre Leistung zu bringen?

Allgemein ist für Koenes noch folgende Frage interessant:

  • Was machen Sie, wenn Sie nicht arbeiten?

Bestimmte Berufsfelder im jeweiligen Unternehmen – wie etwa der Vertrieb – legen hingegen diese Fragen nahe:

  • Was waren Ihre größten Erfolge – worauf sind Sie stolz?
  • Welches waren Ihre tollsten Projekte und welche Vorgaben gab es?

Wer nur kurz im vorigen Job war, von dem will Koenes wissen:

  • Haben Sie Ihre Ziele erreicht? Warum (nicht)?
  • Warum möchten Sie (wieder) wechseln?

Für den Strategie- und Unternehmensberater Gerhard Flenreiss sind sogenannte Kontrollfragen im Bewerbungsgespräch extrem wichtig. „Wer sich für eine Stelle bewirbt, gibt oft vermeintlich ‚gewünschte‘ Antworten,“ sagt er. Der Arbeitgeber sollte darum möglichst hinterfragen:

  • Wie haben Sie das gemeint?
  • Wenn Ihnen X wichtig ist – wie haben Sie das im letzten Job umgesetzt?

Um das Herangehen an Aufgaben zu prüfen, seien Fragen dieser Art seitens des Recruiters möglich:

  • Haben Sie ein Fahrrad? Nach welchen Kriterien haben Sie sich das ausgesucht?

Weiters empfiehlt Flenreiss dem Unternehmen einen Referenz-Check:

  • Wen von Ihren früheren Kollegen und Vorgesetzten könnte ich denn anrufen, um mehr über Sie zu erfahren?

Den Bewerbern sei allerdings etwas Vorlaufzeit zu gewähren, um die Referenzpersonen „vorzuwarnen“.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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